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Elterngeld Das Elterngeld steht jungen Familien zu. Alle Fragen zum Elterngeld gehören hier in dieses Forum.

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  #1  
Alt 24.10.2010, 10:51
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Standard Elterngeld - Einkommen der letzten 12 Monate - auch Bafög?

Hallo,

wir arbeiten gerade daran Nachwuchs zu bekommen. Geld ist zwar nicht das wichtigste, aber ein bisschen davon sollte man haben Deshalb schaue ich mich um, wie die Finanzierungsmöglichkeiten aussehen u bin auf das Elterngeld gestoßen.

Zu unserer Person.

Meine Freundin ist 25 und hat noch ca. 2,5 Jahre eine Weiterbildung vor sich. Sie hat eine 3/4 Stelle u. geht zusätzlich 2x pro Woche in die Berufschule.

Ich bin Student und habe ebenso noch 2,5-3 Jahre vor mir und bekomme noch bis Ende 09/2011 Bafög. Nun ist geplant, dass das Kind irgendwann gegen Ende2011/Anfang 2012 kommen soll (ob das so klappt sei mal dahin gestellt :-)

Ich würde gerne von Beginn an in Elternzeit gehen für 12 Monate, da meine Freundin schlecht die Ausbildung unterbrechen u auch nicht einfach weniger arbeiten kann/will. Ich habe da schon flexiblere Möglichkeiten als Student und muss dann eigentlich (Ende 2011/Anfang2012)nicht mehr in die u kann Daheim für meine Prüfungen lernen. Nach der Elternzeit sollte meine Freundin dann mit ihrer Ausbildung durch sein und ich auch kurz vor dem Ende stehen.

Meine Freudin hat im Moment ein Nettoeinkommen von 1200,-, ich bekomme den Bafög Höchstsatz u arbeite nebenbei als Kleinstunternehmer als pädagogische Kraft und verdiene dort +- 350-400€ im Monat.

Nun wäre meine 1. Frage, ob auch mein Bafög Einkommen aus 2011 beim Elterngeld als Einkommen gezählt wird (die letzten 12 Monate) oder nur meine Verdienst von ~ 400 €?

Und welche Zusatzleistungen (Wohngeld, Mutterschaftsgeld....) kann man als kleine Familie unter den oben genannten Bediengungen noch zum Elterngeld bekommen? Ich steige da nämlich noch nicht so genau durch

Danke erstmal für eure Hilfe
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  #2  
Alt 24.10.2010, 12:25
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Bafög ist Kein Erwerbseinkommen und wird daher meines Wissens auch nicht bei der Berechnung vom Elterngeld angesetzt.

Mutterschaftsgeld kann deine Freundin bekommen, 6 wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt. Die Zeit in der sie auch zuhause ist im Mutterschutz.

Auch das Mutterschaftsgeld wird wie Elterngeld auf ALGII angerechnet.

1200 Euro Netto und mind. 300 Euro Elterngeld, 184 Euro Kindergeld......
= 1684 Euro.
Bei einem Bedarf von 655 Euro für euch beide, plus 215 Euro fürs Kind
sind wir bei gesamt 870 Euro - plus angemessene Miete - da wirds nix aufstockend geben.
Evtl. bisschen Wohngeld, wenn überhaupt.
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  #3  
Alt 24.10.2010, 14:31
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danke.

so ähnlich habe ich auch schon gerechnet. Eigentlich ist es ja total gut das ich noch ca. 3 Jahre studiere und eh kaum noch in die Uni muss. So ist auf jedenfall jemand für das Kind rund um die Uhr da und man muss sich nicht vier teilen. meine freundin kann in ruhe ihre ausbildung zu ende bringen und auch ich habe genug zeit um daheim fleißig zu sein. ich muss ja nur zu den prüfungen in der uni erscheinen und hier und da mal das thema besprechen. diplom sei dank :-)

am besten aus finanzieller sicht und auch aus betreuerischer sicht wäre die variante auf jedenfall. ich habe ausgerechnet das wir mit dem einkommen von 1200 € + kindergeld + 300 € elternzeit für mich + wohngeld (laut rechner würden wir 200-250 € bekommen) + 100-200 € nebenbei für mich mehr als gut über die runden kommen für die 12 Monate.

das problem welches es nun gibt ist, das meine freundin natürlich gerne die ersten 6 Babymonate stillen und fürs baby rund um die uhr da sein möchte, da wäre dann die frage in wie fern man die elternzeit verteilen kann. also das meine freundin ihre ausbildung für 6 monate pausiert (geht das überhaupt in einer berufschule und dem job) und dann die ersten 6 Monate elternzeit nimmt und ich dann ab dem 7. monat die restlichen 8 Monate die elternzeit in anspruch nehme.

wie funktioniert das eigentlich genau mit dem mutterschaftsgeld? kann man zeitgleich mutterschaftsgeld, elterngeld und wohngeld bekommen? oder welche varianten lassen sich hier maximal kombinieren?
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  #4  
Alt 24.10.2010, 16:06
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Bescheidene Frage in die Runde

Mußt der TE nicht ein Urlaubssemester offiziell einlegen wenn er Elternzeit beanspruchst?
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  #5  
Alt 24.10.2010, 17:01
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Der Elterngeldbezug ist nicht zwingend an die Elternzeit gebunden. Und bei Studenten war noch irgendeine Besonderheit.
__________________
Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
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  #6  
Alt 24.10.2010, 21:59
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Zu ihr, bei 1200 Euro netto in den letzten 12 Monaten wird sie auf ca 804 Euro Elterngeld kommen.
Mutterschaftsgeld wird übrings auf das Elterngeld voll angerechnet.

