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  #1  
Alt 13.08.2009, 14:11
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Registriert seit: 13.08.2009
Beiträge: 1
Standard Erwerbsloser Partner will Elternzeit nehmen

Hallo, ich hab einige Fragen zur Elternzeit und hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann.
Trotz langem durchforsten des Internets konnte ich keine wirkliche Hilfe finden.

Seit Februar diesen Jahres habe ich einen Sohn.
Meine Ausbildung habe ich unterbrochen und bei der Elterngeldstelle Elternzeit bis zum Ende
diesen Monats beanatragt. Dann werde ich meine Ausbildung fortsetzen.
Zur Zeit leben mein Freund, der Vater des Kindes,und ich noch bei meinen Eltern. Aus Platzmangel
und Uneinigkeiten werden mir jedoch bald ausziehen.
Mein Freund ist erwerbslos und hatte vor geraumer Zeit Arbeitslosengeld2 beantragt, dass ihm bisher jedoch
nicht genehmigt wurde.
Da wir bald alleine wohnen werden, haben wir uns nun entschieden, dass mein Freund sich fürs erste um
unseren Sohn kümmern soll, so dass ich meine Ausbildung fortsetzten und beenden kann.
Gestern hatte er nun sein erstes persönliches Gespräch mit seinem zuständigen Sachbearbeiter beim Amt und schilderte
ihm die Lage. Dieser zeigte sich völlig uneinsichtig, wollte sofort eine Unterschrift zur
Eingliederungsmaßnahme erzwingen und möchte schriftlich, dass mein Freund Elternzeit nehmen möchte.
Wie sollen wir denn nun vorgehen?
Muss man bei der Elterngeldstelle melden, dass mein Freund nun die Elternzeit übernehmen möchte?
Ich weiß echt nicht weiter und bin ratlos,an wenn man sich denn nun wenden muss.
Wer muss darüber informiert werden? Und wo bekommt mein Freund einen schriftlichen Nachweiß dafür,
dass er nun Elternzeit in Anspruch nimmt?
Hilfe....ich hoff, dass mir jemand aus dieser Sackgasse raushelfen kann.
Ich versteh nämlich langsam gar nichts mehr von diesem Bürokratieirrgarten.

Lieben Dank schon im voraus.

LG
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  #2  
Alt 13.08.2009, 16:45
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.212
Standard

Zitat:
Zitat von Aexel Beitrag anzeigen
Dieser zeigte sich völlig uneinsichtig, wollte sofort eine Unterschrift zur
Eingliederungsmaßnahme erzwingen und möchte schriftlich, dass mein Freund Elternzeit nehmen möchte.
Was heißt denn uneinsichtig? Ihr wollt JETZT Leistungen, dann hat dein Freund auch JETZT die Maßnahme zu machen. Arbeitslose können keine Elternzeit beantragen (bei wem auch?) und das weiß der Sachbearbeiter sehr wohl.

Mich würde mal die Begründung hierfür interesssieren:
Zitat:
Mein Freund ist erwerbslos und hatte vor geraumer Zeit Arbeitslosengeld2 beantragt, dass ihm bisher jedoch
nicht genehmigt wurde
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  #3  
Alt 14.08.2009, 06:02
Benutzerbild von Musiker
Moderator
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.836
Standard

Es ist sehr wohl möglich, dass du die Ausbildung witer machst und dein Freund die Elternzeit nimmt. Er ist dann nach § 10 SGB II nicht verpflichtet, eine Arbeit aufzunehmen.

Die hinweise zu § 10 sagen dazu:

"In einer Familie mit einem Kind, das das 3. Lebensjahr noch nicht
vollendet hat, kann sich nur ein Partner wegen der Kinderbetreuung
auf die Unzumutbarkeit der Arbeitsaufnahme berufen. Die Eltern
sind frei darin, zu bestimmen, wer die Kinderbetreuung übernimmt.
Die Entscheidung ist unabhängig von der Frage, welcher Partner
Elterngeld bezieht oder Elternzeit in Anspruch nimmt."
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #4  
Alt 14.08.2009, 06:11
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.212
Standard

Das Problem scheint auch ganz woanders zu liegen. Sie bezieht offenbar kein ALGII, ihm ist es (aus noch nicht bekannten Gründen) nicht bewilligt worden, hinzu kommt, das beide offenbar kostenfrei im Haushalt ihrer Eltern leben. Und nun geht er hin und stellt einen Antrag auf ALGII mit dem alten Hintergrund und ohnen neue Fakten.

Sinnvoller wäre es gewesen, sich nach den angemessenen KdU zu erkundigen, eine entsprechende Wohnung anzumieten und DANN als BG einen Antrag zu stellen.
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