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Elterngeld Das Elterngeld steht jungen Familien zu. Alle Fragen zum Elterngeld gehören hier in dieses Forum.

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  #1  
Alt 04.02.2012, 11:26
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Standard Elternzeit erst auf 2 und dann nochmals auf 3 Jahre verlängern?

Hey,
Meine Frage steht ja schon im Titel, ....aber nochmal:
Steht irgendwas rechtliches dagegen, wenn der Arbeitgeber einverstanden ist, dass man erst von der einjährig beantragten Elternzeit auf ein zweites Jahr verlängert und wenn es dann nicht möglich ist, dass Kind irgendwo unter zu kriegen, auch nochmal um ein (dann das dritte) Jahr zu verlängern?

Vielen Dank im Voraus auf Antworten

Gruß Mischa
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  #2  
Alt 04.02.2012, 11:38
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Beiträge: 2.744
Standard

Nee, was soll dagegen sprechen? Außer, daß Du spätestens im 3. Jahr kein Elterngeld mehr bekommst und Dir das halt leisten können mußt. Bis zu drei Jahren kannst Du ja Elternzeit nehmen.
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  #3  
Alt 07.02.2012, 12:05
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Beiträge: 2
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Achso,

wenn ich grad dabei bin... ich möchte gern noch fragen an welche Stelle ich denn die Verlängerung der Elternzeit schicken soll...?

Danke
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  #4  
Alt 07.02.2012, 12:22
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Beiträge: 429
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Da du ja dafür kein Geld bekommst, musst du das nur mit deinem Arbeitgeber klären. Ansonsten musst du das niemandem melden.
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  #5  
Alt 07.02.2012, 12:22
Benutzerbild von Mandy
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Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.578
Standard

Elternzeit beantragt man beim Arbeitgeber.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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elternzeit, elternzeit verlängern

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