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Elterngeld Das Elterngeld steht jungen Familien zu. Alle Fragen zum Elterngeld gehören hier in dieses Forum.

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  #1  
Alt 09.09.2009, 10:29
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Standard Elterngeld und viele zus. Fragen

Hallo zusammen,

ich / wir sind gerade dabei uns durch den Antragsdschungel bezügl. Mutterschutzgeld, Elterngeld, Kindergeld und Co. zu wursteln. Unser Kind wird Anfang Dezember geboren und von daher wird’s jetzt dann doch langsam etwas notwendiger sich stärker mit dem Thema auseinander zu setzen.

Langsam blicke ich allerdings nicht mehr richtig durch, ich hab hier mal ein paar Fragen aufgelistet, ich hoffe ihr könnt mir ein bisschen Licht in meine mittlerweile verdunkelten Gehirnwindungen zaubern

1) Mutterschutzgeld: hier wird mir lt. meines AGs ohne Aufforderung von der KK direkt ein Antrag zugesendet welchen ich dann beim AG einreichen muss, so dass dieser den restl. Betrag zu meinem Netto auf die 13,- € / Tag aufstocken kann oder? Wie hoch ist dies dann im Allgemeinen, komme ich da auf meine 100% Netto oder beläuft sich dies auch nur 67% Netto wie beim Elterngeld?

2) Partnermonate: Unser Arbeitgeber (AG) meinte, es wäre nicht möglich, dass beide Elternteile zur gleichen Zeit (d.h. in unserem Fall wünschen wir uns die ersten 2 Monate gemeinsam) Elterngeld beziehen könnten. Mein Partner arbeitet auch in der selben Firma wie ich, allerdings ist uns von andern Fällen bekannt (sogar einer in unserer Firma), das dies möglich ist. Denn Elterngeld beziehen wir dann ja nicht beide, sondern nur mein Partner, ich krieg ja 8 Wochen nach der Entbindung Mutterschutzgeld oder sehe ich das falsch und das wird auch anderweitig angerechnet?

3) Abhängig von Frage 2: Ist es eigentlich möglich, dass mein Partner (sofern dies mit den 2 Vatermonaten überhaupt klappt) nach in Anspruchnahme des Elterngeldes mit negativen Folgen von Seiten des AGs her rechnen kann? In der Abteilung meines Partners ist es ohnehin „knapp“ an Mitarbeitern, allerdings muss ja auch Urlaubszeit / Krankheit usw. überbrückt werden und rein rechtl. haben wir (bzw. er) ja Anspruch auf Elterngeld.? Es muss doch dann in dieser Zeit vom AG her jemand als Überbrückung und Vertretung zur Verfügung gestellt werden, deswegen muss man das ja auch so früh bereits anmelden oder sehe ich das auch wieder falsch in diesem Falle?

4) Heirat: Wenn wir kurz bevor unser Kind geboren wird noch heiraten, rentiert sich dann noch eine Umschreibung der Lohnsteuerklasse (5 / 3 anstatt jetzt 1 / 1) in Bezug auf Elterngeld für meinen Partner? Mein Partner verdient ebensoviel wie ich, von daher haben wir das ganze bisher noch rausgezögert, um den Anspruch auf mein Elterngeld nicht unnötig „runter“ zu drücken oder war / wäre das ein Fehler?

5) Lohnsteuerjahresabgleich: Wie wirkt sich eine Eheschließung überhaupt später auf die Steuer aus, wenn nur ein Ehepartner Lohn bezieht? Das Netto ist bei diesem Ehepartner ja dann höher wenn er Klasse 3 nimmt, kann man dann mit Nachzahlungen im Lohnsteuerjahresabgleich rechnen?

6) Kinderfreibetrag / Kindergeld: wie funktioniert das dann eigentlich mit dem Kinderfreibetrag, mir wurde gesagt, dass man entweder einen Kinderfreibetrag (in diesem Falle dann mein Parnter) oder Kindergeld in Anspruch nehmen kann. Kann mir das bitte jemand genauer erklären, ich blicke hier echt nicht mehr durch… Und wenn ja, was wäre alle „lohnender“ falls das so wäre?

7) Beantragung Kinderfreibetrag / Kindergeld: Kindergeld beantrage ich direkt bei der Familienkasse also im Arbeitsamt oder? Und wo macht man das dann mit dem Kinderfreibetrag? Direkt im Finanzamt oder muss dies auch über die Familienkasse beantragt werden?