Bei dir bleibt es beim Sockelbetrag von 300 Euro.

Wohngeld steht dir als Student meines Wissens nicht zu.
Jedoch wirst du als Haushaltsmitglied berücksichtigt.
Sie plus Kind kann wohngeld bekommen für ihren Mietanteil.

Ob das mit den pausieren geht, müßt ihr mit dem Ausbildungsbetrieb abklären, je nach Ausbildung mit der IHK - oder wer halt dafür zuständig ist.
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  #7  
Alt 24.10.2010, 22:04
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klar kann ich als Student Wohngeld bekommen, so lange ich kein Bafög o.ä. bekomme.

Sie soll auch kein Elterngeld beantragen. Das wäre aus zwei Sichten unlogisch. 1. verlieren wir 400 € im Monat und 2. müsste sie die Ausbildung unterbrechen. Andersrum gäb es mehr Geld im Monat und alles wäre einfacher zu organisieren.
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  #8  
Alt 24.10.2010, 22:16
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Zitat:
Zitat von ernie00012 Beitrag anzeigen
das problem welches es nun gibt ist, das meine freundin natürlich gerne die ersten 6 Babymonate stillen und fürs baby rund um die uhr da sein möchte, da wäre dann die frage in wie fern man die elternzeit verteilen kann. also das meine freundin ihre ausbildung für 6 monate pausiert .
öhm von was träumst du sonst noch ?

Wenn sie 6 Monate pausiert - wird sie keinen Lohn erhalten.
Wenn dann also Elterngeld oder garnix.
Du glaubst doch nicht das ihr der Ausbildungsbetrieb 6 Monate Geld fürs Stillen gibt ? Für das ist Elterngeld da.

Hast du nicht oben geschrieben du BIST Student und BEKOMMST Bafög ?
Also hast du auch keinen Wohngeldanspruch.
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  #9  
Alt 24.10.2010, 22:28
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wie wär es mal mit einem vernünftigen ton?? träumen tu ich eher selten vom elterngeld.

ich habe geschrieben das ich bis ende 09/2011 bafög bekomme. und das es ein wunsch wäre, wenn das kind ende 2012 kommt, ob das nun klappt sei mal dahin gestellt.
bedeutet also, ich bekomme kein bafög mehr wenn das kind da ist.somit habe ich auch einen wohngeldanspruch, wie das nun zu dritt in einem haushalt und dem einkommen aussieht ist was anderes. laut wohngeldrechner wären selbst dann ca. 250 € wohngeld drin.

und ich habe auch nicht geschrieben dass meine freundin vom betrieb geld und elterngeld bekommen soll für 6 Monate. keine ahnung zwischen welchen zeilen du das gelesen hast.
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  #10  
Alt 24.10.2010, 22:57
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Zitat:
Zitat von ernie00012 Beitrag anzeigen
und ich habe auch nicht geschrieben dass meine freundin vom betrieb geld und elterngeld bekommen soll für 6 Monate. keine ahnung zwischen welchen zeilen du das gelesen hast.
siehe da - Lohn vom Betrieb :

Zitat:
Zitat von ernie00012 Beitrag anzeigen
am besten aus finanzieller sicht und auch aus betreuerischer sicht wäre die variante auf jedenfall. ich habe ausgerechnet das wir mit dem einkommen von 1200 € + kindergeld + 300 € elternzeit für mich + wohngeld (laut rechner würden wir 200-250 € bekommen) + 100-200 € nebenbei für mich mehr als gut über die runden kommen für die 12 Monate.
Wenn sie aber :

Zitat:
Zitat von ernie00012 Beitrag anzeigen
Sie soll auch kein Elterngeld beantragen. Das wäre aus zwei Sichten unlogisch. 1. verlieren wir 400 € im Monat und 2. müsste sie die Ausbildung unterbrechen. Andersrum gäb es mehr Geld im Monat und alles wäre einfacher zu organisieren.
Zitat:
Zitat von ernie00012 Beitrag anzeigen
das problem welches es nun gibt ist, das meine freundin natürlich gerne die ersten 6 Babymonate stillen und fürs baby rund um die uhr da sein möchte, da wäre dann die frage in wie fern man die elternzeit verteilen kann. also das meine freundin ihre ausbildung für 6 monate pausiert (geht das überhaupt in einer berufschule und dem job) und dann die ersten 6 Monate elternzeit nimmt und ich dann ab dem 7. monat die restlichen 8 Monate die elternzeit in anspruch nehme.
Was bedeutet das Wort pausieren bei dir ?
Sie möchte also 6 Monate zuhause bleiben- in der Zeit gibt es dann auch kein Ausbildungsgeld.
Oben schreibst du sie soll auch kein Elterngeld beantragen - weil der Lohn 400 Euro mehr wäre........
Es wird aber keinen Lohn in der Pause geben und wenn sie kein Elterngeld beantragt - hat sie demnach kein Einkommen.
Und somit ist deine Berechnung siehe Zitat 2 hinfällig.

Dann sind wir nämlich bei :
du kein Bafög, nur 300 Euro Elterngeld, 184 Euro Kindergeld und noch deine bis 200 Euro Nebeneinkommen - lassen euch sauber beim Wohngeld durchrasseln. Den um Wohngeld zu erhalten muß man ein gewisses Einkommen haben.
Ca den Regelsatz so 800 Euro rum, plus Krankenkassebeitrage.
Dein Elterngeld (300 Euro Sockelbetrag) wird aber wie Kindergeld nicht angerechnet.
Sollte sie doch Elterngeld beantragen 804 Euro - davon werden bei ihr 500 Euro als Einkommen angerechnet beim Wohngeld, dazu dein Job....
könnte Grenzwertig werden.
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