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Elterngeld Das Elterngeld steht jungen Familien zu. Alle Fragen zum Elterngeld gehören hier in dieses Forum.

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  #1  
Alt 24.04.2011, 22:42
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Beiträge: 1
Standard Elterngeldfreibetrag bei Verlängerungsoption

Hallo,

meine Frage richtet sich auf den seit 2011 geltenden Elterngeldfreibetrag beim ALG II.

Angenommen Elterngeld beträgt 600€ und angenommen es liegen alle Voraussetzungen für Inanspruchnahme des Elterngeldfreibetrages vor.

Bei normalem Elterngeldbezug über 12 Monate wären 300€ anrechnungsfrei und 300€ würden angerechnet werden.

Was aber wenn man das Elterngeld auf 24 Monate streckt? Also das Elterngeld nur noch 300 € beträgt.

Bekommt man dann 12 Monate 300€ Freibetrag und in den folgenden 12 Monaten werden 300€ angerechnet?

Bekommt man (wie früher) nur den hälftigen Freibetrag von 150€ über 24 Monate?

Oder sollte es tatsächlich so sein, dass man 300€ Freibetrag über 24 Monate bekommt.

Laut Aussagen des Familienministeriums heißt es ja, dass das Elterngeld i.H.v. max. 300€ anrechnungsfrei bleibt. Über die Dauer wird kein Wort verloren.

Danke für eure Antworten und auch für die Angabe von Quellen.
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  #2  
Alt 25.04.2011, 00:09
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.987
Standard

Zitat:
5) Die Absätze 1 bis 4 gelten nicht bei Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch und § 6a des Bundeskindergeldgesetzes. Bei den in Satz 1 bezeichneten Leistungen bleibt das Elterngeld in Höhe des nach § 2 Absatz 1 berücksichtigten durchschnittlich erzielten Einkommens aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt bis zu 300 Euro im Monat als Einkommen unberücksichtigt. In den Fällen des § 6 Satz 2 verringern sich die Beträge nach Satz 2 um die Hälfte.
BEEG - Einzelnorm

Turtle
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