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Elterngeld Das Elterngeld steht jungen Familien zu. Alle Fragen zum Elterngeld gehören hier in dieses Forum.

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  #1  
Alt 13.10.2010, 18:58
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Beiträge: 42
Standard Elterngeld auf 24 Monate - Jetzt Restgeldauszahlung - Anrechnungsfrei?

Hallo,

ich hoffe, hier kann mir jemand meine Frage beantworten.

Seit Januar 2009 gibt es ja das Recht, dass ein Bezieher von Elterngeld die Laufzeit einmalig ändern kann.

Zur Sache an sich:

Meine Frau hat sich das Elterngeld auf 2 Jahre auszahlen lassen. Wir bekommen hier den Sockelbetrag von 150 monatlich, da sie noch in Elternzeit war, als sie mit unserer Tochter schwanger war.

Nun würde sie das Elterngeld in Höhe von 150 EUR noch bis April 2011 laut Bescheid erhalten (Geschwisterbonus außer Acht gelassen, denn der wird ja sowieso verrechnet).

Da der normale Anspruchszeitraum ja 12 Monate beträgt und bereits seit längerem abgelaufen ist, hat sie ja nun die Möglichkeit, den Rest sich auszahlen zu lassen.

Wenn sie also jetzt den Antrag stellt und den Restbetrag in einem ausgezahlt bekommt, wie läuft das. Die einen erzählen, das dürfte nicht verrechnet werden, die anderen sagen, dass alles, was dann in dem Monat der Gesamtauszahlung 300 EUR übersteige, abgezogen würde.

Logisch fände ich hier allerdings Variante 1, da es ja nur die Sockelbeträge betrifft.

Weiß hier das vielleicht jemand? Wäre ganz toll, wenn ich eine Antwort bekommen könnte.


Danke im Voraus

P.S: Die Vertretung unserer Sachbearbeiterin meinte gestern, dass alles abgezogen werden würde bei so einer Gesamtauszahlung. In einem Familienforum meiner Frau allerdings hat ein Mitglied dort geschrieben, der es genauso geht, wie uns, dass sie mit dem Leiter ihrer ARGE telefoniert habe, dieser sich erkundigte und ihr mitteilte, sie solle schnell diese Auszahlung beantragen, denn eine Verrechnung dürfte hier nicht stattfinden.

Wer hat denn nun Recht? Irgendwo glauben wir natürlich dem Leiter der ARGE, jedoch wäre es eben auch denkbar, dass hier eben doch gekürzt werden würde, auch wenn es die Mindestbeträge zusammenaddiert wären.

Vielen lieben Dank noch einmal für Antwort
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  #2  
Alt 14.10.2010, 09:19
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.836
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Ja, das ist so eine Sache. Man kann es so oder so auslegen.

Variante 1: Es ist eine Nachzahlung für die Vergangenheit und wird als normale Einmalzahlung wie auch bei allen anderen Nachzahlungen (Rente, Kindergeld, Lohn usw.) angerechnet.

Variante 2: Es handelt sich ja um privilegiertes Einkommen, das auch in der Vergangenheit nicht angerechnet worden wäre.

Endgültige Klärung müsste die Sozialgerichtsbarkeit herbeiführen.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #3  
Alt 14.10.2010, 11:45
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Beiträge: 42
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Danke für deine Antwort.

Ein Mitglied des Forums meiner Frau bekommt in den nächsten Tagen wohl schriftlich von ihrer ARGE, dass es nicht angerechnet wird bei ihr.

Ich hab heute mit unserer ARGE telefoniert, die sind der felsenfesten Überzeugung, es wird angerechnet.
Allerdings kam mir der Herr unserer ARGE mit dem Gesetzestext, der besagt, dass bei einer Auszahlung über 24 Monate eben nur 150 EUR anrechnungsfrei wären. Würde meine Frau die Laufzeit rückwirkend ändern, wären es dann eben für den Monat nochmals die 300 EUR und der Rest würde berechnet werden. Ich habe ihm erklärt, dass dieses Gesetz ja allgemein auf die Laufzeit bezogen ist und nicht in dem speziellen Fall Bezug findet. So ist da meine Meinung. Der Fall ist ja viel spezifischer. Dann kam er mir mit dem Zuflussprinzip. Alles irgendwo auch logisch aus deren Sicht. Aber mir stellt sich hier die Frage, dass ja der Bescheid eindeutig ausgewiesen ist, bis 30.05.2010 mit je 300 EUR und die Auszahlung über 24 Monate eben einfach eine Wahl der AUSZAHLUNG ist und eben nichts darüber aussagt, dass entschieden wurde, dass Elterngeld eben bis April 2011 bezogen wird. Lediglich die Laufzeit geht so lange. Bezug DIREKT ist eben bis 2010. Demnach eine Art Verwaltung.