8) Krankenkasse: Wie steht es mit meiner KK sofern wir uns entscheiden vor der Geburt noch nicht zu heiraten (je nach dem wie es mir geht )? Dann bleibe ich ja in meiner beitragsfrei weiterversichert, wenn wir aber dann während der Elternzeit heiraten, muss ich dann seine KK übernehmen? Und bei welcher KK muss dann unser Kind mitversichert werden? Können wir unser Kind gleich von Vornherein bei ihm mitversichern oder geht dies nur auf die Mutter?

9) Nebenjobs: wenn ich in den 3 Jahren Erziehungsurlaub einen Nebenjob / Halbtagsjob annehme, darf ich das in einer „anderen“ Firma überhaupt oder bin ich „gezwungen“ bei meinem derzeitigen AG zu arbeiten? Nach den 3 Jahren ist mir das ganze ja klar, aber nicht während des Erziehungsurlaubes wenn es mehr als ein 400 Euro Job ist?

10) Sofern ich woanders arbeiten darf: Wenn ich Elterngeld beziehe, darf ich ja max. 30 Std. die Woche trotzdem dazu arbeiten, soweit hab ich das zumindest schon rausgelesen aus dem Gesetz. Ich würde allerdings im ersten Jahr nur einen 400 Euro Job annehmen. Die 400 Euro werden ja trotzdem aufs Elterngeld angerechnet oder gibt’s hier Grenzen? Ich hätte nämlich evtl. die Möglichkeit mir nebenbei von zuhause etwas dazu zu verdienen, allerdings finde ich nirgendwo erläutert, wie sich dann die 400 Euro auf mein Elterngeld auswirken, nur dass es sich auswirken KANN… Gibt’s hier irgendwo eine Art „Onlinerechner“ im Netz oder eine Art Tabelle mit Staffelung die dies genauer erklärt? Ich finde leider nichts dazu

11) Wenn ich mir Elterngeld auf 2 Jahre auszahlen lasse, wie sieht es dann eigentlich im 2ten Jahr aus mit einem Nebenjob? Wird dies dann auch wieder auf das Elterngeld aufgerechnet? Diese Frage ist natürlich auch wieder von der Frage Nr. 9 abhängig…

12) Elterngeld auf 2 Jahre: wenn ich dies in Anspruch nehme, kriegt dann auch mein Parnter (sofern er die ersten 2 Monate kriegt anders ist es für uns ohnehin uninteressant) auch sein Elterngeld aufgeteilt oder geht das auch einseitig, d.h. nur auf mich und er erhält es monatlich?

Ich weis das sind bestimmt in den Augen mancher ein paar dämliche Fragen, und vor allem auch sehr viele aber ich blicke wirklich nicht mehr durch. Zumal auch noch viele Aussenstehende ihren „Senf“ dazu abgeben und jeder weis es besser und jeder verwirrt uns mehr mit seinen Aussagen obwohl mir die meisten dann doch den Anschein machen dass sie sich selber nicht wirklich auskennen…

Vielen lieben Dank vorerst mal, ich hoffe ich überfordere euch nicht allzu sehr

Grüße
Sissi
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  #2  
Alt 10.09.2009, 22:53
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Beiträge: 1.122
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Hi,

einige deiner Fragen werden sicher hier beantwortet.

Anspruchsvoraussetzungen und Höhe der Leistung

Stand: 23. Juli 2009

Elterngeld

Von der Menge deiner Fragen wird man fast erschlagen. Solltest du vielleicht besser auf mehrere Beiträge verteilen.
__________________
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen.

Nobody is perfect
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  #3  
Alt 11.09.2009, 00:12
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Beiträge: 2.047
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[QUOTE=Sissi789;53751]Hallo zusammen,

ich / wir sind gerade dabei uns durch den Antragsdschungel bezügl. Mutterschutzgeld, Elterngeld, Kindergeld und Co. zu wursteln. Unser Kind wird Anfang Dezember geboren und von daher wird’s jetzt dann doch langsam etwas notwendiger sich stärker mit dem Thema auseinander zu setzen.
ist ja so einiges, ich schau mal was ich alles weiß.....

1) Mutterschutzgeld: = 100% Netto.


2) Partnermonate: = Rein vom Elterngeld her ist es möglich.
Denk aber daran das Dein Mutterschaftsgeld GANZ angerechnet wird und so du in den ersten 2 Monaten kein Elterngeld obendrauf bekommst.
Elterngeld soll ja den VErdienstausfall decken, du bekommst Mutterschaftsgeld = 100 % NEtto = kein Verdienstausfall.

Und Denk dran Elterngeld ist nicht ERziehungsurlaubszeit bzw. Elternzeit.
Euch stehen 3 Jahre Elternzeit zur Verfügung, Wer die wie nimmt ist mit dem Arbeitgeber abzuklären. In der Elternzeit könnt ihr 12 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen, wechselt ihr euch ab, sind es 2 (Vätermonate) mehr.

