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| Elterngeld Das Elterngeld steht jungen Familien zu. Alle Fragen zum Elterngeld gehören hier in dieses Forum. |
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#1
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| Guten Tag, anbei mal das Problem, welches sich bei uns heute erst aufgetan hat. Ich selber bin Student und bekomme weder Bafög, noch ALG II oder ALG I, gehe jedoch neben meinem Studium auch noch arbeiten (bekomme knapp 470 Euro pro Monat). Meine Frau ist ebenfalls Studentin, hat aber seit Oktober 2010 ein Urlaubssemester bzgl. der Geburt unseres Sohnes (Ende Oktober 2010) eingelegt, war vorher auch noch berufstätig, d.h. vor der Mutterschutzfrist war sie für knapp 190 Euro jobben. Der Vertrag lief bei ihr aber Ende November 2010 aus. Seit der Geburt meines Sohnes bekommt meine Frau ALG II und mein Sohn Sozialgeld, wobei ich in dieser Beziehung leer ausgehe (bekomme jedoch einen kleinen Anteil an Wohngeld). Nun habe ich nach der Geburt unseres Kindes Elterngeld beantragt, was mit 300 Euro genehmigt wurde, nun bekamen wir aber heute ein Schreiben des jobcenters indem stand, dass meiner Frau die 300 Euro Elterngeld als Einkommen angerechnet werden. Ich/wir sind nun ein klein wenig verwirrt, da 1) ich der Antragsteller des Elterngeldes war und 2) das Elterngeld halt als Einkommen meiner Frau angerechnet wurde. Zum Bescheid des Elterngeldes war noch ein Informationsblatt mit beigefügt, bei der es eine Sonderregelung bei elterngeldberechtigten ALGII-Empfängern geben soll. Wie verhält sich eigentlich das Ganze nun, da ich ja der Elterngeldberechtigte bin, in einer Bedarfsgemeinschaft mit meiner Frau und Sohn lebe, jedoch nicht bei der Berechnung von Hartz IV mit berücksichtigt werde? Kann so ohne weiteres das Elterngeld als Einkommen meiner Frau angerechnet werden und wieso wird nicht die Sonderregelung geltent gemacht, da ja meine Frau vor der Geburt auch arbeiten war? Ich bedanke mich schon mal für die Beantwortung meiner Fragen... dropslutscher |
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#2
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| Na, wenn du Elterngeld bekommst, kann deine Frau ja weiterstudieren... Turtle |
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#3
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| So, habe mal mit einer netten Dame des Landesamtes für soziale Dienste gesprochen, die wohl bestätigt hat, das das jobcenter da einen Fehler gemacht haben muss. 1.) Bin ich der Antragsteller und das Einkommen in Form von Elterngeld kann nicht als Einkommen meiner Frau angesehen werden. 2.) Ist im Bescheid des Elterngeldantrages in der Anlage zu den Berechnungsgrundlagen bereits ein Nettofreibetrag angegeben wurden, welcher auch für das jobcenter gilt. 3.) Widerspruch gegen den Bescheid des jobcenters einlegen. LG |
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#4
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| Hallo, ich bin ebenfalls Student und meine Frau bezieht Harz IV. Von meiner Frau wurde ebenfalls das Elterngeld seit dem Anfang des Jahres angerechnet und auf die Kinder verteilt. Die ARGE behandelt das Elterngeld genauso wie das Kindergeld und rechnet diese auf die Kinder auf. Und genau da liegt der Fehler. Da das Elterngeld eine Ersatzleistung für das fehlende Einkommen ist. Deswegen müssen die das allenfalls auf den Antragsteller oder die Eltern beziehen. Ich habe ein Rechtsanwalt eingeschaltet und versuche dies vor dem Gericht zu klären. Das wird allerdings bis zum letzten instanz gehen. Mein Problem ist, dass wir nicht das Geld für Anwalt und Gerichtskosten erbringen können, und die Anwälte für Harz IV empfänger sich nicht ins Zeug legen wollen. Sollte sich in meinem Falle was neues geben, werde ich das sofort ins Forum schreiben. Ansonsten gerne Kontaktieren für eine Sammelklage, damit unsere Chancen besser stehen und wir die Kosten teilen können. Gruß Geändert von Grubenpony (26.01.2011 um 16:04 Uhr) |
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#5
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| Nicht ganz. Elterngeld ist eine Ersatzentgeltleistung die gezahlt wird, wenn für einen bestimmten Zeitraum das Erwerbseinkommen eines der Elternteile durch Kindeserziehung wegfällt. Wenn der Vater als Student kein Erwerbseinkommen hat und die Mutter Hartz IV bezieht, wo fällt da ein Erwerbseinkommen weg? |
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#6
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| Ja, das ist richtig. Nur, es wird angenommen, dass man doch hätte arbeiten und Einkommen beziehen können, und deshalb gibt es den Mindestbetrag von Elterngeld. Elterngeld ist rechtens ein Entgeldeinkommen und muss so betrachtet werden, wie als ein Lohn oder sonstiges Einkommen wäre. Nur, erzähl das mal der HARZ IV. Die sehen das als Kindergeld. |
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#7
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| Zitat:
Deine Emailadresse habe ich aus dem Beitrag entfernt, hier ist keine Kontaktbörse.
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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#8
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| Hallo! Also bei uns ist es ähnlich: Mein Mann hat im August letzten Jahres sein Studium beendet und bezieht seitdem ALG II. Im Oktober wurde unser Sohn geboren. Ich bin immer noch Studentin. Hab auch kein Urlaubssemester genommen, da ich meine Bachelorarbeit noch in diesem Semester fertig kriegen will. Vor der Mutterschaftsfrist habe ich nebenbei gearbeitet und +/- 500 Euro Gehalt im Monat erhalten. Seit Anfang Dezember erhalte ich nun 350 Euro Elterngeld. Mein Mann arbeitet am WE auf 400 Euro Basis und in der Woche absolviert er ein Praktikum. Er bekommt summa summarum ca. 500 Euro insgesamt, seit unser Sohn geboren wurde, vom Jobcenter. Nun haben sie uns heute ein Schreiben zugeschickt, indem steht, dass er ab dem 1.2. nur noch knapp 100 Euro monatlich von denen bekommen wird, weil auf einmal Elterngeld und Kindergeld (!) angerechnet werden. Dabei läuft beides über mich! Wir sind total entsetzt, da wir sowieso schon schlecht über die Runden kommen und nun mit ca. 400 Euro weniger im Monat auskommen müssen. Wo ist da bitte die Gerechtigkeit? Ist das überhaupt richtig? Mein Mann hat beim Jobcenter angerufen und wurde da nur angeschnauzt, dass es richtig sei. Sollen wir Widerspruch einlegen? Bringt das überhaupt etwas? Denn ich meine, wenn die das so berechnen, dann habe ich genau 0 Euro Einkommen! LG, nala |
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#9
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| Zitat:
Zitat:
Dass ein angehender Akademiker noch nichtmal rausfindet, dass es in Deutschland keine Sammelklagen gibt, lässt im Übrigen tief blicken. Turtle |
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#10
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| Ich dachte das gibt es auch in Deutschland aber in Deutschland wird das nicht so wie in Amerika praktiziert. Jeder Fall ist zwar für sich aber durch die enge Verbindung der Fälle kann man viele Fälle auf nur einen Fall beziehen. Wenn das dem so ist mit der Elterngeld, warum wird das dann nur auf die Kinder gerechnet und nicht auf die ganze Bedarfsgemeinschaft. |
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