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  #1  
Alt 30.11.2010, 12:36
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Standard Elterngeld weg ab 1.1 ?Trotz des Einkommens in letzten 12 Monaten?

Hallo zusammen!

Wir haben ein Problem, und hoffe, dass wir in diesem Forum eine Antwort bekommen könnten. Denn ich muss alles in dieser Woche erleidigen. Folgendes:

Meine Frau hat vor der Geburt unseres Kindes in den letzten 12 Monaten gearbeitet, und hatte deswegen Einkommen (leider Vertrag ist vor der Geburt ausgelaufen, und wurde natürlich nicht verlängert. Wir haben schon Elterngeld beantragt, und sie hatte ein monatliches Elterngeld in Höhe von 588 Euro bekommen..

Da Sie 11 Monaten gearbeitet hatte wurde sie in Hartz IV eingestuft. Von Daher haben wir Elterngeld auf 24 Monaten verteilt, damit sie nicht mehr als 300 Euro monatlich bekommt..

Nun haben wir zwei Briefe von Jobcenter bekommen,
Geburt unseres Kindes : September 2010
1) Aufforderung für die Nachzahlung des zu viel bezogenen Hartz IV Geldes.
( Monatliche freie Betrag wäre : (auf 24 Monate) 150 Euro

2) Dass das "ganze" Elterngeld ab 01.01.2011 voll anzurechnen wird! (Obwohl es keinen Sockelbetrag für Hartz IV Empfänger ist)

Die erste Frage ist : Ist es wirklich so, dass alles anzurechnen ist, "auch " wenn man in den letzten 12 Monaten gearbeitet hat?? Gibt es für diese Leute keinen freien Betragsraum?


Zweitens..

Ich habe mit Elterngeldstelle gesprochen, und wir könnten folgendes machen: damit wir mit wenig Schaden rauskommen können.

Meine Frau bestätigt, dass sie auf das restliche Elterngeld verzichtet, und ist damit einverstanden, dass ich die Monate übernehme. Somit bekomme ich das Elterngeld, und muss nicht arbeiten gehen.. ( Ich habe eine Studentische Beschäftigung, und da ändert sich im ganzen und großen nicht so viel beim Einkommen, wir sind sowieso bei Jobcenter, auch wenn ich viel verdienen würde, wird es von meiner Frau abgezogen, während ich kein Anspruch auf die Leistungen habe, da ich Studiere) Übrigens bekommt meine Frau für den letzten 3 Monaten, für die sie Elterngeld bekommen hat, (für die Sie nachzahlen soll) eine Restzahlung.. Das heißt sie würde noch 3 * 294 Euro bekommen.

Ich muss in dieser Woche Anträge bei der Elterngeldstelle stellen, damit es reibungslos zum 01.01. 2010 laufen kann. Wir wissen allerdings nicht ganz genau, ob meine Frau freien Betrag ab 01.01 hätte, da sie schon gearbeitet hat. Und wissen nicht genau ob es sich lohnen würde, diese ganze Umstellung zu machen??

Bitte um die Antwort.. Wir kennen niemanden in diesem Land, der Hartz IV bezieht, und kennen uns bei der Sache nicht so gut aus?

Ist es nun ganz sicher, dass das Elterngeld weggestrichen wird??

Liebe Grüße, danke im Voraus..
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  #2  
Alt 30.11.2010, 12:53
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Elterngeld Aktuell
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  #3  
Alt 30.11.2010, 13:13
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danke der schnellen Antwort..

Zitat:
Hinsichtlich der Anrechnung des Elterngeldes als Einkommen beim Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe bzw. Kinderzuschlag kommt es auf den Zufluss des Elterngeldes an:

Fließt Elterngeld in 2011 zu, ist es dort als Einkommen zu berücksichtigen.

