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Elterngeld Das Elterngeld steht jungen Familien zu. Alle Fragen zum Elterngeld gehören hier in dieses Forum.

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  #1  
Alt 29.11.2010, 00:09
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Beiträge: 10
Standard Elterngeld und Elternzeit für Oma

Hallo alle zusammen !

Meine Tochter hat im April 2010 entbunden. Ihr Sohn also mein Enkel wohnt seid der Geburt bei uns, da zu diesem Zeitpunkt schon fest stand das sie eine zweijährige Haftstrafe antreten muss. Vom Familiengericht habe ich die Personensorge übertragen bekommen. Ich beziehe im Moment ALG II und bin durch unseren Sohn noch bis Februar 2011 in der Elternzeit. Der kleine wird voll in unsere Bedarfsgemeinschaft eingerechnet.
Elterngeld bekomme ich für ihn nicht, da die Haftstrafe kein Härtefall ist.
Nun weiss aber keiner so genau wie es mit der Elternzeit ist. Wird mir diese bei der Arge angerechnet oder nicht. Der eine sagt ja, der andere sagt nein.
Würde mich sehr freuen, wenn hier jemand ist der mir diese Frage vielleicht beantworten kann.

Liebe Grüsse Sylvia
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  #2  
Alt 29.11.2010, 00:22
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
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Das Kind gehört nicht in eure BG, das ist erstmal falsch. Was meinst du mit Elternzeit? Elternzeit kann man bei seinem Arbeitgeber beanspruchen. Meinst du, dass man dich nicht mit Arbeitsvorschlägen "belästigt"? Da wird man das Enkelkind sicherlich berücksichtigen.

Turtle
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  #3  
Alt 29.11.2010, 00:33
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Beiträge: 10
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Hallo Turtle1972 !

Erst einmal danke für deine Antwort. Wieso gehört der kleine nicht in unsere BG Er ist doch polizeilich bei uns gemeldet und ich bekomme für ihn Kindergeld.

Ja genau so meinte ich das. Es soll aber nicht heißen das ich nicht arbeiten gehen möchte. Nur ist es im Moment so, daß ich für den kleinen noch keinen Krippenplatz habe, weil ich ihn erst beantragen konnte, als ich die Personensorge bekommen habe.
Unser SB auf der Arge sagte nur da gibt es einen § aber er müsste sich erst belesen, da solch ein Fall selten ist.

LG Sylvia
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  #4  
Alt 29.11.2010, 00:37
Benutzerbild von Turtle1972
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Beiträge: 18.987
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Zur BG gehören nur der Partne/Ehegatte und LEIBLICHE Kinder. Liest du nach in § 7 SGB II.

Zur Kinderbetreuung des Enkelkindes würde ich § 10 Abs. 1 Nr. 4 SGB II heranziehen:
SGB 2 - Einzelnorm

Turtle
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  #5  
Alt 29.11.2010, 19:28
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Beiträge: 10
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Hallo Turtle1972 !

Werde mir den § mal genau durchlesen. Danke dir.

Ich habe heute mit meinem SB telefoniert und ihm von dem § 10 erzählt. Der soll aber bei mir nicht zutreffen. Er hat wohl mit einigen Mitarbeitern gesprochen und die konnten ihm in meinem Fall auch nicht weiterhelfen.

LG Sylvia
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  #6  
Alt 29.11.2010, 19:49
Benutzerbild von Turtle1972
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Und von Leuten, die noch nichtmal wissen, wie sich eine BG korrekt zusammensetzt, erwartest du irgendwas? Natürlich der § 10 SGB II auf dich anwendbar. Du hast das Enkelkind in Pflege, es muss betreut werden, ergo ist dir Arbeit nicht zumutbar.

Kannst ja den Kollegen ihre eigenen Fachlichen Hinweise vorlegen (also die Fachlichen Hinweise der Bundesagentur für Arbeit): http://www.harald-thome.de/media/fil...15.09.2010.pdf

Die können ja selbst mal lesen. So ab Randziffer 10.11, dass auch bei Pflegekindern die Betreuung gesichert sein muss.