Tja, nu stehste auf m Schlauch.

Sofern ich was genauerers finde bzw. sich herausstellt, gebe ich es bekannt.

Irgendwie ist es halt auch eine sehr seltsame Sache. Es ist noch nichts entschieden. Aber es gehen teilweise schon Bescheide raus. Keiner kann mir Antwort geben.

Meine Frage betrifft ja auch geltendes und nicht kommendes Recht. Daher finde ich es schade, dass hier Meinung so auseinander gehen und nichts definitives festgehalten steht.

Es steht immer nur irgendwo, wie es ist, wenn man eine Restgeldauszahlung beantragt, wenn man die 300 EUR bezieht. Also im ersten Jahr. Aber das Bezugsjahr ist ja hier bereits durch und es handelt sich eigentlich nur noch um verwaltets Geld für uns.

Ich werde, sofern ich keine Antwort im positiven Sinne erreichen kann, im Dezember die Laufzeit rückwirkend ändern und mir den Rest auszahlen lassen. Dann haben wir für Oktober und November die 150 EUR noch und im Dezember die 300 EUR anrechnungsfrei. Hier würden dann im Endeffekt 300 EUR verloren gehen. Allerdings würde ich dies durch ein Gericht klären lassen, denn ihc finde es unverschämt, dass sie uns das abziehen wollen, obwohl der Bezugszeitraum rum ist und wir bei normaler Auszahlungsvariante schon lange kein Geld mehr bekommen würden. Anspruch ist also gegessen, wie ich finde.

Ein Anwalt hat hier sicher natürlich mehr Möglichkeiten Gesetze vorzubringen, die mir eben nicht vorliegen.

Ich gebe Bescheid.
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  #4  
Alt 21.10.2010, 17:55
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Soweit mir bekannt ist, werden die Jobcenter den Betrag aufgrund der Nachzahlung des Mindestbetrages von 300 €, also max. 2.100 €, nicht anrechnen.
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  #5  
Alt 23.10.2010, 13:38
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Beiträge: 1
Standard elterngeld rest auszahlung

kann man sich es den in baden württemberg auszahlen lassen???mein kind is im august 2010 geboren und ich hab es auf 12monate laufen.

ab 1.1.2011 würde es mir ja vollangerechnet werden was ich nie gut finde und deswegen würd ich es mir lieber auszahlen lassen so kann ich mir jeden monat etwas nehmen davon.
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  #6  
Alt 23.10.2010, 15:38
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Beiträge: 3.298
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Nein kann man nicht.
Diese Auzahlvarianten gehen nur, wenn man das Elterngeld auf 24 Monate gestreckt hat und entweder wieder auf 12 Monate umstellt oder aber die ersten 12 Monate schon vorbei sind und man sich den Rest auf einmal auszahlen lässt.
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  #7  
Alt 05.11.2010, 13:22
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Zitat:
Zitat von Gerald Beitrag anzeigen
Ja, das ist so eine Sache. Man kann es so oder so auslegen.

Variante 1: Es ist eine Nachzahlung für die Vergangenheit und wird als normale Einmalzahlung wie auch bei allen anderen Nachzahlungen (Rente, Kindergeld, Lohn usw.) angerechnet.

Variante 2: Es handelt sich ja um privilegiertes Einkommen, das auch in der Vergangenheit nicht angerechnet worden wäre.

Endgültige Klärung müsste die Sozialgerichtsbarkeit herbeiführen.
Was mich hier noch bei der Variante Nr. 1 beschäftigt: Kindergeld, Lohn und Rente sind ja sowieso anrechenbar. Aber das, was ich zurückerhalte betrifft ja nur die Mindestbeträge. Und Mindestbetrag umfasst priviligiertes Einkommen. Oder bin ich da auf dem falschen Dampfer.

