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| Elterngeld Das Elterngeld steht jungen Familien zu. Alle Fragen zum Elterngeld gehören hier in dieses Forum. |
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#1
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| Hallo Zusammen, schon wieder ein verzweifelte Userin.. Ich hoffe, dass mir hier jemand eine Antwort geben kann. Es ist ein bischen komplizierter und deswegen habe ich auch ein neues Thema erstellt, weil ich nicht wirklich was gefunden habe. Wir waren und sind seit 2009 im Hartz 4 Bezug. Mein 3. Sohn wurde September 2010 geboren. Für die Elterngeldberechnung heißt es: "Nach §2 Abs. 1 BEEG sind die letzten 12 Kalendermonate vor der Geburt für die Einkommensermittlung zu betrachten. Der Monat in dem das Kind geboren wurde, wird dabei nicht mitgezählt." ok das wären bei uns Sep 09 - Aug 10 Ich habe von Okt 09 - Mär 10 gearbeitet ( 400,-Basis) und habe ca 5 x 324 € ausgezahlt bekommen. Im letzten Monat, Zahlung am 31.3. waren es 514 € wegen Überstunden. Danach ist mein Vertrag wegen SS nicht verlängert worden. Zusätzlich hatten wir dann 2010 folgendes Einkommen (Unterhaltsnachzahlungen an meinen Mann von seinem Vater): Juni 1434 €, Juli 1996 € und August 254 €, dazwischen hatten wir kein Einkommen. Wir haben alles korrekt beim Amt angegeben und es wurde auch angerechnet. Jetzt ist meine Frage, ob es nicht wenigstens für das Elterngeld einen Freibetrag gibt, wegen dem Einkommen und wie hoch wäre der dann ca? Wie man das berechnet habe ich immer noch nicht verstanden. "Um Personen mit einem geringen Einkommen (bis 1.000 Euro "Netto-Einkommen") besser zu stellen, als Personen die keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, wurde die Geringverdiener-Komponente eingeführt.Durch die Geringverdienerkomponente bekommen Geringverdiener nicht 67 % Ihres "Netto-Einkommens", sondern mehr als 67 % als Elterngeld ausbezahlt. Wenn das ermittelte Einkommen vor der Geburt weniger als 1.000 Euro beträgt, erhöht sich die Ersatzrate pro 2 Euro unter 1.000 Euro um 0,1 Prozentpunkte." Ich hatte damals der Elterngeldstelle meine Verdienstbescheinigungen nachgereicht, habe aber glaube ich, die Unterhaltszahlungen nicht angegeben. Kann es sein, dass wir deswegen keinen Freibetrag haben. Könnte ich das noch nachreichen? Ich hoffe sehr, dass mir jemand eine Antwort geben kann. Vielen Dank schonmal im Voraus. Liebe Grüße Paradox |
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#2
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| Die Elterngeldstelle muss prüfen, wieviel deines Elterngeldes auf Arbeitsleistung beruht, dies bescheinigen und die ARGE kann das dann als Freibetrag nehmen. Turtle |
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#3
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| Also ich bin teilweise mit meinem Widerspruch durchgekommen und habe einen Freibetrag von 162 € erkämpft *freu*. Jetzt habe ich noch eine Frage: Wird nur das Einkommen eines Elternteils (von dem der das Elterngeld bezieht) berücksichtigt oder wirklich das gemeinsame Einkommen beider Eltern. Danach richtet sich ob ich nochmal Einspruch erheben muss. Vielen Dank Lieben Gruß Paradox |
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#4
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| Natürlich das Einkommen beider Eltern. Was denn sonst?! Turtle |
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#5
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| Die Frau von der Elterngeldstelle sagte, als ich sie fragte: Es zählt nur das Einkommen von demjenigen, der auch Elterngeld bezieht, weil das Elterngeld eine Einkommensersatzleistung wäre. Es wurde nur mein Einkommen aus der gerinfügigen Beschäftigung berücksichtigt nicht aber die ca 3600 € Unterhalt von meinem Mann. Das ist doch dann nicht richtig oder? |
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#6
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| Redest du jetzt von der Berechnung des ALG2 oder des Elterngeldes? Turtle |
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#7
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| Vom Elterngeld, das bei Alg beides berücksichtigt wird weiss ich |
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#8
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| Elterngeld geht nur nach dem Verdienst, also Einkommen aus Erwerbstätigkeit. Unterhalt spielt da keine Rolle. Turtle |
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#9
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| Danke, ist doch auch Einkommen, oder. wo steht dass das nicht zählt. |
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#10
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| Es ist aber kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit. Nachzulesen in dem von dir im ET zitierten §en.
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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