| |
| |||||||
| Elterngeld Das Elterngeld steht jungen Familien zu. Alle Fragen zum Elterngeld gehören hier in dieses Forum. |
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
| ||||
| ||||
| Hallo an alle! Habe heute den Elterngeldbescheid bekommen und blicke nicht ganz durch! Hoffe ihr könnt mir helfen. Also zur Situation: Ich bin selbstständig und verdiene ca. 900€ im Monat. Meine Freundin bekommt aufstockend Hartz 4 . wir haben zwei gemeinsame Kinder ( 4 Jahre, 3 Monate). Ich werde bei Hartz 4 mitgerechnet da wir ja in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Heute haben wir den Bescheiod der L-Bank bekommen. Mir stehen ca. 490 € Elterngeld zu! Jetzt bekomme ic aber nicht ausbezahlt da die L-Bank das an die Arge übermittelt und dort nochmals alles berechnet wird . In dem Bescheid stehen 2 Dinge welche ich nicht ganz verstehe!! 1.) Elterngeld bleibt in Höhe des Eltergeldfreibetrages bei ALG2 ( Hartz4) Sozielhilfe und dem Kinderzuschlag als Einkommen unberücksichtigt. Direkt datunter steht folgendes : 2.) Sie beziehen nach der Geburt des Kindes im Zeitraum , in dem Sie Elterngeld beziehen zusätzlich Sozialleistungen ( wie z.B. ALG 2 oder Sozialgeld). Elterngeld wird auf diese Leistungen angerechnet . Das bedeutet, dass Ihnen diese Leistungen in soweit gekürzt werden, als das Elterngeld den für Sie geltenden Anrechnungsfreien Betrag übersteigt. Sie haben bereits ungekürzte Sozailleitungen für einen Zeitraum erhalten , für den wir Ihnen Elterngeld bewilligen. Daher haben Sie zuviel dieser Sozialleistungen erhalten. ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Meine Frage jetzt : Bekomme ich jetzt eine Rückzahlungsforderung der Arge oder wie läuft das jetzt? Wird es jetzt angerechnet oder nicht? Fragen über Fragen!! Vielen DAnk schon mal für die Antworten. Viele grüsse Stefan |
|
#2
| ||||
| ||||
| Ihr habt beim Elterngeld einen Freibetrag von 300 €. Was darüber liegt wird angerechnet. Zwischen dem Jobcenter erfolgt eine Verrechnung des zuviel gezahlten Alg II und der Elterngeldnachzahlung, so dass du nichts an das JC erstatten musst sondern weniger Nachzahlung erhältst. |
|
#3
| ||||
| ||||
| Vielen Dank für die schnelle Antwort! Kannst Du mir eventuell auch sagen wie lange das alles noch dauert? Oder dauern kann?? |
|
#4
| ||||
| ||||
| Dazu müsste ich Hellseher sein. Ichz kenne nicht die Bearbeitungszeiten anderer Behörden. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) elterngeld und aufstocker, 2 vätermonate | juti | Elterngeld | 1 | 23.03.2011 15:29 |
| Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) Fragen rund ums Elterngeld, ALG2 und BAB | Dinchen30 | Elterngeld | 0 | 08.10.2010 23:06 |
| Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) Anwendung des Zuflussprinzips auf das Elterngeld | Otto im Internet | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 5 | 24.03.2010 13:26 |
| Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) Elterngeld und viele zus. Fragen | Sissi789 | Elterngeld | 4 | 11.09.2009 06:54 |
| Eltern Anrechung von Elterngeld in Bedarfsgemeinschaft | maifisch | Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft | 1 | 09.06.2009 09:53 |