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Elterngeld Das Elterngeld steht jungen Familien zu. Alle Fragen zum Elterngeld gehören hier in dieses Forum.

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  #1  
Alt 09.06.2010, 13:56
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Standard Elterngeld bei Aufstockern?

Hallo zusammen,

Da ja das Elterngeld für Hartz4 empfänger gestrichen werden soll, wollte ich mal nachfragen wie es bei Aufstocken aussieht?

Mein Mann geht vollzeit arbeiten und wir bekommen zusätzlich Hartz4 (300€). Unsere 1 Tochter wurde 2008 geboren und ich bin ja noch in Elternzeit. Ich wollte eigentlich ab September wieder arbeiten gehen, aber ich habe dann im April erfahren, dass ich erneut schwanger bin Soweit so gut, aber wie schaut es denn da mit Elterngeld für uns aus? Steht uns da was zu oder wird uns das geld auch gestrichen?

Ich bin vor der Geburt unserer 1 Tochter vollzeit arbeiten gegangen, dann nach der Geburt 1 Jahr Elterngeld bezogen, dann von Juni 09 - April 10 nebenbei arbeiten gegangen (ca 350 Monatlich verdient). Als ich dann halt im April erfahren habe, dass ich wieder schwanger bin, habe ich Alg2 beantragt, weil ich die arbeit, die ich gemacht habe, aufgegebn habe, körperlich bedingt. Ich bin aber in einem festen arbeitsverhältnis.

Einerseits könnte ich mir gut vorstellen, dass ich kein Geld bekomme, weil ich ja nicht arbeiten gegangen bin, andererseits sind wir "nur" aufstocker und nicht komplett Hartz 4 empfänger. Oder bleibt uns dann nix anderes übrig, als es so zu regeln. dass ich die ersten 2 Monate zu Hause bleibe und dann wieder vollzeit arbeite und mein mann halt dann die anderen 12 Monate in Anspruch nimmt.
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  #2  
Alt 09.06.2010, 13:59
Benutzerbild von Grubenpony
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Beiträge: 8.212
Standard

Zitat:
Zitat von Makiver Beitrag anzeigen
Da ja das Elterngeld für Hartz4 empfänger gestrichen werden soll,
Das ist doch alles noch gar nicht geklärt.

Ich nehme an, dass nicht das Elterngeld für ALGII-Empfänger gestrichen werden wird sondern bestenfalls eine Anrechnung des vollen Elterngeldes stattfindet. Somit dürftet ihr dann während des Elterngeldbezuges ggf. keinen Anspruch mehr auf ALGII haben.
__________________
Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
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  #3  
Alt 09.06.2010, 14:00
Benutzerbild von Turtle1972
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Wie genau sich das, was die Regierung PLANT, dann ausgestaltet, bleibt dem Gesetzgebungsverfahren abzuwarten. Wobei es im ALG 2 Bereich im Normalfall keine Unterschiede zwischen Aufstockern oder Vollempfängern gibt. Vermutlich wird es wohl eher darauf hinauslaufen, dass die 300 Euro Elterngeld schlichtweg nicht mehr frei sind, sondern als Einkommen angerechnet wird.

Turtle
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  #4  
Alt 09.06.2010, 14:19
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Egal wie man es dreht und wendet, die Hartz4 empfänger haben nach der Geburt halt die 300 Euro weniger. Obs nun wegfällt oder voll angerechnet wird, läuft aufs selbe hinaus. Woraum es mir eigentlich geht, ist halt die Tatsache, das ich ja nicht wirklich arbeitlos bin und ja nur während meiner Elternzeit die Hartz4 Aufstockung bekomme. Ich bin ja auch bis April arbeiten gegangen, nur werden ja die letzten 12 Monate vor der Geburt gerechnet und da fehlen dann halt 8 Monate, wo ich nicht gearbeitet habe, aufgrund der körperlichen schwere der arbeit. Könnte ich mir da nicht evtl ne Bescheinigung von meiner Ärztin geben lassen, dass ich halt nicht arbeiten kann? Damit das halt irgendwie angerechnet wird, denn wenn ich ja die nächsten 8 Monate arbeiten gehen würde (auch wenn es nur 400€ wären), dann hätte ich doch anspruch auf den Mindestbetrag von 300€ oder nicht?
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  #5  
Alt 09.06.2010, 14:26
Benutzerbild von Turtle1972
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Beiträge: 18.987
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Dann hättest du eben nicht kündigen dürfen. Ein Beschäftigungsverbot hätte ausgereicht. Man kündigt nicht, nur weil man schwanger ist.

