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| Elterngeld Das Elterngeld steht jungen Familien zu. Alle Fragen zum Elterngeld gehören hier in dieses Forum. |
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#1
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| Hallihallo! Eigentlich dachte ich, das mit dem Elterngeld ist kein Problem;-), bin den Antrag hier mit einer Mitarbeiterin von Donum Vitae durchgegangen. Aber nachdem wir jetzt was umstellen wollen (da unser Kind mit Behinderung auf die Welt kam und mein Mann gerne schon früher daheim bleiben möchte) und ich hier und im Netz recherchiert habe, hätte ich doch noch einige Fragen. Ich habe heute auch schon viel gelesen, aber trotz allem ist mir einiges s.u. unklar. Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe. 1. Unsere Tochter hatte den VET 25.07.2010, ist jetzt aber schon am 16.07.2010 auf die Welt gekommen. D.h., die Mutterschutzfrist verlängert sich um 10 Tage nach hinten? Sprich wenn ich LM 1-4 in EZ gehe, wird das einfach automatisch im LM 3 vom EG abgezogen? Ich muss also nichts weiter beachten und es entsteht auch so gesehen kein Nachteil? 2. Unsere Wunschaufteilung wäre wie folgt: LM 1-4 (16.07.-15.11.10) =Mutter LM 5 (16.11.-15.12.10) =Vater LM 6-10 (16.12.10-15.05.11) =Mutter LM 11-13 (16.05.-15.08.11) =Vater LM 14 (16.08.-15.09.11) =Mutter Fragen 2a: Muss die EZ in den 14 Monaten nach der Geburt genommen werden? Da ich in der Gastronomie arbeite, wäre für mich die EZ des letzten Monats (16.08.-15.09.11) z.B. im Okt oder Nov 2011 günstiger, da ich im August viel arbeiten und verdienen könnte, dann aber so hohe Abzüge hätte, daß sich das kaum rentiert. Oder geht das nur, wenn ich den Auszahlungszeitraum auf 2 Jahre verteile? Oder könnten wir z.B. den LM 11 gemeinsam nehmen? So könnte ich dann im Anschluß ab 16.08. direkt normal weiterarbeiten? 2b: Mein Mann hat seinem AG heute erstmal mündlich mitgeteilt, wann er EZ nehmen will. Es wurde ihm dann am Ende des Arbeitstages gesagt, daß der LM 5 "in Ordnung" geht, der AG aber ein "Veto" gegen die LM 11-13 einlegen wird, da es sich um die Hauptsaison handelt (großer Getränkehersteller/-lieferant). Ich arbeite aber auch saisonorientiert (Gastronomie), sprich wenn ich während der väterlichen EZ für den Familienunterhalt sorgen soll, muss ich ebenso in der Hauptsaison arbeiten, um eben den entsprechenden Verdienst zu bekommen. Darf der AG ein Veto einlegen? Habe im Gesetz nichts entsprechendes gefunden? Oder ist das einfach unser Recht und basta? 2c: So wie ich es verstanden haben, verliert mein Mann nur den Urlaubsanspruch für den LM 12, d.h. 1/12 des Jahresurlaubes? Die anderen Monate werden ja nur "angeschnitten". Richtig? 2d: Im November erhält mein Mann jeweils eine Sonderzahlung/Weihnachtsgeld. Er würde ja von 01.-15.11.2010 normal arbeiten, sprich er dürfte dann Ende November das um die EZ/EG gekürzte Gehalt und die Sonderzahlung wie immer bekommen, oder? Sollte man den AG da schon vorher drauf hinweisen? Kann der AG bei solchen Sonderzahlungen was kürzen? Das würde dann evtl. auch das Urlaubsgeld 2011 betreffen, das mit dem Juli-Gehalt kommt. 2e: Wenn er im November noch eine Woche normalen Urlaub nimmt, z.B. vom 9.-15.11.2010, hat das keine Auswirkungen aufs EG? Wäre ja noch in der normalen Arbeitszeit? Oder sollte er den eher noch vorher eintragen? 2f: Ich darf als Mutter in den Vätermonaten so viel verdienen, wie ich möchte, oder? Ohne Abzug beim EG? So viele Fragen.... vielen Dank schon mal für Eure Zeit und Mühe. Grüsse von Sunfish&Familie |
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#2
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| bei den ganzen durcheinander ist es wohl am besten du hälst dich direkt an die Elterngeldstelle. Meines Wissens können die Elternmonate zwar aufgeteilt werden aber nicht monateweise verteilt werden. Also Vater-Mutter, Mutter-Vater, oder auch mal beide gleichzeitig. In der Zeit wo du kein Elterngeld beziehst ist dein Einkommen irrelevant. Vergiß aber nicht, Elterngeld wird bei der Steuerprogression berücksichtigt. Was oft zu hohen Steuernachzahlungen führt. |
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#3
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| Ist das denn schon alles mit den Arbeitgebern abgesprochen, denn da gibt es ja auch Antragsfristen einzuhalten. |
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