Für Elterngeldberechtigte, die vor der Geburt ihres Kindes ein Erwerbseinkommen hatten, gibt es jedoch einen Elterngeldfreibetrag. Dieser entspricht der Höhe des Voreinkommens und beträgt bis zu 300 Euro. In dieser Höhe bleibt das Elterngeld anrechnungsfrei.
Heißt das nun, dass meine Frau weiterhin 150 Euro anrechnungsfrei für Elterngeld hat? Warum hat Jobcenter uns dann geschrieben, dass es voll anzurechnen sein wird? Wo kann man sich denn beschweren, falls es so eine Missverständnis hat, mit dem Sachbearbeiter?
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  #4  
Alt 30.11.2010, 13:28
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Zitat:
Zitat von Studento Beitrag anzeigen
Heißt das nun, dass meine Frau weiterhin 150 Euro anrechnungsfrei für Elterngeld hat? Warum hat Jobcenter uns dann geschrieben, dass es voll anzurechnen sein wird? Wo kann man sich denn beschweren, falls es so eine Missverständnis hat, mit dem Sachbearbeiter?
Diese Regelung wurde nachträglich gemacht und ist offenbar noch nicht bei den SB angekommen.
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  #5  
Alt 30.11.2010, 15:31
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Zitat:
Zitat von Gerald Beitrag anzeigen
Diese Regelung wurde nachträglich gemacht und ist offenbar noch nicht bei den SB angekommen.
Wenn der Arbeitsvertrag aber bereits vor dem Mutterschutz ausgelaufen ist, dann dürfte das aber hinfällig sein.

Weil sie dann ja nicht von der Arbeits ins ALGII durch die Elternzeit gefallen ist, sondern schon vorher noch als arbeitslos gegolten hat.
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  #6  
Alt 01.12.2010, 07:58
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Zitat:
Zitat von nachtvogel Beitrag anzeigen
Wenn der Arbeitsvertrag aber bereits vor dem Mutterschutz ausgelaufen ist, dann dürfte das aber hinfällig sein.

Weil sie dann ja nicht von der Arbeits ins ALGII durch die Elternzeit gefallen ist, sondern schon vorher noch als arbeitslos gegolten hat.
Ein Blick ins neue Gesetz (hoffentlich in den nächsten Tagen im Bundesgessetzblatt) schafft Klarheit:
§ 10 Abs. 5 neu:
"Die Absätze 1 bis 4 gelten nicht bei Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch und § 6a des Bundeskindergeldgesetzes. Bei den in Satz 1 bezeichneten Leistungen bleibt das Elterngeld in Höhe des nach § 2 Absatz 1 berücksichtigten erzielten Einkommens aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt mit 300 Euro pro Monat als Einkommen unberücksichtigt. In den Fällen des § 6 Satz 2 verringern sich die Beträge nach Satz 2 um die Hälfte."
Heißt dann also in Studentos Fall, dass weiterhin 150 € anrechnungsfrei zu bleiben haben...
Falls doch mehr angerechnet wird, lohnt sich ein Widerspruch.
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  #7  
Alt 01.12.2010, 08:37
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Zitat:
Ein Blick ins neue Gesetz (hoffentlich in den nächsten Tagen im Bundesgessetzblatt) schafft Klarheit:
§ 10 Abs. 5 neu:
"Die Absätze 1 bis 4 gelten nicht bei Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch und § 6a des Bundeskindergeldgesetzes. Bei den in Satz 1 bezeichneten Leistungen bleibt das Elterngeld in Höhe des nach § 2 Absatz 1 berücksichtigten erzielten Einkommens aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt mit 300 Euro pro Monat als Einkommen unberücksichtigt. In den Fällen des § 6 Satz 2 verringern sich die Beträge nach Satz 2 um die Hälfte."
Heißt dann also in Studentos Fall, dass weiterhin 150 € anrechnungsfrei zu bleiben haben...
Falls doch mehr angerechnet wird, lohnt sich ein Widerspruch.
Hallo zusammen,

gerade war ich bei der Beschwerdestelle des Job Center Essen. Ich habe mit einer Dame von der Verwaltung gesprochen, und ihr die o.g Mailverkehr auch gezeigt. Sie und ihr Chef haben mir " definitiv" mitgeteilt, dass es noch keine Gesetzänderung bei Ihnen vorliegt, und deswegen, ab 01.01.2010 das Elterngeld voll anzurechnen wird, wie bei einem Erwerbseinkommen! (nur 40 Euro Freibetrag ). Nun bin ich sehr skeptisch, und weiß nicht ob wir unseren Elterngeldantrag zurückziehen sollten, damit meine Frau eine Restzahlung von den bezogenen Elternzeitmonaten( damit sie im Januar nicht voll angerechnet werden )

