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| Elterngeld Das Elterngeld steht jungen Familien zu. Alle Fragen zum Elterngeld gehören hier in dieses Forum. |
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#1
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| Hallo, ich bin gerade total erschrocken darüber, dass das Elterngeld abgeschafft werden soll. Derzeit bin ich schwanger, im 9ten Monat, Alleinerziehend und 22 Jahre alt. Ich beende gerade meine Ausbildung in diesem Monat und MUSS von Hartz4 leben, da ich mich sonst nicht finanzieren kann. Ich bekomme gerade mal 130Euro vom Amt+ 100Euro Unterhalt und 184Euro Kindergeld , wovon ich gerade meine Stromrechnung, sowie Internet und Telefon zahlen kann, sowie Essen. Derzeit reicht es für mich GERADE SO! Wenn mein Kind auf die Welt kommt, wie soll ich es bitte von dem Geld, was ich derzeit für mich zur Verfügung habe, finanzieren? Ohne Elterngeld NICHT machbar. Wie soll das funktionieren ein Kind von 150 Euro, die für Essen sonst drauf gehen, zu finanzieren? Ich bin so verzweifelt dass ich schon bald keinen anderen Weg mehr sehe, als mein Kind zur Adoption freizugeben, damit es überhaupt durchkommt.. wie soll ich das sonst noch schaffen wenn man schon am Existenzminimum lebt? Und der Unterhalt, der gerade mal den Minimalbetrag von 130 Euro entspricht, davon kann man kein Kind versorgen. Das kann mir KEINER erzählen, außer man lebt dann auf der Straße. Was kann ich denn da jetzt noch tun, wenn das durchgesetzt wird ???Ich bekomme mein Kind Anfang August. Habe ich denn noch die Möglichkeit dieses Ged zu beantragen? |
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#2
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| Noch ist nichts entschieden. Selbst wenn das Elterngeld nicht mehr gezahlt wird, du bekommst für das Kind den Regelbetrag von 215€ und nach dem einen Jahr, in dem das Elterngeld in Höhe von 300€ ZUSÄTZLICH zum Regelsatz gezahlt wurde, war es schon seit 2007 immer so, dass es dann nur noch den Regelsatz gibt. Jetzt ist dieser Zeitpunkt, falls das Gesetz wird, eben von Anfang an da.
__________________ Gruß holly |
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#3
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| Das Elterngeld soll nicht abgeschafft werden. Die Nichtanrechnung bei sonstigen Leistungen soll entfallen, und das ist auch dringend nötig! |
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#4
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| Bei einem Kind hast du einen Bedarf von 703.64 € plus angemessene Wohnkosten. |
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#5
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| Zitat:
Hallo alida und Forum, was bedeutet das (mit der Nichtanrechnung)? Weiter: Wird bereits gezahltes Elterngeld bzw. bewilligtes storniert? |
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#6
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| Noch mal: Das sind die gegenwärtigen Gedanken der Politiker. Was dann wann und wie umgesetzt wird, bleibt abzuwarten.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#7
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| Jetzt ist es wohl durch: Kappung auf 1200€ maximal und Wegfall bei Alg2 Empfängern. ![]() Gilt dies auch bei bereits laufenden Bewilligungen? Ist der Bewilligungsbescheid ein "Recht" auf die Fortführung wie bisher? Wie ist Eure Einsschäzung. Ich meine NEIN |
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#8
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| Da sagt meine Quelle was anderes, wie lautet übrigens deine? Zitat:
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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#9
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| Grubenpony: Hab jetzt auch eine bessere Quelle. 65% statt 67% vom Netto maximal 1800€. Was wird aber mit den bereits gewährten Elterngeldzahlungen als ALG2 Bezieher und bereits in Schwangerschaft befindlichen ALG2 Empfängern? |
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#10
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| Da ich annehme, dass mit "kein Elterngeld für ALGII-Bezieher" nur die bisherige Nichtanrechenbarkeit des Sockelbetrages gemeint ist, wird das Elterngeld wohl ab Tag X komplett angerechnet.
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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