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Elterngeld Das Elterngeld steht jungen Familien zu. Alle Fragen zum Elterngeld gehören hier in dieses Forum.

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  #11  
Alt 30.11.2010, 11:04
Benutzerbild von Turtle1972
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Nun ja, soweit mir bekannt, gibt es ja sogar Hafteinrichtungen für Mütter mit ihren Kindern bis zu einem gewissen Lebensjahr. Sie hätte das Baby also mitnehmen können. Im Hinblick auf eine Mutter-Kind-Bindung wäre das m. E. n. das erstrebenswerterere gewesen.

Turtle
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  #12  
Alt 30.11.2010, 11:33
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Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
Nun ja, soweit mir bekannt, gibt es ja sogar Hafteinrichtungen für Mütter mit ihren Kindern bis zu einem gewissen Lebensjahr. Sie hätte das Baby also mitnehmen können. Im Hinblick auf eine Mutter-Kind-Bindung wäre das m. E. n. das erstrebenswerterere gewesen.

Turtle
Hallo Turtle !

Ja sicher diese Einrichtungen gibt es, das stimmt schon. Aber sie wollte den kleinen nicht mit ins Gefängnis nehmen. Mit der Mutter-Kind-Bindung muss ich dir Recht geben. Sie hat ja ihre Haftstrafe bis jetzt nicht angetreten, befindet sich auf Flucht.

LG Sylvia
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  #13  
Alt 30.11.2010, 11:50
Benutzerbild von Turtle1972
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Nun, das ist ja eine geeignete Mutter. Steht weder zu ihren Taten noch zu ihrem Kind. Wie verantwortungsvoll. Dass sich da das Jugendamt nicht schon längst eingemischt hat, ist verwundertlich.

Turtle
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  #14  
Alt 30.11.2010, 12:43
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Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
Nun, das ist ja eine geeignete Mutter. Steht weder zu ihren Taten noch zu ihrem Kind. Wie verantwortungsvoll. Dass sich da das Jugendamt nicht schon längst eingemischt hat, ist verwundertlich.

Turtle
Ach Turtle !

Ja das JA ist so eine Sache. Ich habe dort einiges durch, ich musste auch mal ein bissel laut werden. Die meisten Worte die ich dort immer gehört habe, waren was sollen wir da machen. Eine wirkliche Hilfe sind sie auch nicht.

LG Sylvia
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  #15  
Alt 04.12.2010, 22:44
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Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
Und von Leuten, die noch nichtmal wissen, wie sich eine BG korrekt zusammensetzt, erwartest du irgendwas? Natürlich der § 10 SGB II auf dich anwendbar. Du hast das Enkelkind in Pflege, es muss betreut werden, ergo ist dir Arbeit nicht zumutbar.

Kannst ja den Kollegen ihre eigenen Fachlichen Hinweise vorlegen (also die Fachlichen Hinweise der Bundesagentur für Arbeit): http://www.harald-thome.de/media/fil...15.09.2010.pdf

Die können ja selbst mal lesen. So ab Randziffer 10.11, dass auch bei Pflegekindern die Betreuung gesichert sein muss.

Turtle
Hallo Turtle1972 !

Ich habe nochmal mit meinem SB telefoniert und ihm von dem Link erzählt. Und er sagte mir ich kann die Elternzeit nehmen, er hatte genau den gleichen Link wohl auch gefunden oder gelesen.
Danke dir noch mal.

Liebe Grüße
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  #16  
Alt 04.12.2010, 22:53
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Bitte, gern geschehen...

Turtle
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  #17  
Alt 23.01.2011, 23:11
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Am Freitag habe ich Post vom Jobcenter bekommen, das unser Enkel nicht in unsere BG gehört, sondern nur in unsere Hausgemeinschaft.
Deshalb wird er ab 01.02.11 aus unserer BG genommen.

Nun muss bzw. soll ich für Ihn Leistungen beim Sozialamt beantragen.

LG Sylvia
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  #18  
Alt 23.01.2011, 23:20
Benutzerbild von Turtle1972
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Ja, so ist es auch richtig. Hatte ich dir ja bereits mitgeteilt.

Turtle
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  #19  
Alt 23.01.2011, 23:23
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Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
Ja, so ist es auch richtig. Hatte ich dir ja bereits mitgeteilt.

Turtle
Ja das weiß ich doch, ist aber doch komisch das denen das erst jetzt aufgefallen ist, oder ?

LG
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  #20  
Alt 23.01.2011, 23:26
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Nein. Ich kenne etliche solcher Fälle. Menschen machen Fehler. Und die werden dann korrigiert, wenn sie auffallen. Alles wie im normalen Leben.

Turtle
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