Zitat:
in unserem Fall wünschen wir uns die ersten 2 Monate gemeinsam) Elterngeld beziehen könnten.

Dein Mann kann Elterngeld beziehen, du wirst keines bekommen weil dein Mutterschaftsgeld voll angerechnet wird. Kein Verdienstausfall.


Zitat:
3) Abhängig von Frage 2: Ist es eigentlich möglich, dass mein Partner (sofern dies mit den 2 Vatermonaten überhaupt klappt) nach in Anspruchnahme des Elterngeldes mit negativen Folgen von Seiten des AGs her rechnen kann? In der Abteilung meines Partners ist es ohnehin „knapp“ an Mitarbeitern, allerdings muss ja auch Urlaubszeit / Krankheit usw. überbrückt werden und rein rechtl. haben wir (bzw. er) ja Anspruch auf Elterngeld.? Es muss doch dann in dieser Zeit vom AG her jemand als Überbrückung und Vertretung zur Verfügung gestellt werden, deswegen muss man das ja auch so früh bereits anmelden oder sehe ich das auch wieder falsch in diesem Falle?

Nun ja ob er dann beim Arbeitgeber auf die "private schwarze Liste" kommt, kann dir keiner sagen. In Elternzeit darf er ihn ja nicht kündigen..... was aber einige Monate später nicht mehr der Fall ist.


Zitat:
4) Heirat: Wenn wir kurz bevor unser Kind geboren wird noch heiraten, rentiert sich dann noch eine Umschreibung der Lohnsteuerklasse (5 / 3 anstatt jetzt 1 / 1) in Bezug auf Elterngeld für meinen Partner? Mein Partner verdient ebensoviel wie ich, von daher haben wir das ganze bisher noch rausgezögert, um den Anspruch auf mein Elterngeld nicht unnötig „runter“ zu drücken oder war / wäre das ein Fehler?

Es wird das Einkommen der 12 Monate vor Bezug der Elternzeit gerechnet.
Ob da 1 oder 2 Monate was groß ausmachen ?



Zitat:
5) Lohnsteuerjahresabgleich: Wie wirkt sich eine Eheschließung überhaupt später auf die Steuer aus, wenn nur ein Ehepartner Lohn bezieht? Das Netto ist bei diesem Ehepartner ja dann höher wenn er Klasse 3 nimmt, kann man dann mit Nachzahlungen im Lohnsteuerjahresabgleich rechnen?

DAs Netto ist in Klasse 3 deshalb höher weil er auch deinen Freibetrag so quasi mit eingerechnet hat. Jeder Bürger hat einen Steuerfreibetrag von ca 7600 Euro.
Steuerklasse 1 - ist dieser Freibetrag 1x drauf.
Steuerklasse 3 - ist dieser Freibetrag für den arbeitenden und den Ehepartner drauf also 2x
STeuerklasse 4 - ist er einmal darauf also identisch mit Stkl. 1
Steuerklasse 5 - hat keinen Steuerfreibetrag deshalt zahlt man da soviel an Steuern.


Zitat:
6) Kinderfreibetrag / Kindergeld: wie funktioniert das dann eigentlich mit dem Kinderfreibetrag, mir wurde gesagt, dass man entweder einen Kinderfreibetrag (in diesem Falle dann mein Parnter) oder Kindergeld in Anspruch nehmen kann. Kann mir das bitte jemand genauer erklären, ich blicke hier echt nicht mehr durch… Und wenn ja, was wäre alle „lohnender“ falls das so wäre?

Da ist nix lohnender, da es beim Lohnsteuer-Einkommenssteuer Jahresausgleich sowieso abgeglichen wird.
Ihr bekommt 164 Euro Kindergeld pro Monat, ergäbe der Steuerfreibetrag mehr an Steuererleichterung wie 164 Euro im Monat, wird das bei der jährlichen Einkommenssteuererklärung berücksichtigt und so quasi damit die Differenz ausgezahlt.
Es gibt nicht beides !


Zitat:
7) Beantragung Kinderfreibetrag / Kindergeld: Kindergeld beantrage ich direkt bei der Familienkasse also im Arbeitsamt oder? Und wo macht man das dann mit dem Kinderfreibetrag? Direkt im Finanzamt oder muss dies auch über die Familienkasse beantragt werden?

Kindergeld = Familienkasse/Arbeitsamt
Ans Finanzamt wirds automatisch gemeldet und es gibt ja nicht beides.
Kindergeld bekommt man immer und wenn der Freibetrag mehr an Ersparnis bringen würde, wird der mit dem Lohnsteuerjahresausgleich rückerstattet.


