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Elterngeld Das Elterngeld steht jungen Familien zu. Alle Fragen zum Elterngeld gehören hier in dieses Forum.

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  #1  
Alt 16.08.2010, 17:37
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Standard Elterngeld auch wenn keun Anspruch auf Hartz 4

Schönen guten Tag...

Meine Frau wird wohl im März nächsten Jahres unser erstes Kind zur Welt bringen. Nun stellen sich mir einige Fragen zum Thema Finanzen.

Der Arbeitsvertrag meiner Frau läuft im November diesen Jahres aus. Sie hat dann ein Jahr voll gearbeitet. Also hat sie Anspruch auf ALG I. Richtig?
Da die 5 Monate Anspruch auf ALG I aber ja dann im März 2011 schon rum sind, müsste die danach einen Antrag auf ALG II stellen. Auch richtig??

Ich bin Soldat und weiß aus Kameradenkreisen das ich "zuviel" verdiene und meine Frau wohl keinen Anspruch auf ALG II hat.
Wie läuft das denn nun mit dem Elterngeld? Bekommt sie trotzdem was gezahlt? Sie ist ja zu Hause und ihr Verdienst fällt weg.

Oder bekommt sie etwa keinen Cent gezahlt außer das normale Kindergeld?
In dem Fall würde das ja heißen, das uns ein komplettes Einkommen wegfällt. Ich meine Frau nebst Kind privat Versichern muss und keine Förderung bekomme?!

Ich wäre sehr dankbar wenn mir jemand helfen würde da ein wenig Licht ins dunkel zu bringen.

Vielen Dank
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  #2  
Alt 16.08.2010, 18:20
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Natürlich hat sie Anspruch auf Elterngeld.
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  #3  
Alt 16.08.2010, 18:32
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Ok danke schön....kannst du das vielleicht ein kleines bisschen ausführlicher erklären? :-)
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  #4  
Alt 16.08.2010, 18:43
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So natürlich ist das wohl nicht mehr nach dem Sparpaket. Die wollen doch auch am Elterngeld irgendwas drehen.

Bis jetzt ist es noch so, daß man mindestens 300,00 EUR (oder 150,00 EUR, wenn man es auf zwei Jahre aufteilt) bekommt. Egal ob man vorher gearbeitet hat oder nicht.
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  #5  
Alt 16.08.2010, 18:53
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ok vielen dank bis dahin. da bin ich ja erstmal beruhigt.
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  #6  
Alt 16.08.2010, 19:10
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Zitat:
Zitat von Vegas Beitrag anzeigen
So natürlich ist das wohl nicht mehr nach dem Sparpaket. Die wollen doch auch am Elterngeld irgendwas drehen.
Das sind noch ungelegte Eier. Es wird immer so viel debattiert und am Ende kommt alle ganz anders. Wobei ich die Abschaffung des Elterngeldes für Erwerbslose schon okay finde. Elterngeld ist eine Entgeltersatzleistung und soll wegfallendes Erwerbsinkommen zum Teil kompensieren. Was für ein Erwerbseinkommen hat ein Erwerbsloser?
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  #7  
Alt 16.08.2010, 19:20
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Prinzipiell hast du da recht.....nun wäre das in meinem Beispiel schon sehr bedeppert.
Meine Frau hat ja gearbeitet. Auch wenn nur befristet bis November. Na klar verlängert kein Arbeitgeber einen Vertrag einer Frau die im 6. Monat schwanger ist.
Da sie aber nach dem Bezug von ALG I keinen Anspruch auf ALG II hat würde sie ja keinen müden Cent bekommen. Na klar ist sie in dem Moment nicht erwerbstätig weil sie zu Hause ist und das Kind großzieht (zumindest 12 Monate bis es in eine Krippe kann----die man ja auch noch teuer bezahlen muss heutzutage). Wäre das Kind nicht da, wäre sie wohl erwerbstätig. Also das kann man nicht verallgemeinern finde ich.
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  #8  
Alt 16.08.2010, 19:33
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Zitat:
Zitat von chiefyeoman Beitrag anzeigen
Prinzipiell hast du da recht.....nun wäre das in meinem Beispiel schon sehr bedeppert.
Es wäre dumm gelaufen, denn:
Zitat:
Zitat von chiefyeoman Beitrag anzeigen
Meine Frau hat ja gearbeitet.
Die Vergangenheitsform sagt schon den Casus Knacktus aus. Wo kein Erwerbseinkommen weg fällt, da braucht der Staat es auch nicht kompensieren. Müsste er sowieso nicht, aber er will es gerne.

Aber mach dir mal keinen Kopf. Bis jetzt ist noch nichts passiert. Aber bis zur Entbindung ist es ja noch hin. Rein rechnerisch ist deine Frau gerade erst schwanger.
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  #9  
Alt 16.08.2010, 19:44
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Ja richtig, aber das das alles sachen sind über die ich mir vorher noch nie einen kopf gemacht habe (warum auch), fang jetzt schon einmal an ein bisschen ordnung in meinem kopf zu schaffen. und das gehörte eben dazu.

was ist denn mit dem Argument das sie in den ersten 2 Monaten gar nicht arbeiten gehen kann. Also dem Arbeitsmarkt ja im Prinzip auch nicht zur Verfügung steht?

Das Problem mit der Versicherung (wenn sie keinen Anspruch auf ALG II hat) bin ich auch gerade am erötern. Das ist echt nicht in Ordnung. Meine Meinung. Mir fällt da immer nur das tolle Motto ein, welches seit ein paar jahren in den streitkräften herumgeistert: "Vereinbarkeit von Familie und Beruf"
Aber naja das gehört hier nicht hin. Ich will ja gar nicht das der Staat mich aushält bzw mein Kind finanziert. Aber wenn ein ALG II Empfänger Elterngeld bekommt, dann muss doch derjenige der keinen Anspruch auf ALG II hat zumindest das Elterngeld bekommen. Ich mein ich verdien ja wirklich nciht schlecht, aber irgendwo sind dem ganzen dann auch grenzen gesetzt. Zumal ich auch jedes Jahr mindestens 150 Tage nicht zu Hause bin um dieses Geld zu verdienen....So genug gemeckert jetzt :-)

Danke schön für die Antworten
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  #10  
Alt 16.08.2010, 22:19
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Ich habe doch geschrieben, daß jeder mindestens 300 bzw. 150 EUR kriegt.
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