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Elterngeld Das Elterngeld steht jungen Familien zu. Alle Fragen zum Elterngeld gehören hier in dieses Forum.

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  #1  
Alt 22.03.2011, 12:22
Benutzerbild von stefanbr
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Beiträge: 2
Standard Elterngeld , Bedarfsgemeinschaft, selbstaändig

Hallo an alle!

Habe heute den Elterngeldbescheid bekommen und blicke nicht ganz durch! Hoffe ihr könnt mir helfen.

Also zur Situation:
Ich bin selbstständig und verdiene ca. 900€ im Monat. Meine Freundin bekommt aufstockend Hartz 4 . wir haben zwei gemeinsame Kinder ( 4 Jahre, 3 Monate).

Ich werde bei Hartz 4 mitgerechnet da wir ja in einer Bedarfsgemeinschaft leben.

Heute haben wir den Bescheiod der L-Bank bekommen. Mir stehen ca. 490 € Elterngeld zu! Jetzt bekomme ic aber nicht ausbezahlt da die L-Bank das an die Arge übermittelt und dort nochmals alles berechnet wird . In dem Bescheid stehen 2 Dinge welche ich nicht ganz verstehe!!

1.) Elterngeld bleibt in Höhe des Eltergeldfreibetrages bei ALG2 ( Hartz4) Sozielhilfe und dem Kinderzuschlag als Einkommen unberücksichtigt.

Direkt datunter steht folgendes :

2.) Sie beziehen nach der Geburt des Kindes im Zeitraum , in dem Sie Elterngeld beziehen zusätzlich Sozialleistungen ( wie z.B. ALG 2 oder Sozialgeld). Elterngeld wird auf diese Leistungen angerechnet . Das bedeutet, dass Ihnen diese Leistungen in soweit gekürzt werden, als das Elterngeld den für Sie geltenden Anrechnungsfreien Betrag übersteigt. Sie haben bereits ungekürzte Sozailleitungen für einen Zeitraum erhalten , für den wir Ihnen Elterngeld bewilligen. Daher haben Sie zuviel dieser Sozialleistungen erhalten.



Meine Frage jetzt :

Bekomme ich jetzt eine Rückzahlungsforderung der Arge oder wie läuft das jetzt?

Wird es jetzt angerechnet oder nicht?

Fragen über Fragen!!

Vielen DAnk schon mal für die Antworten.

Viele grüsse Stefan
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  #2  
Alt 22.03.2011, 13:18
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Beiträge: 5.836
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Ihr habt beim Elterngeld einen Freibetrag von 300 €. Was darüber liegt wird angerechnet.

Zwischen dem Jobcenter erfolgt eine Verrechnung des zuviel gezahlten Alg II und der Elterngeldnachzahlung, so dass du nichts an das JC erstatten musst sondern weniger Nachzahlung erhältst.
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  #3  
Alt 23.03.2011, 09:41
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Beiträge: 2
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Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Kannst Du mir eventuell auch sagen wie lange das alles noch dauert? Oder dauern kann??
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  #4  
Alt 23.03.2011, 11:22
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Zitat:
Zitat von stefanbr Beitrag anzeigen
Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Kannst Du mir eventuell auch sagen wie lange das alles noch dauert? Oder dauern kann??
Dazu müsste ich Hellseher sein. Ichz kenne nicht die Bearbeitungszeiten anderer Behörden.
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