Turtle
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  #7  
Alt 29.11.2010, 20:00
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Hallo Turtle1972 !

Da hast du vollkommen Recht.

Ich werde morgen gleich noch mal den SB anrufen und ihm von dem Link erzählen, mal gucken was er dazu sagt.
Ich hoffe es trifft auch für mich zu, denn ich bekomme für meinen kleinen Enkel kein Pflegegeld. Also ich zähle nicht als Pflegefamilie.

Bei unserer Arge frage ich mich eh immer, selbst in meinem Profil steht ich bin selbstständig im Nebenverdienst als Servicekraft. Ich habe gedacht ich höre nicht richtig. Da frage ich mich echt.

Liebe Grüsse
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  #8  
Alt 30.11.2010, 06:27
Benutzerbild von Grubenpony
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Zitat:
Zitat von SylviaK. Beitrag anzeigen
er dazu sagt.
Ich hoffe es trifft auch für mich zu, denn ich bekomme für meinen kleinen Enkel kein Pflegegeld. Also ich zähle nicht als Pflegefamilie.
Dann solltest du hier schon mal ansetzen. Sofern beim Jugendamt ein ordentlicher Antrag auf die Pflegschaft eingegangen ist und das Jugendamt dich zur Pflegemutter bestellt, hast du Anspruch auf Elterngeld und Pflegegeld.
__________________
Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
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  #9  
Alt 30.11.2010, 08:06
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Beiträge: 883
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Zitat:
Zitat von Grubenpony Beitrag anzeigen
Sofern beim Jugendamt ein ordentlicher Antrag auf die Pflegschaft eingegangen ist und das Jugendamt dich zur Pflegemutter bestellt, hast du Anspruch auf Elterngeld und Pflegegeld.
Ein Elterngeldanspruch zugunsten der Großmutter entsteht auch nicht durch ihre evtl. "Anerkennung" als "Pflegemutter". Elterngeld für Großeltern gibt es vielmehr nur, wenn die Eltern ihr Kind wegen einer schweren Krankheit, Schwerbehinderung oder Tod ihr Kind nicht selbst betreuen können (§ 1 Abs. 4 BEEG).
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  #10  
Alt 30.11.2010, 08:18
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Beiträge: 10
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Zitat:
Zitat von Grubenpony Beitrag anzeigen
Dann solltest du hier schon mal ansetzen. Sofern beim Jugendamt ein ordentlicher Antrag auf die Pflegschaft eingegangen ist und das Jugendamt dich zur Pflegemutter bestellt, hast du Anspruch auf Elterngeld und Pflegegeld.
Hallo Grubenpony !

Den Antrag auf Pflegschaft wollte ich stellen und da wurde mir gesagt, das es dann passieren kann das ich den kleinen nicht bekomme. Weil wir 4 eigene Kinder im Haushalt haben.

Zitat:
Zitat von DrKloebner Beitrag anzeigen
Ein Elterngeldanspruch zugunsten der Großmutter entsteht auch nicht durch ihre evtl. "Anerkennung" als "Pflegemutter". Elterngeld für Großeltern gibt es vielmehr nur, wenn die Eltern ihr Kind wegen einer schweren Krankheit, Schwerbehinderung oder Tod ihr Kind nicht selbst betreuen können (§ 1 Abs. 4 BEEG).
Hallo DrKloebner !

Ja genau so ist es. Habe schon mit der Elterngeldstelle gesprochen. Die oben genannten Gründe sind aussagekräftig mehr nicht. Ich finde das ein bissel traurig, aber man kann es nicht ändern. Der kleine Mann kann ja nichts dafür, das seine Mutter ins Gefängnis muss u. sein Vater soviel ich weiss noch im Gefängnis ist.
Haftstrafe ist keine Härtefallregelung.
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