Zitat:
8) Krankenkasse: Wie steht es mit meiner KK sofern wir uns entscheiden vor der Geburt noch nicht zu heiraten (je nach dem wie es mir geht )? Dann bleibe ich ja in meiner beitragsfrei weiterversichert, wenn wir aber dann während der Elternzeit heiraten, muss ich dann seine KK übernehmen?

Da fragst du am besten deine KK. Aber normal bleibst du in deiner bis zum Ende von der Elternzeit max 3 Jahre beitragsfrei versichert. Auch das Kind mit dir.
Arbeitest du später nicht mehr versicherungspflichtig könnt ihr auf Antrag in die Familienversicherung des Mannes wechseln.

Zitat:
Und bei welcher KK muss dann unser Kind mitversichert werden? Können wir unser Kind gleich von Vornherein bei ihm mitversichern oder geht dies nur auf die Mutter?

normal bei dir. aber auch hier einfach bei der KK nachfragen.


Zitat:
9) Nebenjobs: wenn ich in den 3 Jahren Erziehungsurlaub einen Nebenjob / Halbtagsjob annehme, darf ich das in einer „anderen“ Firma überhaupt oder bin ich „gezwungen“ bei meinem derzeitigen AG zu arbeiten?

das mußt du mit deinem Arbeitgeber klären.


Zitat:
10) Sofern ich woanders arbeiten darf: Wenn ich Elterngeld beziehe, darf ich ja max. 30 Std. die Woche trotzdem dazu arbeiten, soweit hab ich das zumindest schon rausgelesen aus dem Gesetz. Ich würde allerdings im ersten Jahr nur einen 400 Euro Job annehmen. Die 400 Euro werden ja trotzdem aufs Elterngeld angerechnet oder gibt’s hier Grenzen?

Wird angerechnet. Es gibt keinen Freibetrag vim Elterngeld.

Zitat:
Ich hätte nämlich evtl. die Möglichkeit mir nebenbei von zuhause etwas dazu zu verdienen, allerdings finde ich nirgendwo erläutert, wie sich dann die 400 Euro auf mein Elterngeld auswirken, nur dass es sich auswirken KANN…

nicht nur kann, sondern wird.
Du hast vorher 1400 netto gehabt = 938 euro Elterngeld.
mit Geringfügigen Job = 1400 Euro netto minus 400 Euro minijob = 1000 Euro verdienstausfall = 670 Euro Elterngeld.
Elterngeld bezieht sich immer auf den Verdienstausfall.

Zitat:
Gibt’s hier irgendwo eine Art „Onlinerechner“ im Netz oder eine Art Tabelle mit Staffelung die dies genauer erklärt? Ich finde leider nichts dazu

Elterngeld - Das Elterngeld


Zitat:
11) Wenn ich mir Elterngeld auf 2 Jahre auszahlen lasse, wie sieht es dann eigentlich im 2ten Jahr aus mit einem Nebenjob? Wird dies dann auch wieder auf das Elterngeld aufgerechnet? Diese Frage ist natürlich auch wieder von der Frage Nr. 9 abhängig…

es läuft genauso.
Wie genau es berechnet wird. ?


Zitat:
12) Elterngeld auf 2 Jahre: wenn ich dies in Anspruch nehme, kriegt dann auch mein Parnter (sofern er die ersten 2 Monate kriegt anders ist es für uns ohnehin uninteressant) auch sein Elterngeld aufgeteilt oder geht das auch einseitig, d.h. nur auf mich und er erhält es monatlich?

soweit meine Info, läuft es bei beiden partner unabhängig von einander.

Lies dir den link durch, dort ist auch vieles verständlich erklärt.
Da ich für meine Angaben - auch wenn ich das Elterngeldgedöns grad durch habe - keine Gewähr geben kann.

- der nachtvogel -
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  #4  
Alt 11.09.2009, 01:39
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und denkt dran.....
Elterngeld wird bei der jährlichen Einkommenssteuerberechnung mitangerechnet.
Es muß nicht versteuert werden, hebt aber den Progressionssatz für das restliche Einkommen.
Es ist also mit Steuernachzahlungen zu rechnen.

- der nachtvogel -
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  #5  
Alt 11.09.2009, 06:54
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Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 2
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Hallo Nachtvogel & Lopo,

vielen Dank schonmal für eure Antworten, war sehr aufschlussreich

Dann werde ich mal ein bisschen weiter forschen und mich durch den Bürokratendschungel schlagen. Bin ja jetzt drauf vorbereitet und kann auch Antwort geben da ich jetzt ein bisschen mehr Hintergrund habe wie zuvor.

Danke und LG
Sissi
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