Tausch-Buecher.de

Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Familienförderung > Elterngeld

Elterngeld Das Elterngeld steht jungen Familien zu. Alle Fragen zum Elterngeld gehören hier in dieses Forum.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 03.11.2009, 14:29
bst bst ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.11.2009
Beiträge: 8
Standard Elterngeldberechnung spezieller Fall

Hallo Zusammen,



Fallschilderung:
  • voraussichtliche Geburt unseres Kindes Januar 2010
  • Hochzeit November 2009
  • Frau im Moment arbeitslos (Hartz IV) seit August 2009
  • kein Hartz IV mehr ab November 2009, da ich zu viel verdiene.
Jetzt die Frage. Wie wird das Elterngeld berechnet? Meine Frau hat bis August als Lehrerin gearbeitet. Hätte eigentlich einen Vertrag bekommen, jedoch war sie so ehrlich und hat vorneweg gesagt, dass sie schwanger ist. Also, nichts mit Vertrag und sie stand da. Jetzt bezieht sie Hartz IV, da eine Jobsuche nicht erfolgreich war (a lá wer will schon noch eine Schwangere beschäftigen).
Wir heiraten diesen Monat und dann fallen die Bezüge von Hartz IV weg.

Jetzt kommt die Berechnung des Elterngeldes. Wie wird das rückgerechnet? 12 Monate ab Geburt rückwärts, oder ab Trauung rückwärts, da sie ja nichts mehr verdient, oder ab Juli rückwärts, da Hartz IV nicht zählt.

Bei ProFamilia und der L-Bank hatte ich verschiedene Antworten erhalten und weiß jetzt so viel wie vorher.

Deshalb frage ich hier in die Runde, ob mir jemand helfen könnte.

Vorab vielen Dank.

Gruß

Björn
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 03.11.2009, 14:58
Benutzerbild von Musiker
Moderator
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.558
Standard

Der Gesetzestext ist eindeutig: Das Netto-Entgelt der letzten 12 Monate vor der Geburt. Einzige Ausnahme: Schwangerschaftsbedingten Erkrankung. Das besondere gesundheitliche Risiko Schwangerer soll ihnen bei der Berechnung des ihnen zustehenden Elterngeldes nicht zum Nachteil gereichen.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 03.11.2009, 14:58
Benutzerbild von Musiker
Moderator
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.558
Standard

s.a. hier:Höhe des Elterngeldes
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 03.11.2009, 15:02
bst bst ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.11.2009
Beiträge: 8
Standard

Hallo,

erstmal Danke für die prompte Antwort.

Eine kurze Frage noch. Im Falle, dass sie jetzt noch schwangerschaftsbedingt erkranken würde, wäre die Berechnung ja in ihrem Fall eigentlich auch egal, da sie ja keinen Arbeitgeber hat oder Geld in irgendeiner Weise verdient. Oder verstehe ich das falsch und es würde rückgerechnet werden vor schwangerschaftsbedingter Erkrankung?

Gruß
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 03.11.2009, 15:23
Benutzerbild von Musiker
Moderator
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.558
Standard

Zitat:
Zitat von bst Beitrag anzeigen
Hallo,

erstmal Danke für die prompte Antwort.

Eine kurze Frage noch. Im Falle, dass sie jetzt noch schwangerschaftsbedingt erkranken würde, wäre die Berechnung ja in ihrem Fall eigentlich auch egal, da sie ja keinen Arbeitgeber hat oder Geld in irgendeiner Weise verdient. Oder verstehe ich das falsch und es würde rückgerechnet werden vor schwangerschaftsbedingter Erkrankung?
Gruß
Das mit der schangerschaftsbedingten Erkrankung soll den Lohnausfall kompensieren. Somit ist das in eurem fall gegenstandslos, den wo kein Lohn gezahlt wird, kann es auch keinen Ausfall geben..
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 03.11.2009, 15:32
bst bst ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.11.2009
Beiträge: 8
Standard

Indirekt gegenstandslos, da sie ja keine Arbeit mehr aufnehmen könnte, um noch etwas hinzu zu verdienen (400€ Job o.Ä.)

In diesem Fall wäre sie auch gehindert, etwas zu verdienen und somit auch ein Ausfall.

Gruß
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 04.11.2009, 07:44
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.072
Standard

Zitat:
Zitat von bst Beitrag anzeigen
Indirekt gegenstandslos, da sie ja keine Arbeit mehr aufnehmen könnte, um noch etwas hinzu zu verdienen (400€ Job o.Ä.)

In diesem Fall wäre sie auch gehindert, etwas zu verdienen und somit auch ein Ausfall.

Gruß
Und wie berechnt man den Anspruch auf etwas, was man hätte haben können? Die Rede ist hier nicht von Schadenersatz sondern einem definitiven Lohnausfall.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 04.11.2009, 09:00
bst bst ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.11.2009
Beiträge: 8
Standard

Einfach, indem die 12 Monate vor der schwangerschaftsbedingten Krankheit zurückgerechnet werden. Da hat sie ja noch Geld verdient.

Oder sehe ich das falsch?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 04.11.2009, 09:02
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 3.091
Standard

Is tsie den schwangerschaftsbedingt krank geschrieben oder hat ein Beschäftigungsverbot bekommen?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 04.11.2009, 09:05
bst bst ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.11.2009
Beiträge: 8
Standard

Bisher nicht, aber so wie es ihr geht, hätte sie es schon machen können. Nur ist eben die Frage, ob es sich rechnet, da wir auch davon ausgegangen sind, dass es nichts bringt.

Das würde sich natürlich ändern, wenn dann doch die 12 Monate vorher zurückgerechnet werden. Wäre dann zwar ärgerlich, da sie es dann diesen Monat schon hätte machen können. Der Arzt meinte nämlich, dass sie nicht mehr arbeiten gehen kann.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Harz 4 und Schulische Ausbildung Besonderer Fall KaiS Hartz IV 4 - ALG II 2 9 20.02.2010 20:58
BAB Antrag abgelehnt (spezieller fall!) Bloodytoast BAB und sonstige Ausbildungsförderung 2 09.10.2009 16:49
Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) komplizierter fall zu ALGI ALGII und rehamaßnahme verwirrter Eingliederungsförderung 3 29.08.2009 23:51
Alleinerziehend / Alleinstehend Bezahlt ARGE in meinem Fall den Führerschein??? Mike Tracuer einmalige Beihilfen 5 16.07.2009 07:45
Hilfestellung im Fall: Ich gegen meine Eltern menti200 Hartz IV 4: U 25 12 20.01.2009 16:45


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 01:36 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0