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Elterngeld Das Elterngeld steht jungen Familien zu. Alle Fragen zum Elterngeld gehören hier in dieses Forum.

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  #1  
Alt 02.04.2009, 23:30
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Beiträge: 2
Standard Elternzeit für den Vater?

Hallo,
wer kennt sich aus?
Unsere Situation:
Ich bin Studentin, mein Freund geht arbeiten (850,- netto, befristet bis 15.04.2010) und unser Kind kommt im Mai.
Bis 01.04.2010 werde ich Elternzeit nehmen und dann geht das Sommersemester wieder los.
Folgende Fragen:
Kann mein Freund dann noch 3 Monate Elternzeit nehmen? was wäre mit den 15 Tagen, die er noch angestellt ist? Wie würde sich sein Elterngeld dann berechnen? Er würde dann ja nicht für die Elternzeit seine Arbeit kürzen oder aufgeben, sondern sein Arbeitsvertrag ist dann ausgelaufen.

Ich danke für eure Antworten.
MfG
Sarek
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  #2  
Alt 03.04.2009, 07:07
Benutzerbild von Grubenpony
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Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.072
Standard

Zitat:
Zitat von Sarek Beitrag anzeigen
sondern sein Arbeitsvertrag ist dann ausgelaufen.
Und ist dann arbeitslos?

Bei wem möchte er denn die Elternzeit beantragen?
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  #3  
Alt 03.04.2009, 13:29
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Registriert seit: 30.11.2008
Beiträge: 1.910
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Dein Freund kann den Restmonat von deinen Anspruch plus 2 Vätermonate nehmen. Da er aber in keinen Arbeitsverhältnis steht, wird er nur die 300 Euro Sockelbetrag bekommen.
Das läuft dann genauso wie bei jeden anderen der in keinen Arbeitsverhältnis steht.
Dazu kommt, in der Zeit hat er auch keinen ALGI Anspruch, da er den Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht.

- der nachtvogel -
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  #4  
Alt 03.04.2009, 13:54
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.12.2008
Beiträge: 323
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....in der Zeit hat er auch keinen ALGI Anspruch, da er den Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht....

ALG1 nicht,aber bei bestehender Bedürftigkeit ALG2 und anteilige Wohnkosten...
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  #5  
Alt 30.10.2009, 22:35
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Registriert seit: 30.10.2009
Beiträge: 1
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Hallo, ich bin leider erst heute auf deinen Beitrag gestossen...ich bin selbst Studentin und habe mich nach zwei Jahren Elternzeit wieder eingeschrieben. Mein freund übernimmt nun das letzte Elternjahr.
Sobald dein Freund in Elternzeit geht, egal wie lange, hat er Anspruch auf Alg 2. Das trifft auf alle zu, egal ob Frau oder Mann. Wer in Elternzeit ist und vom Lebenspartner nicht unterstützt werden kann, hat Anspruch auf alg 2, ganz egal, ob er in der Zeit theoretisch nicht vermittelbar ist. Wenn er noch Resteinkommen hat, wird das im Antragsmonat noch angerechnet, danach bekommen er und das Kind ca. 700 Euro, sofern du studierst und kein eigenes Einkommen hast, dass 400 Euro übersteigt. Elterngeld und Kindergeld bekommt ihr zusätzlich. Das wird nicht angerechnet.

Ich habe übrigens selbst zwei Jahr Alg 2 bekommen, während ich in Elternzeit war. Mein Freund hat studiert und 400 Euro dazuverdient. Danach haben wir sozusagen den Rollentausch gemacht.
Der Mann darf auch nicht nur drei Monate nehmen, wie unten erwähnt. Das hat dann nur mit der Elterngeldvelängerung zu tun....

Ich hoffe sehr, ich konnte jemandem helfen, denn mit diesen studentischen Dingen, sind viele Anlaufstellen überfordert.
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