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| Elterngeld Das Elterngeld steht jungen Familien zu. Alle Fragen zum Elterngeld gehören hier in dieses Forum. |
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#1
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| Hallo, im Grunde hab ich tausend Fragen zu meiner Situation. Ich versuche dies einmal etwas näher zu beschreiben. ich bin 33 Jahre alt und in der 13.SSW, alleinstehend und Vater unbekannt ( wirklich unbekannt) Seit einigen Monaten läuft mein Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente, der laut Aussage der Rentenkasse bis Ende März bearbeitet sein wird. Ich gehe von der genehmigung aus, da der erste Antrag auf Rehe, durch Gutachten auf EU-Rente empfohlen wurde. Zur Zeit Beziehe ich nach Aussteuerung der Krankenkasse ALG1 521,10 und ALG2 194,88 als Aufstockung. Das ALG 1 endet am 10.03.2012. Es besteht immer noch ein ungekündigter Arbeitsvertrag. Den Mehrbedarf ab SSW 12 hab ich schon beantragt und das ALG2 schon über das Ausfallen des ALG1 Informiert. Nun lebe ich jetzt in einem Häuschen, das für mich als Schwangere ( steile Treppe) ungeeignet ist und für ein Baby, da ich selbst warm Wasser mit dem Ofen befeuern muß und somit Rus und Holzsplitter unvermeidlich sind. Deshalb hab ich auch ein Umzug beim Jobcenter angekündigt. Nun werde ich jedoch ab spätestens April EU-Rente beziehen, die höhe ist mir noch nicht bekannt, und dadurch ist das Jobcenter ja ab dann nicht mehr zuständig, sondern das Sozialamt. Nun versuch ich die Fragen zu Formulieren: Bekomme ich Elterngeld, wenn ja, wo beantrage ich dies? wird das Erlerngeld auch auf GS vom Sozialamt angerechnet, so wie beim ALG2? Wenn nicht, erhalte ich änliche Leistungen die den Mindestbedarf von 300,- monatlich ausgleichen? Kann ich auch in eine Wohnung ziehen, obwohl dies nicht angemessen ist und durch Untervermietung die Kosten senke, oder gild diese Regelung nur wenn ich dort schon lebe? Kann ich jetzt schon erkundigungen einholen, wieviel GS und Unterkunft ich erhalte, auch wenn ich noch nicht weiß, wo ich leben werde, also ist dadurch ein Pauschalbetrag für Unterkunft möglich? Ich hab zur Zeit kein Auto und habe auch nicht die Möglichkeit zur Beratungsstellen zu gehen, zu mindest die nächsten 2 Wochen, aber die Ungewissheit belastet mich sehr, ich hoffe hier kann mir jemand weiter helfen. |
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#2
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Turtle |
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#3
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| Hallo Turtel1972 zum einen ist es wohl eher wahrscheinlich, das eine 33 Jährige Frau anonymen Sex hat als eine 18 Jahrige. Gerade in der heutigen Zeit! Der hinweiß darauf, das die Menschen früher so gelebt haben ist natürlich sehr nett, doch weiß ich nicht, was das mit seiner Situation zu tun hat, ich denke mir steht ein Risikofreier Raum zum Leben für mich und mein Baby zu. Früher sind die Schwangeren Frauen auch noch auf Feldern gewesen zum arbeiten und heute steht jeder Schwangeren Frau der Mutterschutz zu. wenn mir tatsächlich Elterngeld zusteht, wäre es die Krankenkasse und mein Arbeitgeber, da ich seit einiger Zeit Arbeitsunfähig bin stellt sich für mich die Frage, bei wem ich dann den Antrag stelle, Rentenkasse? Schön das es für dich so Verständlich ist und du dich auskennst, dennoch kannst du dir ein "natürlich" sparen, wenns so klar wäre, würde ich nicht fragen... in den Dingen die ich gefunden habe, steht nur was vom ALG2 bezug, aber nichts vom Sozialamt. Ein Mitbewohner oder Mitbewohnerin kann gerne den Vaterschaftstest ablegen, wenn noch mehr unnütze Gelder aus dem Fenster geschmissen werden müssen. Auch diese Bemerkung ist hier fehl am Platz. Ich hab gelesen, Das Leistungsträgern ( Sozialamt) unter bestimmten Vorraussetzungen einen Pauschalbetrag für Unterkunft und Heizkosten anrechnen dürfen, mich würde interessieren, ob ich das auch kann. Zu guter letzt, du bist die ganze Zeit böe, aber auch die letzte Bemerkung rechtfertige ich auch noch. Ich habe geschrieben: Zur Zeit! Mein Auto ist kaput und ich muß das Geld für die Reperatur erst mal aufbringen. Das bedeutet nicht, das ich zur Zeit der Zeugung, kein Auto hatte. Ich bin mir bewusst, das du schon einige Geschichten gehört hast und es mit