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| Elterngeld Das Elterngeld steht jungen Familien zu. Alle Fragen zum Elterngeld gehören hier in dieses Forum. |
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#1
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| Hallo Habe mal eine Frage: Meine zukünftige ist seit 01.02.2010 leider Abreitslos (hat vorher immer gearbeitet) und bezieht ALG 1 bis 31.01.2011 (sofern sie keinen Job findet!?). Jetzt haben wir die frohe Nachricht bekommen, dass sie schwanger ist. Das Kind wir im September geboren und nun meine Frage: Wie läuft das dann mit der Elterngeldberechnung und was bekommt man ausbezahlt? Danke für die Hilfe....... |
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#2
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| Wenn sie in Elternzeit geht gibt es den Grundbetrag von 300€/12 Monate bzw. 150€/24Monate. |
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#3
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| Ja, zählt es dann gar nicht das sie vorher gearbeitet hat!? |
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#4
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__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#5
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| Zitat:
Aber: In den ersten 8 Wochen (Stand = wir = 12/2009) zahlt die Krankenkasse Mutterschaftsgeld in Höhe des ALG1. Danach gibt es ohne "Verlängerungsoption" für Arbeitslose 300 €. Da das Mutterschaftsgeld zeitlich auf das Elterngeld angerechnet wird verbleiben davon noch 10 Monate danach. Sollte man die Verlängerungsoption wählen, werden nur diese 10 Monate verlängert - man kommt also auf 22. Ohne ALG1 gibt es das so nicht -> 24 Monate *150 €. Ein Sonderfall waren wir irgendwie: Wir hatten es während des Mutterschutzes noch von Normal auf Verlängerung gewandelt, und da im Monat 2 irgendwie ein Anspruch von 9 € bestand und dieser auf unseren besonderen Wunsch wegen der im Elterngeldbezug gegebenen Krankenversicherung auch gesplittet wurde, sind wir dann doch auf 23 Monate gekommen. Allerdings sind dabei zwei Monate mit nur 4,50 €, für den ersten davon gab es allerdings ja noch Mutterschaftsgeld. Interessant bei der ganzen Materie ist die Frage ob man (je nach Bundesland unterschiedlich) im Anschluss an den Elterngeldbezug noch Landeselterngeld (?) beanspruchen will. ...und wie es dann zur vorherigen Situation passt ... Sollte das ALG1 sehr niedrig sein, mag das eventuell wieder anders sein. |
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