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  #1  
Alt 11.03.2011, 18:59
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Frage Elterngeld/Zeit und Rufbereitschaft

Hallo zusammen,

morgen beginnt meine Elternzeit. Meine Arbeitszeit reduziert sich auf 50% was ca. 20 Wochenstunden sind. Soweit alles geklärt mit meinem Arbeitgeber.

Ich leiste jedoch Bereitschaftsdienst während meiner Elternzeit. Vom Arbeitgeber war die Aussage: Das ist kein Problem, da ich mich ja frei bewegen kann und meinen Aufenthaltsort selbst bestimme, zudem die Wahrscheinlichkeit gerufen zu werden im Schnitt bei 1% liegt, ginge das auch während der Elternzeit problemlos. Mit dieser Aussage war ich bis heute auch zufrieden. Nun haben mich ein paar Bekannte ins Grübeln gebracht, die meinten dass ginge ja garnicht. Bereitschaft wäre Arbeitszeit.

Weis jemand wie sich das verhält? Bekomme ich Probleme und zum Schluss vielleicht meine Elternzeit aberkannt wegen zu vieler Stunden?

Bereitschaft geht bei uns immer eine komplette Woche, also 7x24 Stunden. Tatsächlich gerufen wurde ich von 118 Bereitschaftstagen im letzten Jahr nur einmal, für ungefähr 4 Stunden.

Gruß JonasF
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  #2  
Alt 12.03.2011, 13:57
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
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Beiträge: 8.212
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Zitat:
In arbeitszeittechnischer Hinsicht ist von der vollen Arbeitsleistung die sog. Arbeitsbereitschaft, der Bereitschaftsdienst und die Rufbereitschaft zu unterscheiden. Nach dem Arbeitszeitgesetz gilt nur die Arbeitsbereitschaft als Arbeitszeit, nicht hingegen die Zeiten des Bereitschaftsdienstes und der Rufbereitschaft.
Die Arbeitszeit - Nachtarbeit, Höchstgrenzen und Pausen
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