Nehmen wir mal das Mutterschaftsgeld. Das kommt auch in einem Batzen, aber das wird ja auch auf die Monate verrechnet, die es laut Bescheid betrifft.

Wenn ich demnach meine Laufzeit änder rückwirkend, steht es ja eigentlich so im Raum, dass ich das Geld wie im Bescheid stehend bekommen hätte. Demnach wären ja pro den vergangenen Monaten 150 EUR zu wenig gezahlt worden. Ob so argumentieren kann?

Oder heißt es dann wieder, dass Mutterschaftsgeld ja meist im Voraus gezahlt wird und dann auf die Monate verteilt wird und das jetzt eben rückwirkend?

Allein die Tatsache sehend, dürfte es doch aber so ausgelegt werden können, dass eben die Laufzeit rückwirkend auf ein Jahr geändert wird und dementsprechend das Geld, was mir dann zufließt normal ja schon zusteht und auch als priviligiertes Einkommen zu sehen ist, oder????
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  #8  
Alt 10.11.2010, 14:00
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Die Grundsicherungsbehörden wurden zwischenzeitlich über einen Eintrag in ihrer "Wissensdatenbank" über das "gebotene Vorgehen" bei Widerruf der Verlängerungsoption informiert. Danach bleiben für jeden Lebensmonat, für den eine Nachzahlung erfolgt und die im Jahr 2011 ausgezahlt wird, jeweils 150 € aus der Nachzahlung als Einkommen nach dem SGB II anrechnungsfrei. Problem damit gelöst.
Für Elterngeld-zahlungen ab 2011 - auch Nachzahlungen nach Widerruf der Verlängerungsoption gilt die durch das Haushaltsbegleitgesetz 2011 geänderte Fassung des § 10 BEEG (eingeschränkte Anrechnungsfreiheit).
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  #9  
Alt 11.11.2010, 12:07
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Zitat:
Zitat von DrKloebner Beitrag anzeigen
Die Grundsicherungsbehörden wurden zwischenzeitlich über einen Eintrag in ihrer "Wissensdatenbank" über das "gebotene Vorgehen" bei Widerruf der Verlängerungsoption informiert. Danach bleiben für jeden Lebensmonat, für den eine Nachzahlung erfolgt und die im Jahr 2011 ausgezahlt wird, jeweils 150 € aus der Nachzahlung als Einkommen nach dem SGB II anrechnungsfrei. Problem damit gelöst.
Für Elterngeld-zahlungen ab 2011 - auch Nachzahlungen nach Widerruf der Verlängerungsoption gilt die durch das Haushaltsbegleitgesetz 2011 geänderte Fassung des § 10 BEEG (eingeschränkte Anrechnungsfreiheit).

Hä? Meinten Sie evtl. im ersten Satz das Jahr 2010?

Also, wenn ich jetzt meine Restgeldauszahlung veranlasse, in dem ich die Laufzeit rückwirkend auf 1 Jahr verkürze, bleiben mir im Monat der Auszahlung nur 150 EUR stehen? Oder ist es so gemeint, dass ALLES stehen bleibt, denn jeder Monat umfasst 150 EUR Sockelbetrag und darf zusammenfassend stehen bleiben? Auch wenn es indirekt Zahlungen für 2011 umfassen?

Sorry, ich komm da grad nicht mit!
Tausend Dank für Erklärung!!!
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  #10  
Alt 11.11.2010, 12:25
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äh, sorry - klaro ist 2010 gemeint...
Wenn die Nachzahlung noch in diesem Jahr zufließt, gibt es für jeden einzelnen Nachzahlungsmonat den Freibetrag von 150 €. Das führt dann zur kompletten Anrechnungsfreiheit des nachgezahlten Betrages.
Wie dann bei den 2010 noch möglichen Nachzahlungen (für bereits in der Vergangenheit liegende Leistungs-Monate) indirekt Zahlungen betroffen sein könnten, die Zahlungszeiträume ab 2011 betreffen, erschließt sich mir jetzt allerdings nicht.
Wer zu spät auf die Idee kommt, die Verlängerungsoption zu widerrufen und die Nachzahlung erfolgt erst nach dem 01.01.2011, schaut in die Anrechnungs-Röhre...
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