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Alt 18.03.2011, 16:06
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Frage elterngeld und aufstocker, 2 vätermonate

Hallo

Folgende Situation.

Wir haben am 1.2. unser 3. kind bekommen. Das 2. Kind ist im Januar 4 Jahre geworden.
Mein Mann (wir sind verheiratet) hat einen 40 Stunden Job, ich bin seid 7 Jahren Hausfrau. Da der Lohn von meinem Mann zu niedrig ist bekommen wir noch ALG2- Aufstockung (unter 300€).
Wie Läuft das nun wirklich mit dem Elterngeld?

Da es mir nach der Entbindung nicht gut ging, hat mein Mann die Anträge alle alleine ausgefüllt und gestellt ich habe sie im guten glauben unterschrieben.

SO wie ich es jetzt weiß, hat er für mich die 12 Monate Elterngeld beantragt (hintereinander) bei 3 Jahren Erziehungszeit UND hat noch angekreutzt, dass die 2 partnermonate auch genommen werden. - dafür soll er wenn er die Monate nimmt, nochmal einentra Antrg einreichen- 7 wochen vorher.


Bekommen wir jetzt 300€ Elterngeld und gar kein Alg2 mehr- da der Alg2 betrag ja unter 300€ ist? (Elterngeld wird ja voll angerechnet)

Und wie ist das mit den Partnermonaten?

Wir wollten eigentlich, dass er die im september und oktober nimmt(würden in den 2 monaten Elternzeit parallel verbringen), was bekommen wir da für geld?
bekommen wir da die 65% vom Lohn meines Mannes und 600€ elterngeld (300€ elterngeld ich, 300€ elterngeld mein mann) oder "nur" die 65%.

oder hätten wir beim Antrag das besser splitten sollen, das ich bis August Elterngeld nehme, mein Mann september und Oktober elterngeld bezieht? und 65% von seinem Lohn erhält und ich dann ab november wieder elterngeld beziehe bis die 14 monate voll sind?

Oder sollte mein mann den 13. und 14. Monat Elterngeld beziehen?

Klingt doof, aber wie wäre es finanziell am besten gewesen?

Und was ist eigentlich mit Elterngeldfreibetrag?

Der Alg2 Hauptantragssteller ist mein Mann, sollte ich das besser sein?

Ach, es wäre einiges einfacher wenn Mann mit einem 40 stunden job die familie alleine ernähren könnte...


Für Antworten und Hinweise bin ich sehr dankbar.

juti
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  #2  
Alt 23.03.2011, 15:29
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Beiträge: 883
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Beim Elterngeld ist die Änderung der Wahl der Bezugsmonate einmal ohne Angabe von Gründen möglich. Einen "Hauptantragsteller" gibt es dabei nicht. Die Partner haben jeweils ihren eigenen gleichrangigen Anspruch...
Dein Elterngeld wird ohne Berücksichtigung eines Freibetrags auf die SGB II-Leistungen angerechnet. Wenn das dein einziges Einkommen ist, wird allerdings die Versicherungsbeitragspauschale (30 €) abgezogen, so dass sich ein Anrechnungsbetrag von 270 € ergibt. Wenn dadurch die SGB II-Leistungen entfallen, weil sie darunter liegen, könnte evtl. ein Wohngeldanspruch bestehen. Dazu könnte ggf. ein Wohngeldrechner Aufschluss geben.
Der Vater hat in seinen gewählten (noch änderbaren) Partnermonaten Anspruch auf sein Elterngeld auf der Basis seines vorherigen Erwerbseinkommens. Ergibt das einen Betrag über 300 €, wird (nur) der höhere Betrag als sein Elterngeld geleistet. Die 300 € stellen ja nur einen Mindestbetrag dar. Beim SGB II-Bezug wären in diesem Fall 300 € des Elterngelds (als Erwerbstätigenbonus) anrechnungsfrei. Nur der übersteigende Betrag würde als Einkommen angerechnet.
Was dann letztlich zur günstigsten Variante führt, lässt sich mit den vorliegenden Angaben nicht sagen. Insbesondere ist nicht klar, wie es mit dem Wohngeldanspruch aussieht. Hängt auch davon ab, ob der Vater seine Elterngeld-Bezugszeit auf deutlich mehr als 2 Monate ausweiten möchte...
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Stichworte
aufstocker, elterngeld, partnermonate

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