Wem soll ich denn nun vertrauen Wir dürfen ja, Elterngeldantrag nur noch einmal ändern. Liegt etwas offizielles vor, was ich bei JC zeigen kann? ( Mailverkehr wurde nicht offiziell anerkannt )
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  #8  
Alt 01.12.2010, 08:52
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yo, Studento, dann warte doch die paar Tage ab, bis es so wie schon im Wortlaut von mir wiedergegeben im Bundesgesetzblatt steht. So und nicht anders ist es im Gesetzgebungsverfahren nämlich beschlossen worden. Darauf kannst du selbstredend auch vertrauen.
Frag nach Veröffentlichung bei deiner ARGE nach, ob es dann auch dort angekommen ist.
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  #9  
Alt 01.12.2010, 09:10
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Zitat:
Frag nach Veröffentlichung bei deiner ARGE nach, ob es dann auch dort angekommen ist.
Ich hab`s gefragt, und die Veröffentlichung ist nicht angekommen, und noch dazu haben sie mit jemandem von Ministerium(?) telefoniert, und nix ist bekannt über die Gesetzänderung..

Dann verlasse ich mich auf dich, und mache keinen neuen Antrag für EG. Mal abwarten.

Entweder 150* 21 = 3150 Euro ( bester Fall )
oder wir ändern den EG Antrag =
+900 Euro Restzahlung (davon 450 Frei)
+ Restliche Elternzeitmonate auf mich ( d. h. keine Arbeit für mich* aber finanziell monatlich 150 Euro weniger, und zwar auf 2 Jahren-3 Monate )
+ oder keine Gesetzänderung, und 150 Euro weniger!!

Ich bin mal gespannt..
* p.s. : Die Ars.hl.cher möchten offensichtlich , dass die Hartz IV Empfänger keine Kinder auf die Welt bringen, sogar bei so einem demographischen Wandel ?? Es war schon mit Hartz IV klar, dass Deutschland nicht mehr ein soziales Land sein wird, aber jetzt gehts aber gar nicht mehr.. Was für ein ASI System ist dass denn? Und dann beschweren sie sich, dass die Ausländer keine Ausbildung haben, dass sie immer eine Last sind, nicht integriert sind usw... In meinem Fall, ich habe weder Anspruch auf Bafög, noch auf irgendwelche Kredite, oder noch auf Soziale Hilfen.. Mit Migrationshintergrund.. Und mir wird von ARGE empfohlen, dass ich mich exmatrikulieren lassen soll, damit ich Anspruch auf volle Leistungen haben kann..
Ich gehe arbeiten, ich gehe studieren, ich bin Vater... Was soll ich denn noch tun, als Ausländer?? Soll ich mit alles wirklich aufhören? Mir reicht`s wirklich. Ich hab kein Bock mehr auf diese politische Geschichten!! Und dann.

AUßerdem, was ist mit den inländischen Kindern, die arme Eltern haben? Wie soll es noch weitergehen?? Ich verstehe das ganze nicht, und warte sehr spannennd auf die nächste Wahl, um zu sehen, ob die Leute die Sache auch so sehen?

Gruß aus Essen, danke für eure Unterstützung!
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  #10  
Alt 01.12.2010, 10:49
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Hallo,
mit deinen letzten Ausführungen schweifst du doch sehr von deiner Ausgangsfrage ab und das gehört hier definitiv nicht hin

Wenn du einen Änderungsbescheid ab Januar bekommst, wo es voll angerechnet wird, dann kannst du immer noch Widerspruch gegen den Bescheid einlegen...

Gruß
Enibas
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ab 2010 weg, elterngeld, gearbeitet, trotz einkommen, trotz job

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