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Elterngeld Das Elterngeld steht jungen Familien zu. Alle Fragen zum Elterngeld gehören hier in dieses Forum.

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  #1  
Alt 21.12.2010, 11:22
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Registriert seit: 05.06.2009
Beiträge: 40
Standard Elterngeld widerufen und auf Partner beantragen

Hallo,

wie man schon weiss wird ab 01.2011 das Elterngeld voll angerechnet.

Mein Sohn ist im August 2010 geboren und meine Frau hat bis 31.12.2009 gearbeitet. Es gibt ja eine Sonderreglung für Hartz4 empfänger.

Man hat ja dann trotzdem einen Freibtrag bis zu höhe von 300€.

Aber das gilt ja nur wenn man im Jahr vor der geburt gearbeitet hat.

Nun das trifft dann bei meiner Frau nicht zu.

Wie sieht es aus, wenn ich das ganze widerrufe und auf meinen Namen beantrage? Also ich werde das Kind betreuen.
Weil ich eine Ausbildung mache, die immer noch läuft bis ende Januar 2011.

Wie sieht es aus_? Kann ich das machen?
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  #2  
Alt 21.12.2010, 11:25
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.987
Standard

Unterbrichst du deine Ausbildung oder wie willst du das machen? Denn deine Frau muss ja dann Arbeit suchen, wenn sie keine Elternzeit mehr macht...

Turtle
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  #3  
Alt 22.12.2010, 08:07
Benutzer
 
Registriert seit: 05.06.2009
Beiträge: 40
Standard

Ne meine Ausbildung endet ja am 31.01.2011. Ich beantrage ab 01.02.2011, damit hat sich die Sache erledigt. Oder muss ich noch etwas beachten?
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  #4  
Alt 22.12.2010, 10:59
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.12.2008
Beiträge: 959
Standard Frage

ist es sicher, daß der Ausbildungsbetrieb Dich nicht übernimmt?
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  #5  
Alt 22.12.2010, 13:16
Benutzer
 
Registriert seit: 05.06.2009
Beiträge: 40
Standard

Ja das ist sicher.
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