vielen Betrügern zu tun hattest, doch überleg doch mal bitte, was du mit deinen Aussagen hier bei jemanden der hier nur hilfe sucht und die Wahrheit sagt, anrichtest. Meinst du nicht, das es ohne Vater schon schwer genug ist und die zusätzliche Belastung, dem Kind niemals eine Antwort darauf geben kann, wer der Vater ist. Außerdem bin ich 33 Jahre alt und habe mein ganzes Leben verhindern können, Schwanger zu werden, nach dem mein Ex freund und ich lange vergebens versucht haben Schwanger zu werden, daran letzlich die Beziehung zerbrach, ich singel war/bin und nicht mehr geglaubt habe, überhaupt Schwanger zu werden, war ich tatsächlich in diesem Alter einmal Nachlässig, was mich mein Leben lang verfolgen wird. Hör bitte auf, dir Meinungen zu Bilden aus winzigen Fakten, die zur beantwortung der Fragen wichtig sind. Du kennst die Geschichte dahinter nicht! |
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#4
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| @turtle: Ich gebe zu, dass sich vor allem bei jemandem, der aus seiner langjährigen Praxis heraus sicherlich gewisse Anekdoten aus dem Bereich ’Vater unbekannt’ zu erzählen weiß, die von Dir geäußerten Verdachtsmomente auf der Zunge liegen. Eine generelle Vereinbarkeit mit dem vor zwei Tagen erfolgten Moderator-Aufruf zur Sachlichkeit kann ich hier allerdings nicht erkennen. |
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#5
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| Hallo Charly228, Infos zum Elterngeld und zur Antragstellung findest du hier: Elterngeld Formulare Gruß anabell
__________________ es gibt immer ein Morgen - und Heute ward Gestern... |
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#6
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| @Walter: Wer sagt, dass Moderatoren/Admins immer einer Meinung sein sollten? Ich kenne Kammern an meinem zuständigen Sozialgericht, da wirst du dich ob der unterschiedlichen Meinungen der einzelnen Richter nicht mehr einkriegen. So eine Story a la "Vater unbekannt" hatten wir hier schonmal. Im Verlaufe des Ganzen stellte es sich dann heraus, dass es schlichtweg künstliche Befruchtung war. Und nochmal (da mache ich keinen Rückzieher): ich nehme keiner 33jährigen "gestandenen" Frau ab, dass sie schlichtweg KEINEN Anhaltspunkt dafür hat, wer der Vater ihres Kindes ist. Turtle |
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#7
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| Nun ja, ich habe hier Konkrete Fragen Gestellt, die auch wenn der Vater bekannt wäre, einer Antwort bedarf. Ich habe hier nicht nach unterhaltsleistungen gefragt, sondern nur nach Dingen, die wohl jeder Schwangeren zustehen, die Sozialleistungen bezieht und gerade aus Erwerbsunfähigkeit und nicht weil ich zu faul um zu arbeiten bin, um die nächste persönliche Meinung im Keim zu ersticken. Dadurch ist deine Einschätzung zu meiner Glaubwürdigkeit nur reine Beleidigung und fehl am platz. |
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#8
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| Danke Anabell und WalterWinter |
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#9
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| Bevor man Sozialleistungen beziehen kann, muss man erst alle anderen Möglichkeiten ausschöpfen, den Lebensunterhalt sicherzustellen. Deswegen gehören solche Fragen nach vorrangigen Ansprüchen unbedingt zu jeder Beratung. Wer solche Aspekte weglässt ist in höchstem Maße unseriös. |
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#10
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| gut, bei elterngeld sollte der Vater keine Rolle spielen, da es auch verheirateten Paaren unabhängig vom Einkommen zusteht, bei der GS kenn ich mich nicht aus, deshalb hab ich auch bemerkt das der vater unbekannt ist, aber auch wenn er bekannt wäre, ich aber allein stehend bin, steht mir eine GS zu. da ich schon Sozialgelder beziehe, kann man also auch davon ausgehen, das meine angaben seriös sind, da diese schon von Jobcenter überprüft wurden, also... was soll das? selbst bei keinen genauen angaben ( die ich dennoch gemacht habe) möchte ich hier nicht beleidigt werden. |
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| elterngeld?, erwerbsunfähigkeit, schwangerschaft |
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