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Elterngeld Das Elterngeld steht jungen Familien zu. Alle Fragen zum Elterngeld gehören hier in dieses Forum.

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  #1  
Alt 11.09.2011, 10:47
Benutzer
 
Registriert seit: 18.08.2011
Beiträge: 50
Standard Elterngeld und Erwerbseinkommen

Es wurde Elterngeld gewährt, reicht zum Lebensunterhalt für Mutter und Kind. Nach der Mutterschutzzeit wurde die Arbeit wieder aufgenommen, nur wenige Stunden täglich. Das erzielte Einkommen in etwa so hoch wie das Elterngeld. Muss das Elterngeld zu 100 Prozent zurückgezahlt werden oder verbleibt der Mutter noch ein Teil vom Elterngeld?
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  #2  
Alt 12.09.2011, 12:54
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.212
Standard

Zitat:
Was bei Elterngeld und Teilzeitarbeit zu beachten ist:
Bei der Berechnung des Elterngeldes wird das Einkommen aus Teilzeitarbeit mit berücksichtigt. Der Elterngeld-Berechtigte erhält dann 67% (65%) der Differenz zwischen dem durchschnittlichen Einkommen vor der Geburt und dem voraussichtlichen Einkommen nach der Geburt. Die Aufnahme einer TZ-Beschäftigung während des Elterngeld Bezuges ist der Elterngeldstelle umgehend mitzuteilen, damit das Elterngeld, falls erforderlich, neu berechnet werden kann.
Elterngeld.de - Änderungen zum Elterngeld 2011. Antrag zum Elterngeld.
__________________
Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
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