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Elterngeld Das Elterngeld steht jungen Familien zu. Alle Fragen zum Elterngeld gehören hier in dieses Forum.

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  #1  
Alt 05.05.2010, 12:18
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Standard Elterngeld/Elternzeit + Hartz IV ?

Ich befinde mich in einer ungekündigten Anstellung. In nächster Zeit werde ich in Mutterschutz gehen und dann auch Elternzeit /Elterngeld beantragen. Nun steht die Frage: 1 oder 2 Jahre. Mein Arbeitgeber möchte natürlich, dass ich das von Anfang an klar formuliere. Eine Rückkehr in den alten Job wäre in beiden Fällen völlig unproblematisch.

Durch mein jetziges Einkommen würde das Elterngeld, wenn ich es für 1 Jahr beantrage, für das Leben knapp reichen. Es gibt aber auch die Möglichkeit, das halbe Elterngeld zu nehmen und dafür 24 Monate zu Hause zu bleiben. Mit dem halben Elterngeld könnte ich aber nicht einmal meine Wohnkosten bestreiten.

Würde es in diesem Fall überhaupt unterstützend Hartz IV (oder Sozialhilfe oder Wohngeld oder was auch immer) geben oder würde das mit der Begründung abgelehnt werden, dass ich ja arbeiten gehen könnte und die Erziehung des Kinders zu Hause reines "Privatvergnügen" ist?

Ehrlich gesagt habe ich gar keinen Plan, wen ich fragen könnte - weil ich bisher noch nie so etwas in Anspruch nehmen musste.
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  #2  
Alt 05.05.2010, 12:23
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Standard

Du kannst auf alle Fälle Alg II oder alternativ Kinderzuschlag+ Wohngeld beantragen.

Beim Alg II kann bis zum 3. Geburtstag des Kindes eine Aufnahme der Berufstätigkeit nicht verlangt werden (§ 10 SGB II).
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #3  
Alt 05.05.2010, 12:27
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Und die Beantragung erfolgt übers Arbeitsamt oder? Muss man sich da vorher einen Termin holen?
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  #4  
Alt 05.05.2010, 12:29
Benutzerbild von Musiker
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.836
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Anträge findest du hier:

Formulare Arbeitslosengeld II - www.arbeitsagentur.de

Antragstellung erfolgt beim zuständigen Träger. Das ist entweder die ARGE (teilweise auch Jobcenter oder noch anders genannt) oder die optierende Kommune.
__________________
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  #5  
Alt 05.05.2010, 13:35
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Ort: Hinter den 7 Bergen...
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Hallo,
was ist denn mit dem Vater des Kindes ?

Unterhalt ist vorrangig vor öffentlichen Leistungen zu klären.

Gruß
Enibas
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  #6  
Alt 06.05.2010, 13:27
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Registriert seit: 05.05.2010
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Zitat:
Zitat von Enibas Beitrag anzeigen
Hallo,
was ist denn mit dem Vater des Kindes ?

Unterhalt ist vorrangig vor öffentlichen Leistungen zu klären.

Gruß
Enibas
Was hat diese Antwort mit meiner Fragestellung zu tun? Nichts. Gar nichts.
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  #7  
Alt 06.05.2010, 13:31
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Zitat:
Zitat von Ikeafans Beitrag anzeigen
Was hat diese Antwort mit meiner Fragestellung zu tun? Nichts. Gar nichts.
Oh doch das hat ne ganze Menge damit zu tun ob du HartzIV bekommen kannst oder nicht wenn du nur das halbe Elterngeld bekommst wegen 2 Jahre Elternzeit....
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  #8  
Alt 06.05.2010, 19:15
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.987
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Zitat:
Was hat diese Antwort mit meiner Fragestellung zu tun?
Sehr viel besonders, weil die Antwort schon unter der Frage stand:

Zitat:
Unterhalt ist vorrangig vor öffentlichen Leistungen zu klären.
Und "nichts" ist äußerst selten. Oder ist das Kind Produkt künstlicher Befruchtung?

Turtle
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