Elterngeldfreibetrag bei Verlängerungsoption Hallo,
meine Frage richtet sich auf den seit 2011 geltenden Elterngeldfreibetrag beim ALG II.
Angenommen Elterngeld beträgt 600€ und angenommen es liegen alle Voraussetzungen für Inanspruchnahme des Elterngeldfreibetrages vor.
Bei normalem Elterngeldbezug über 12 Monate wären 300€ anrechnungsfrei und 300€ würden angerechnet werden.
Was aber wenn man das Elterngeld auf 24 Monate streckt? Also das Elterngeld nur noch 300 € beträgt.
Bekommt man dann 12 Monate 300€ Freibetrag und in den folgenden 12 Monaten werden 300€ angerechnet?
Bekommt man (wie früher) nur den hälftigen Freibetrag von 150€ über 24 Monate?
Oder sollte es tatsächlich so sein, dass man 300€ Freibetrag über 24 Monate bekommt.
Laut Aussagen des Familienministeriums heißt es ja, dass das Elterngeld i.H.v. max. 300€ anrechnungsfrei bleibt. Über die Dauer wird kein Wort verloren.
Danke für eure Antworten und auch für die Angabe von Quellen. |