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| Elterngeld Das Elterngeld steht jungen Familien zu. Alle Fragen zum Elterngeld gehören hier in dieses Forum. |
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#11
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| ist etwas anders geregelt: Die Kalendermonate, in denen ein Beschäftigungsverbot nach dem Mutterschutzgesetz besteht oder in denen wegen einer maßgeblich auf die Schwangerschaft zurückzuführenden Erkrankung Einkommen aus Erwerbstätigkeit weggefallen ist, werden bei der Bestimmung der 12 Einkommensermittlungs-Monate vor der Geburt nicht mitgerechnet (§ 2 Abs. 7 S. 5 BEEG). Statt der wegfallenden Monate wird der 12-Monats-Bemessungszeitraum mit Monaten aus der Zeit davor ergänzt. Für Geringverdiener gibts dann noch die Erhöhung des Bemessungssatzes bis auf 100 % des durchschnittlich erzielten Einkommens (§ 2 Abs. 2 BEEG). Nicht zu vergessen auch der Geschwisterbonus nach § 2 Abs. 4 BEEG (mindestens 75 € mtl.). |
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#12
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| Egal wie sich das neue gesetz ändert (oder auch nicht), mein Mann und ich haben uns jetzt endgültig entschieden, dass wir das so drehen, dass ich die ersten 2 Monate nach der Geburt zu Hause bleibe und danach 12 Monate mein Mann, da bleibt im endeffekt wesentlich mehr geld übrig und wer kann heutzutage schon auf 700 Euro Monatlich verzichten? Glaube niemand Ihm wird 1 Jahr "Urlaub" auch ganz gut tun |
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#13
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| Ich habe da nochmal eine kleine Frage zum Elterngeld und der ganzen Berechnung von der Arge.... Ich habe mich jetzt bei meiner Krankenkasse schlau gemacht und ich würde halt auch Mutterschaftsgeld bekommen (13€/Tag), somit wird dieses Geld ja automatisch mit meinem Elterngeld verrechnet, logisch. 300 € habe ich ja vom Amt monatlich frei, auch soweit logisch (zumindest wird es im mom noch nicht als Einkommen berechnet).Sooo Aber..... Mein Mann möchte auch gleich direkt nach der Geburt mit mir 2 monate zu Hause bleiben, also die Partnermonate in Anspruch nehmen. Er würde so ca 1070 € Elterngeld bekommen. Wird von der Arge sein komplettes Elterngeld als Einkommen gerechnet oder hat er auch die 300 € frei? Haben wir nun 300€ oder 600€ (monatlich) frei in den ersten 2 Monaten? mfg Makiver |
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#14
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| Das geht nicht so einfach. Wenn dein Mann Elternzeit nimmt, musst du dich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. Hinweise zu § 10 SGB II: "In einer Familie mit einem Kind, das das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann sich nur ein Partner wegen der Kinder-betreuung auf die Unzumutbarkeit der Arbeitsaufnahme berufen. Die Eltern sind frei darin, zu bestimmen, wer die Kinderbetreuung übernimmt. Die Entscheidung ist unabhängig von der Frage, wel-cher Partner Elterngeld bezieht oder Elternzeit in Anspruch nimmt." Zum Freibetrag (Hinwise zu § 11): "Elterngeld ist bis zur Höhe von monatlich 300 Euro pro Kind an-rechnungsfrei (§ 10 BEEG). Beziehen beide Elternteile zeitgleich Elterngeld, gilt der „Freibetrag" je Elterngeldanspruch "
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#15
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| Außerdem verschenkt ihr so 2 Monate, die Elternzeit verkürzt sich dadurch auf insgesamt 10 Monate.
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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#16
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| Mein Mann möchte auch die ersten 2 Monate zu Hause bleiben, weil es sich bei uns hauptsächlich um organisatorische Dinge handelt. Wir wissen, dass wir so 2 Monate verschenken. Zu der Sache die angesprochen wurde, dass einer von uns dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss, kann ich nur sagen, dass wir beide in einem FESTEN Arbeitsverhältnis stehen. Ich habe in den ersten 2 Monaten sowieso Beschäftigungsverbot und mein Mann geht halt ganz normal in Elternzeit, was ja gesetzlich nicht verboten ist Nach den 2 Monaten gehe ich wieder ganz normal Arbeiten (mein Mann bezieht weitere 10 Monate Elterngeld) und wir fallen dann eh aus der Bedürftigkeit raus.Ich habe gestern auch nochmal mit der zuständigen Elterngeldkasse gesprochen und da haben die mir halt auch bestätigt, dass 300€ von mir und 300€ auch von meinem Mann anrechnungsfrei wären. mfg Makiver |
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#17
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| Verboten ist es nicht, aber man darf sich das Vergnügen nicht vom Steuerzahler mit Alg II bezahlen lassen wollen
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#18
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| Mit den Zahlen gibt es sowieso kein ALGII mehr, da es auf Elterngeld keinen Erwerbstätigenfreibetrag gibt. Und der Unterhalt für das andere Kind muss auch noch bezahlt werden. Ich würde mir das sehr gut überlegen. Die zuvor ins Auge gefasste Aufteilung scheint mir auf finanziell gesicherteren Füßen zu stehen.
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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