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| Elterngeld Das Elterngeld steht jungen Familien zu. Alle Fragen zum Elterngeld gehören hier in dieses Forum. |
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#1
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| Wie stelle ich nach Ausschöpfung des Elterngelds (14 Monate Anspruch) meinen Lebensunterhalt sicher, wenn ich darüber hinaus (Elternzeit kann ich bis 3 Jahre nehmen) meine Elternzeit verlängere? Hallo liebe Nutzer, ich habe eine Frage und würde mich über eure Hilfe freuen. Damals habe ich nur 14 Monate Elternzeit beantragt, weil der Bezug von Elterngeld maximal 14 Monate möglich ist. Doch Anspruch auf Elternzeit, so der Gesetzgeber, hat man bis zu 3 Jahren. Insgesamt beziehe ich schon seit 11 Monaten Elterngeld und in 3 Monaten endet die Leistung. Jetzt würde ich gerne meine Elternzeit verlängern; Verlängern ist möglich; Doch Elterngeld gibt es dann nicht mehr. Nun meine Frage: Habe ich von einer anderen Stelle aus Anspruch auf finanzielle Beihilfe, damit weiterhin mein Lebensunterhalt gesichert ist? Ich denke eine Möglichkeit muss es doch geben, sonst hätte unser Gesetzgeber das Gesetz der 3 Jahre Elternzeit nicht geschaffen. Bitte antwortet mir. Ich zerbreche mir schon die ganze Zeit den Kopf darüber, wie es finanziell mit meiner Familie weiter gehen soll. Bis bald Jango |
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#2
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| Im Normalfall hat dich jetzt der Vater deines Kindes durchzufüttern. Turtle |
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#3
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| Zitat:
So muß der Arbeitgeber den Arbeitsplatz für den Elternzeit nehmenden Part bis zu 3 Jahren "freihalten", bzw. bei der Rückkehr muß der Platz wieder für den Elternteil verfügbar sein. Finanziell ist es einfach immer die Frage ob man sich 3 Jahre Elternzeit leisten kann. Die meisten fangen doch in der Elternzeit schon wieder das Arbeiten an, zumindest geringfügig bis halbtags, weil es anders einfach nicht möglich ist. |
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#4
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| Also, ich bin auch gerade dabei mich für ein weiteres Erziehungsjahr zu entscheiden, da ich keinen Platz für meinen Zwerg bekomme. Mein Mann macht gerade ein Studium und bekommt demzufolge nur Bafög. Ich habe gerade mit dem Jobcenter telefoniert und mich erkundigt von wo ich mir Unterstützung holen kann. Die sagten mir das ich für das Jahr Hartz IV beantragen kann. Nun weiß ich allerdings nicht wie es ist wenn man vorher in keinem Arbeitsverhälnis stand. |
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#5
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| ALG2 beantragt man beim örtlich zuständigem Jobcenter. Für ALG2 muss man nicht vorher gearbeitet haben oder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, man muss nur erwerbsfähig sein. Vll findest Du ja hier das zuständige Jobcenter: http://www.arbeitsagentur.de/nn_2989...ellen-Nav.html |
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#6
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| Das spielt bei ALGII keine Rolle, da zählt nur die Hilfebedürftigkeit.
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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