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| Elterngeld Das Elterngeld steht jungen Familien zu. Alle Fragen zum Elterngeld gehören hier in dieses Forum. |
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#1
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| Hallo! Kann mir jemand helfen, die elternzeit für den arbeitgeber zu formulieren! ich geh mitte dezember in den mutterschutz und mein arbeitgeber würde gerne die elternzeit beantragung vor dem mutterschutz haben! es geht da drum das ich ein jahresvertrag hab und mein chef würde es mir gern vor dem mutterschutz verlängern, da er die sicherheit haben will das ich auch wieder komme und auch mir ne sicherheit zu bitten! ich weiß zwar das man die elternzeit nach der geburt beantragt aber ich brauche es jetzt und ich weiß nicht wie ich es formulieren soll ohne das ich fehler mache. danke |
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#2
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| Die Elternzeit berechnet sich doch nach dem Geburtstermin. Du kannst also nur schreiben, dass Du ab der Geburt Deines Kindes für 1 bzw. 2 Jahre in Elternzeit gehen möchtest und dies hiermit beantragst.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#3
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| und wie mach ich es wenn ich die elternzeit nach dem mutter schutz nähmen möchte? |
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#4
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| Die Mutterschutzfrist wird auf die Elternzeit angerechnet. Lies mal hier ab S. 56: http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ...e,rwb=true.pdf
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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