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Elterngeld Das Elterngeld steht jungen Familien zu. Alle Fragen zum Elterngeld gehören hier in dieses Forum.

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  #1  
Alt 26.09.2010, 18:48
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Standard Erziehungsgeld und Krankenkassenbeiträge

Meine Tochter hat bis kurz vor der Geburt Ihres 2.Kindes am 17.9. ALGII (in Verbindung mit einer Selbständigkeit) erhalten. Sie bekommt nun 300 Euro Erziehungsgeld (Mindestbetrag) und hat seit Juli wegen der bevorstehenden Geburt vorerst Ihre Selbständigkeit beim Finanzamt abgemeldet. Da ihr Freund, mit dem sie und ihre beiden Kinder als Bedarfsgemeinschaft zusammenlebt, seit August arbeitet erhält sie nun kein ALGII mehr, d.h. sie bekommt nur das Erziehungsgeld und das Kindergeld.
Sie war praktisch bis jetzt pflichtversichert, die Beiträge wurden von der ARGE bezahlt. Die Krankenkasse hat ihr im vorab gesagt, dass sie nun den Mindestbeitrag von ca. 180 EURO zahlen muss. Ich habe aber gelesen, dass in der Elternzeit keine Beiträge erhoben werden. Ist das richtig?
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  #2  
Alt 26.09.2010, 22:22
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Beiträge: 1.122
Standard

Hi

Seit dem 01.01.2007 heißt das Erziehungsgeld allerdings Elterngeld.

Elterngeld u. Krankenversicherung

Wie sind Eltern, die Elterngeld beziehen bzw. in Elternzeit sind, kranken- und pflegeversichert?

Eltern, die zuvor Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenkasse waren, sind dort beitragsfrei weiter versichert.

Elterngeld u. Krankenversicherung

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Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen.

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  #3  
Alt 26.09.2010, 22:31
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Registriert seit: 28.11.2008
Beiträge: 1.122
Standard Nachtrag zu meinem vorherigen Beitrag.

Rechtsgrundlage ist § 192 SGB V

1) Die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger bleibt erhalten, solange

Anspruch auf Krankengeld oder Mutterschaftsgeld besteht oder eine dieser Leistungen oder nach gesetzlichen Vorschriften Erziehungsgeld oder Elterngeld bezogen oder Elternzeit in Anspruch genommen wird,

§ 192 SGB V
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  #4  
Alt 28.09.2010, 17:26
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Registriert seit: 26.09.2010
Beiträge: 3
Unglücklich Erziehungsgeld und Krankenversicherung

Hallo lopo, entschuldige wegen 'Erziehungsgeld', aber ich bin nur die Großmutter.
Meine Tochter war heute bei der Krankenkasse. Das Problem ist, dass die ARGE bis 31.8. die Krankenversicherung bezahlt hat und meine Tochter seitdem keinen Anspruch mehr auf ALGII hat. Sie war zwar da schon im Mutterschaftsurlaub, hat aber wie alle ALGII-Empfänger kein Mutterschaftsgeld erhalten. Das Kind ist am 17.9. geboren. Nun meint die Krankenkasse, weil sie kein Mutterschaftsgeld bekommt, muss sie sich vom 1.-16.9. freiwillig versichern und ist dann somit vor der Elternzeit nicht mehr gesetzlich versichert, auch wenn es nur 16 Tage sind.
Für sie heisst das dann, dass von den 300 EUR Elterngeld 138 EUR für die Krankenversicherung die ganze Elternzeit bezahlt werden muss. Das finde ich ganz schön hart. Wenn jemand es besser weiss, wäre ich dankbar.
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  #5  
Alt 28.09.2010, 17:31
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.987
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War denn der ALG 2 Anspruch für August wirklich weg? Hat ihr Freund seinen ersten Lohn schon im August erhalten?

Mit wieviel Euro liegen sie denn über dem ALG 2? Wenn alle Stricke reißen muss sie tatsächlich selbst zahlen. Oder die beiden heiraten.

Turtle
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  #6  
Alt 29.09.2010, 18:07
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Registriert seit: 26.09.2010
Beiträge: 3
Standard

Hallo Turtl1972, ab August gibt es kein ALGII mehr, da der Freund sein erstes Gehalt am 29.8. auf dem Konto hatte.
Sie liegen mit 132 EURO über dem ALGII-Regelsatz für 4 Personen. Es wird wohl bei dem Krankenkassenbeitrag zahlen bleiben. Zum Heiraten muss erst noch gespart werden.
Danke für Deine Antwort. hofmon
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