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| Elterngeld Das Elterngeld steht jungen Familien zu. Alle Fragen zum Elterngeld gehören hier in dieses Forum. |
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#1
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| Hallo Zusammen, Fallschilderung:
Wir heiraten diesen Monat und dann fallen die Bezüge von Hartz IV weg. Jetzt kommt die Berechnung des Elterngeldes. Wie wird das rückgerechnet? 12 Monate ab Geburt rückwärts, oder ab Trauung rückwärts, da sie ja nichts mehr verdient, oder ab Juli rückwärts, da Hartz IV nicht zählt. Bei ProFamilia und der L-Bank hatte ich verschiedene Antworten erhalten und weiß jetzt so viel wie vorher. Deshalb frage ich hier in die Runde, ob mir jemand helfen könnte. Vorab vielen Dank. Gruß Björn |
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#2
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| Der Gesetzestext ist eindeutig: Das Netto-Entgelt der letzten 12 Monate vor der Geburt. Einzige Ausnahme: Schwangerschaftsbedingten Erkrankung. Das besondere gesundheitliche Risiko Schwangerer soll ihnen bei der Berechnung des ihnen zustehenden Elterngeldes nicht zum Nachteil gereichen.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#3
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| s.a. hier:Höhe des Elterngeldes
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#4
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| Hallo, erstmal Danke für die prompte Antwort. Eine kurze Frage noch. Im Falle, dass sie jetzt noch schwangerschaftsbedingt erkranken würde, wäre die Berechnung ja in ihrem Fall eigentlich auch egal, da sie ja keinen Arbeitgeber hat oder Geld in irgendeiner Weise verdient. Oder verstehe ich das falsch und es würde rückgerechnet werden vor schwangerschaftsbedingter Erkrankung? Gruß |
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#5
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| Zitat:
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#6
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| Indirekt gegenstandslos, da sie ja keine Arbeit mehr aufnehmen könnte, um noch etwas hinzu zu verdienen (400€ Job o.Ä.) In diesem Fall wäre sie auch gehindert, etwas zu verdienen und somit auch ein Ausfall. Gruß |
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#7
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| Und wie berechnt man den Anspruch auf etwas, was man hätte haben können? Die Rede ist hier nicht von Schadenersatz sondern einem definitiven Lohnausfall. |
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#8
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| Einfach, indem die 12 Monate vor der schwangerschaftsbedingten Krankheit zurückgerechnet werden. Da hat sie ja noch Geld verdient. Oder sehe ich das falsch? |
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#9
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| Is tsie den schwangerschaftsbedingt krank geschrieben oder hat ein Beschäftigungsverbot bekommen? |
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#10
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| Bisher nicht, aber so wie es ihr geht, hätte sie es schon machen können. Nur ist eben die Frage, ob es sich rechnet, da wir auch davon ausgegangen sind, dass es nichts bringt. Das würde sich natürlich ändern, wenn dann doch die 12 Monate vorher zurückgerechnet werden. Wäre dann zwar ärgerlich, da sie es dann diesen Monat schon hätte machen können. Der Arzt meinte nämlich, dass sie nicht mehr arbeiten gehen kann. |
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