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Elterngeld Das Elterngeld steht jungen Familien zu. Alle Fragen zum Elterngeld gehören hier in dieses Forum.

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  #11  
Alt 14.12.2010, 12:31
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Die ab 01.01.2011 geltenden Änderungen des BEEG durch Artikel 14 des Haushaltsbegleitgesetzes 2011 vom 09.12.2010 sind heute im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1885) veröffentlicht worden (zum Nachlesen: www.bundesgesetzblatt.de).
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  #12  
Alt 15.12.2010, 21:47
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Hallo, ich bin neu in dem Forum und hoffe, dass ich mich richtig einklinke: ich war bis März dieses Jahres beschäftigt, habe im Januar meinen Sohn zur Welt gebracht und dann, mit Ende des Mutterschutzes, ist mein befristeter Arbeitsvertrag ausgelaufen und wurde auch nicht verlängert. Das Elterngeld habe ich auf 2 Jahre aufteilen lassen, bekomme 365.- mtl. , der Rest wird aufgestockt. Heisst das nun, wenn ich den Artikel richtig verstanden habe, dass ich:
1. zur Elterngeldstelle gehen muss und die Aufsplittung auf 2 Jahre widerrufen und mir noch dieses Jahr komplett auszahlen lassen muss?
2. Dann habe ich zwar "zuviel" Geld (abzüglich der Anzahl der Monate x 150.-), d.h. ich muss dieses Geld verbauchen und dann einen neuen Antrag stellen?
3. Bin ich in der Zeit danach ALG2 Empfänger? Oder ALG1? (bin alleinerziehend)
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  #13  
Alt 16.12.2010, 07:29
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Wenn der Elterngeldberechnung ein durchschnittlich erzieltes Einkommen von mehr als 300 € monatlich zugrunde lag, wie es bei dir wohl der Fall war, ändert sich nix - nach wie vor sind bei hälftiger Auszahlung 150 € bei den Leistungen nach dem SGB II anrechnungsfrei (§ 10 Abs. 5 BEEG n. F.).
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  #14  
Alt 28.12.2010, 18:36
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Zitat:
Zitat von DrKloebner Beitrag anzeigen
Wenn der Elterngeldberechnung ein durchschnittlich erzieltes Einkommen von mehr als 300 € monatlich zugrunde lag, wie es bei dir wohl der Fall war, ändert sich nix - nach wie vor sind bei hälftiger Auszahlung 150 € bei den Leistungen nach dem SGB II anrechnungsfrei (§ 10 Abs. 5 BEEG n. F.).
Hallo DrKloebner,

ich habe weder auf der Seite vom Bundesgesetzblatt, noch nirgendwo ein Info ueber die Gesetzaenderung gefunden :

BEEG - Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (§ 10 Abs. 5 BEEG )

koenntest du mir bitte einen Link zuschicken?
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  #15  
Alt 28.12.2010, 18:47
Benutzerbild von Turtle1972
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Bundesgesetzblatt online

Dann in Nr. 63 und dann ins Haushaltsbegleitgesetz. Liest du Artikel 14.

Turtle
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  #16  
Alt 28.12.2010, 19:20
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Beiträge: 4
Standard Habe heute Antwort von ARGE erhalten

Nachdem ich in der letzten Woche mehrmals bei meiner Elterngeldstelle und bei meiner ARGE angerufen habe (mehrmals deshalb, da ich immer von Pontius zu Pilatus geschickt wurde), hat meine Sachbearbeiterin mich heute angerufen und mir mitgeteilt, dass sich bei mir nichts ändert und somit alles klar ist für das nächste Jahr.

Ich hatte ein Nettoeinkommen von ca 1180.- , somit ändert sich an meinem Elterngeld nichts (bei denen die 1200.- hatten, wird es von 67% auf 65% gekürzt) und der Freibetrag bleibt der gleiche (bei zwei Jahren 150.-).
Die Dame hat diese Änderung erst seit gestern mittag, viellciht braucht Deine noch etwas, aber Du solltest es auf jeden Fall noch in diesem Jahr klären! Ruf doch auch mal bei Deiner Elterngeldstelle an, ob sich etwas am Elterngeld bei Deiner Frau ändert?

Viel Erfolg!
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ab 2010 weg, elterngeld, gearbeitet, trotz einkommen, trotz job

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