Maininferno1904, auch wenn mir der Grund für Deinen Affront gegen die Berufsgruppe der Professoren weiterhin verborgen bleibt, bleibt aber noch der sachliche Hinweis darauf, dass auch bei vorhandenem Beratungsschein eine (geringe) Gebühr zwecks anwaltlicher Beratung zu zahlen bleibt.
Unter diesen Aspekt halte ich es in der Tat für eher ratsam, diese zehn €uro lieber in die Abtragung der Schuld zu investieren. Dazu nämlich wird Dein Anwalt in keinster Weise beitragen.
Natürlich, um nochmal auf die Sache zurückzukommen, versucht es das Inkassobüro auch mit Einschüchterungen. Ob Du diese Ernst nehmen möchtest, bleibt Dir überlassen.
Wenn dann der Gerichtsvollzieher klingelt, kostet es nochmals knappe 30€. Und egal, ob er Deinen Einwand auf unpfändbares Elterngeld akzeptiert oder nicht: vielleicht entdeckt er ja dieses Notebook, welches (meiner Meinung nach) für dieses Dein komisches Geschreibsel ja ohnehin nicht unbedingt als lebensnotwendig erscheint - und nimmt es mit.
Dann hat sich Dein Fall, wenn auch auf ganz anderer Art und Weise, erledigt. Für Dich, Deine Frau - und natürlich auch für mich. PS. Für die zehn €uro beim Anwalt kriegst Du auch eine 'Eintrittskarte' beim Hausarzt,
und über diesen dann einen Berechtigungsschein zum Besuch eines Psychologen.
Und der kann Dir das dann auf der innermenschlichen Schiene verdeutlichen. |