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| Elterngeld Das Elterngeld steht jungen Familien zu. Alle Fragen zum Elterngeld gehören hier in dieses Forum. |
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#1
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| Folgende Situation: Ich bekomme mein Kind Ende April 2010. Mein Arbeitsvertrag läuft ebenfalls Ende April aus und wird auch nicht verlängert. Nach der Geburt möchte ich zunächst einmal für mind. 3-4 Monate zu Hause bleiben und beziehe dann ja Elterngeld. Wenn ich aber nach dem Ablauf von 12 Monaten (in denen mir Elterngeld zusteht) noch keinen neuen Job gefunden habe, bin ich ja arbeitslos. Frage: Stünde mir dann Arbeitslosengeld 1 zu? Und ist die Berechnungsgrundlage dann das Gehalt, was ich vor dem Elterngeld verdient habe? Oder wird das Elterngeld gerechnet? Wann muss ich das ALG1 beantragen? Noch drei Monate bevor mein Vertrag abläuft, obwohl ich dann in Elternzeit bin? Oder wann? Wer kennt sich da aus? |
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#2
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| ALG I kannst Du nur bekommen, wenn Du dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung stehst. Im ALG I-Bereich gibt es schon einige Threads zum Thema ALG I nach Elternzeit. Such mal danach!
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#3
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| Ja, das mit dem voll zur Verfügung stehen ist mir klar. Ich will ja auch wieder Vollzeit arbeiten und werde mich auch nach einem Job bemühen. Die Kindsbetreuung wäre auch geregelt. Ich will nur wissen, "worst-case" arbeitslos nach Elternzeit: Bekomme ich dann 60 % Gehalt von dem, was ich VOR der Elternzeit verdient habe? Und wann müsste ich mich dann arbeitslos melden? |
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