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| Elterngeld Das Elterngeld steht jungen Familien zu. Alle Fragen zum Elterngeld gehören hier in dieses Forum. |
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#1
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| Hallo, ich bin alleinerziehend von vier Kindern, das jüngste Kind ist acht Wochen alt.( ende Januar geboren) Der Vater der vier ist ausgewandert, lebt und arbeitet in Skandinavien. Er zahlt keinen Unterhalt und hat die Vaterschaft der kleinen noch nicht anerkannt. Ich habe in den letzten Jahren nicht gearbeitet, erst wegen Erziehungszeit und dann aus gesundheitlichen Gründen. Ich habe ende Februar (vier Wochen nach der Geburt) meine Tochter bei der ARGE angemeldet und direkt die Bestätigung vom Amt, über den Antrag vom Unterhaltsvorschuss und deren bitte um Vorschuss für Februar und März, durch die ARGE, beigelegt. Ich bekam dann Anfang März auch sogleich eine neue Berechnung und eine Nachzahlung von knapp 100 €, die wie ich vermute eine Nachzahlung an ALG2 sind. So ganz schlau werde ich nciht daraus. Nun bekam ich letzte Woche wieder Post, erst vom Jugendamt über den UV und dem Vermerk das der Vorschuss durch die ARGE, an die ARGE überwiesen wird. Dann letzten Samstag von der ARGE, zwei Berechnungsbögen. In einem Bogen wird mein Unterhalstvorschuss einberechnet und im nächsten wird mein Elterngeld mit einberechnet. Ich bekomme aber doch gar kein Elterngeld, ich habenicht gearbeitet und das weiß die ARGE doch auch. Zum anderen wunder ich mich das der erbetene Vorschuss des UV durch die ARGE irgendwie nicht angekommen ist, oder sind die in den knapp 100€ enthalten gewesen? Kann doch eigentlich nciht sein, da der UV für 2 Monate über 200 € betragen müsste. Ich steige nicht mehr durch, nebenbei verlangt die Arge (durch einen anderen SB) plötzlich meine Kontoauszüge, gut können sie gerne haben aber das musste ich ja noch nie machen. Bin etwas verwundert.... Soll ich nach haken wegen dem fehlenden Uv Vorschuss oder wurde der evtl mit dem angeblichen Elterngeld verrechnet? Möchte mich dort ungern lächerlich machen. Lg Polaris |
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#2
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| Den Sockelbetrag von € 300 für ein Jahr bzw. € 150 für 2 Jahre bekommt man auch, wenn man nicht gearbeitet hat.
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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#3
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| Zitat:
Mir wurde mitgeteilt das ich, als ALG 2 Empfängerin, Elterngeld nur dann erhalte, wenn ich zwei Jahre vorher gearbeitet habe. Daher habe ich nichts beantragt. Nun bin ich völlig verwirrt. Vor 7 Jahren war das noch Erziehungsgeld und irgendwie leichter. |
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#4
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| Zitat:
Du bist berechtigt, Elterngeld zu beziehen. Wenn das Elterngeld nicht aufgrund einer vorhergehenden Erwerbstätigkeit errechnet wurde, wird es bei ALGII voll angerechnet.
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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#5
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| Zitat:
Bin völlig verwundert, werd dann gleich mal den Antrag ausdrucken und einreichen. Vielen Dank. |
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