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Elterngeld Das Elterngeld steht jungen Familien zu. Alle Fragen zum Elterngeld gehören hier in dieses Forum.

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  #1  
Alt 10.01.2011, 11:55
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Beiträge: 4
Standard elterngeld während der ausbildung?

Hallo, wir haben am 29.12.2010 unseren jungen niklas bekommen. nun müssen wir den elterngeld antrag stellen und ich bin am überlegen wie wir das machen. meine frau (seit Juli 2010 Ausbildung abgeschlossen, dann arbeitslos gemeldet, aufstockend alg 2) ich befinde mich im 3. ausbildungsjahr) nun bin ich am überlegen ob ich als mann elterngeld beantrage, da ich ja während der ausbildung beziehen darf, ohne die ausbildung unterbrechen zu müssen und hier meine idee besteht, das durch die arge weniger angerechnet wird, hat jemand einen tip, oder es evtl genau so gemacht..liebe gruesse
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  #2  
Alt 10.01.2011, 12:45
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.987
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Theoretisch ja. Aber wie willst du das Kind betreuen, wenn du noch die Ausbildung machst? Denn deine Frau wird man dann verpflichten, sich Arbeit zu suchen...

Turtle
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  #3  
Alt 10.01.2011, 12:55
Benutzerbild von Grubenpony
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Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.212
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Zitat:
Zitat von peppitec Beitrag anzeigen
nun bin ich am überlegen ob ich als mann elterngeld beantrage,
Und was soll das bringen, was versprecht ihr euch davon?
__________________
Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
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  #4  
Alt 10.01.2011, 13:03
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Registriert seit: 10.01.2011
Beiträge: 4
Standard ALG2 BAB Elterngeld

Hallo, na das kann natürlich sein, aber es können dpch auch beide elternteile gleichzeitig "Elternzeit" nehmen und dann müßte ja meine Frau sich nicht um arbeit bemühen.

Was ich mir davon verspreche, ich hatte halt die idee das wenn ich das elterngeld bekomme als arbeitender ehemann, einen höheren freibetrag erhalte, da ich mich in arbeit befinde, und somit nicht das volle elterngeld dem harz 4 angerechnet wird.

meint ihr das müßte so gehen?
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  #5  
Alt 10.01.2011, 13:33
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.987
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Zitat:
Hallo, na das kann natürlich sein, aber es können dpch auch beide elternteile gleichzeitig "Elternzeit" nehmen und dann müßte ja meine Frau sich nicht um arbeit bemühen.
Nun ja, nach dem BEEG vielleicht. Nach dem SGB II schon.

"Elternzeit" (ist zu unterscheiden von Elterngeld) steht eh nur jemandem zu, der in einem Arbeitsverhältnis steht. Das trifft auf deine Frau nicht zu.

Turtle
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  #6  
Alt 10.01.2011, 13:38
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Beiträge: 4
Standard ALG2 BAB Elterngeld

nagut, ich meinte auch die zeit in der elterngeld bezogen wird. aber ich kann das doch zumindest beziehen, während sie sich im mutterschutz befindet, und da muss sie nicht arbeiten. puh das ist alles verwirrend. welchen weg würdet ihr denn einschlagen?
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  #7  
Alt 10.01.2011, 13:42
Benutzerbild von Grubenpony
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Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.212
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Zitat:
Zitat von peppitec Beitrag anzeigen
welchen weg würdet ihr denn einschlagen?
Einen geraden Weg. Manchmal ist es sinnvoller für die Zukunft, geradeaus zu gehen statt sämliche Serpentinen abzulaufen für VIELLEICHT €20 mehr.

Habt ihr überhaupt schon mal durchgerechnet, wieviel Freibetrag du mehr hättest als sie?
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  #8  
Alt 10.01.2011, 13:47
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Beiträge: 4
Standard ALG2 BAB Elterngeld

nein, ich weis nicht, wie ich das berechnen kann, bzw wo ich informationen bzw ein berechnungsprogramm dafür erhalte. (die original berechnung des Ministeriums hat mir nicht weitergeholfen) gruß
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