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Elterngeld Das Elterngeld steht jungen Familien zu. Alle Fragen zum Elterngeld gehören hier in dieses Forum.

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  #1  
Alt 30.01.2012, 15:11
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Registriert seit: 04.05.2011
Beiträge: 4
Standard Elterngeld mit Teilzeitjob

Hallo,

erst einmal die Fakten.

- Antragsteller ( Ehemann ) arbeitet seit ca. 4 Jahren unbefristet in einem Teilzeitjob
- durchschnittliche Wochenstunden im Monat liegen IMMER unter 30h
- Einkommen beträgt ca. 900-1000 Netto
- Ehefrau bleibt vorerst daheim ( Stillen )
-ALG2 Aufstockung ist beantragt

Nun habe ich aufgrund meiner Wochenstunden ( weniger als 30 die Woche ) vom 1. bis zum 12. Lebensmonat Elterngeld beantragt da sich für mich ja nichts ändert. Meine Frau nimmt dann 13.-14.

1.) Ist es richtig das das Elterngeld bis zu einem Freibetrag von 300€ beim ALG2 Antrag NICHT angerechnet wird? Da ich vor dem Antrag ja durchgehend erwerbstätig war.

2.) Bleibt der Betrag auch anrechnungsfrei wenn ich weiterhin arbeiten gehe? Job ist unbefristet mit recht guten Konditionen ( inkl. Urlaubs und Weihnachtsgeld ).

3.) Was passiert wenn ich einen Minijob annehme und weiterhin unter 30 Wochenstunden im Monat bleibe ? Wird das Elterngeld dann neu berechnet und erhöht oder gelten nur die 12 Monate vor der Geburt als Berechnungsgrundlage ?

mfg und Vielen Dank
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  #2  
Alt 30.01.2012, 15:59
Benutzerbild von Grubenpony
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Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.212
Standard

Zitat:
Zitat von John110 Beitrag anzeigen
2.) Bleibt der Betrag auch anrechnungsfrei wenn ich weiterhin arbeiten gehe?
Bei ALGII ja. Aber beim Elterngeld wird dein Einkommen angerechnet.
__________________
Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
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  #3  
Alt 30.01.2012, 19:35
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.987
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Was ist denn mit deiner Frau in den Monaten bis zum 12. Lebensmonat des Kindes? Hatte sie vor der Geburt Arbeit oder anderes Einkommen? Denn wenn du die Elternzeit machst, dann muss deine Frau ja arbeiten oder Arbeit suchen.

Turtle
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  #4  
Alt 30.01.2012, 21:20
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.05.2011
Beiträge: 4
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Gibt es nicht ein Absatz im Elterngeldgesetz der es erlaubt das beide Eltern gleichzeitig Elternzeit nehmen dürfen ? Mir war so als hätte ich das mal gelesen.

Aber nach suchen und lesen in Foren bin ich jetzt total ausm Konzept. Vlt hab ich da auch was falsch verstanden.

Also der Plan war:

Meine Frau macht die 3 Jahre Erziehungsurlaub bis die Kleine im Kindergarten ist. Ich arbeite weiter wie gehabt und bleibe unter 30h im Monatsdurchschnitt damit ich überhaupt Elterngeld bekomme.

Ich nehme Elternzeit vom 1.-12. Monat und bekomme 67% des Gehalts der letzten 12 Monate vor Geburt. Das wären ca. 600-700 Euro. Da ich aber unter 30h arbeite darf ich weiter arbeiten und das Gehalt kommt obendrauf.
Stimmt das ? Falls ja würde ALG2 sowieso wegfallen da ich mit Kindergeld locker in den Kindergeldzuschlag Bereich falle.

Haut das so hin oder hab ich da was total falsch verstanden mit dem Elterngeld?

mfg
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  #5  
Alt 30.01.2012, 22:09
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.987
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Ich bin zwar kein Elterngeld-Experte, aber wenn du nach der Geburt soviel verdienst wie vor der Geburt, dann gibt es u. U. gar kein Elterngeld für dich, denn § 2 Abs. 3 BEEG sagt aus:

Zitat:
(3) Für Monate nach der Geburt des Kindes, in denen die berechtigte Person ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielt, das durchschnittlich geringer ist als das nach Absatz 1 berücksichtigte durchschnittlich erzielte Einkommen aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt, wird Elterngeld in Höhe des nach Absatz 1 oder 2 maßgeblichen Prozentsatzes des Unterschiedsbetrages dieser durchschnittlich erzielten monatlichen Einkommen aus Erwerbstätigkeit gezahlt. Als vor der Geburt des Kindes durchschnittlich erzieltes monatliches Einkommen aus Erwerbstätigkeit ist dabei höchstens der Betrag von 2 700 Euro anzusetzen.
67% von 0,00 Euro Unterschied sind 0,00 Euro...

Turtle
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  #6  
Alt 30.01.2012, 22:44
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Beiträge: 4
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Das Einkommen vor und nach der Geburt variiert genauso wie vor und nach der Geburt ( um die 900-1100 Euro bei weniger als 20h die Woche ).

Würde meine Frau die 12 Monate beantragen bekäme sie 300 Euro sicher. Beantrage ich obwohl ich unter 30h die Woche arbeite bekomme ich nichts? Ich glaube dann gibt es einfach die 300 Euro pauschal.

Ich telefonier morgen mal mit der Elterngeldstelle, da blickt doch kein Mensch wirklich durch.
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  #7  
Alt 31.01.2012, 11:38
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Beiträge: 15
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Das Elterngeld errechnet sich aus der Differenz des Einkommens vor und nach der Geburt, davon i. d. R. 67 Prozent. Soweit das Einkommen nach der Geburt nicht geringer oder gar höher ist, gibts Elterngeld in Höhe des Mindestbetrages von 300 Euro (§ 2 Abs. 5 BEEG).
Solange die wöchentliche Arbeitszeit von 30 Stunden nicht überschritten wird, wird der Mindestbetrag gezahlt. Sämtliche Veränderungen im Bezugszeitraum würde ich jedoch der Elterngeldstelle anzeigen.
Neben den 12 Monaten wird Elterngeld für 2 weitere Monate nur gezahlt, wenn sich das Einkommen nach der Geburt tatsächlich vermindert (§ 4 Abs. 2 BEEG). Bei gleichbleibender Arbeitszeit wird dies nicht der Fall sein. Es kommt also darauf an, ob der andere Elternteil vor der Geburt erwerbstätig war.
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