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| Elterngeld Das Elterngeld steht jungen Familien zu. Alle Fragen zum Elterngeld gehören hier in dieses Forum. |
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#1
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| Hallo, ich hab einige Fragen zur Elternzeit und hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann. Trotz langem durchforsten des Internets konnte ich keine wirkliche Hilfe finden. Seit Februar diesen Jahres habe ich einen Sohn. Meine Ausbildung habe ich unterbrochen und bei der Elterngeldstelle Elternzeit bis zum Ende diesen Monats beanatragt. Dann werde ich meine Ausbildung fortsetzen. Zur Zeit leben mein Freund, der Vater des Kindes,und ich noch bei meinen Eltern. Aus Platzmangel und Uneinigkeiten werden mir jedoch bald ausziehen. Mein Freund ist erwerbslos und hatte vor geraumer Zeit Arbeitslosengeld2 beantragt, dass ihm bisher jedoch nicht genehmigt wurde. Da wir bald alleine wohnen werden, haben wir uns nun entschieden, dass mein Freund sich fürs erste um unseren Sohn kümmern soll, so dass ich meine Ausbildung fortsetzten und beenden kann. Gestern hatte er nun sein erstes persönliches Gespräch mit seinem zuständigen Sachbearbeiter beim Amt und schilderte ihm die Lage. Dieser zeigte sich völlig uneinsichtig, wollte sofort eine Unterschrift zur Eingliederungsmaßnahme erzwingen und möchte schriftlich, dass mein Freund Elternzeit nehmen möchte. Wie sollen wir denn nun vorgehen? Muss man bei der Elterngeldstelle melden, dass mein Freund nun die Elternzeit übernehmen möchte? Ich weiß echt nicht weiter und bin ratlos,an wenn man sich denn nun wenden muss. Wer muss darüber informiert werden? Und wo bekommt mein Freund einen schriftlichen Nachweiß dafür, dass er nun Elternzeit in Anspruch nimmt? Hilfe....ich hoff, dass mir jemand aus dieser Sackgasse raushelfen kann. Ich versteh nämlich langsam gar nichts mehr von diesem Bürokratieirrgarten. Lieben Dank schon im voraus. LG |
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#2
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| Zitat:
Mich würde mal die Begründung hierfür interesssieren: Zitat:
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#3
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| Es ist sehr wohl möglich, dass du die Ausbildung witer machst und dein Freund die Elternzeit nimmt. Er ist dann nach § 10 SGB II nicht verpflichtet, eine Arbeit aufzunehmen. Die hinweise zu § 10 sagen dazu: "In einer Familie mit einem Kind, das das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann sich nur ein Partner wegen der Kinderbetreuung Elterngeld bezieht oder Elternzeit in Anspruch nimmt."auf die Unzumutbarkeit der Arbeitsaufnahme berufen. Die Eltern sind frei darin, zu bestimmen, wer die Kinderbetreuung übernimmt. Die Entscheidung ist unabhängig von der Frage, welcher Partner
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#4
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| Das Problem scheint auch ganz woanders zu liegen. Sie bezieht offenbar kein ALGII, ihm ist es (aus noch nicht bekannten Gründen) nicht bewilligt worden, hinzu kommt, das beide offenbar kostenfrei im Haushalt ihrer Eltern leben. Und nun geht er hin und stellt einen Antrag auf ALGII mit dem alten Hintergrund und ohnen neue Fakten. Sinnvoller wäre es gewesen, sich nach den angemessenen KdU zu erkundigen, eine entsprechende Wohnung anzumieten und DANN als BG einen Antrag zu stellen. |
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