Turtle
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  #6  
Alt 09.06.2010, 14:46
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Beiträge: 23
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Ich habe ja nicht direkt gekündigt. Ich bin offiziell noch in Elternzeit wegen meiner 1 Tochter. Nachdem das Jahr mit dem Elterngeld vorbei war, habe ich meinen Chef angerufen und ihn gefragt, ob ich auf 400€ Basis wieder anfangen kann, dem hat er zugestimmt. Jedoch wurde ein neuer Vertrag aufgesetzt, indem drin stand, das mein Arbeitgeber NICHT verpflichtet ist mir arbeit zu geben, bzw ich auch NICHT verpflichtet bin diese arbeit anzunehmen. Sowas nennt sich bei uns Arbeit auf Abruf. Mein eigentlicher Festvertrag ist unberührt. Von wem sollte ich mir diesen beschäftigungsverbotsbescheinigung holen? Arbeitgeber oder Arzt?
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  #7  
Alt 09.06.2010, 17:46
Benutzerbild von Mandy
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Beiträge: 6.578
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Zitat:
Von wem sollte ich mir diesen beschäftigungsverbotsbescheinigung holen? Arbeitgeber oder Arzt?
Über ein Beschäftigungsverbot entscheidet natürlich Dein Frauenarzt.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #8  
Alt 09.06.2010, 18:20
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Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
Wie genau sich das, was die Regierung PLANT, dann ausgestaltet, bleibt dem Gesetzgebungsverfahren abzuwarten. Wobei es im ALG 2 Bereich im Normalfall keine Unterschiede zwischen Aufstockern oder Vollempfängern gibt. Vermutlich wird es wohl eher darauf hinauslaufen, dass die 300 Euro Elterngeld schlichtweg nicht mehr frei sind, sondern als Einkommen angerechnet wird.

Turtle
Auszug aus dem Sparpaket
Zitat:
Für die Empfänger von Arbeitslosengeld II ist der Grundbedarf durch die Regelsätze und die
Zusatzleistungen gesichert. Die zusätzliche Gewährung von Elterngeld in Höhe von 300 Euro
für Bezieher von Arbeitslosengeld II verringert den Lohnabstand. Es ist daher - analog zur
Regelung beim Kindergeld - vertretbar, zukünftig kein Elterngeld für die Bezieher von Ar-
beitslosengeld II vorzusehen.
Klingt mir eher, wie nicht zu zahlen.
Allerdings deutet die Analogie zu Kindergeld, wiederum auf deine Variante.
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  #9  
Alt 09.06.2010, 19:28
Benutzerbild von Turtle1972
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Beiträge: 18.987
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Das mag ja klingen, wie es will. Letztendlich wird man die entsprechenden Gesetzgebungsverfahren abwarten müssen...

Turtle
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  #10  
Alt 16.06.2010, 13:41
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Beiträge: 23
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Wie sieht das denn aus mit dieser Bescheinigung des Arbeitsverbotes? Die würde ich mit Sicherheit von meiner Ärztin bekommen, sie kennt ja meine Tätigkeit...Berechnet dann die Elterngeldkasse die restlichen Monate wo ich nicht gearbeitet habe, so als wenn ich den Mini-job gemacht habe und ich würde dann ganz normal den Mindestsatz von 300 bekommen?
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