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Elterngeld Das Elterngeld steht jungen Familien zu. Alle Fragen zum Elterngeld gehören hier in dieses Forum.

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  #1  
Alt 30.03.2011, 09:24
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Registriert seit: 30.03.2011
Beiträge: 2
Standard Elterngeld - Anrechnungsfrage

Hallo, ich habe eine spezielle Frage zur Anrechnung vom Elterngeld auf das ALG2.
Ich verstehe leider den Bescheid nicht richtig, kann mir da jemand helfen?
MfG
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  #2  
Alt 30.03.2011, 09:26
Benutzerbild von gfr
gfr gfr ist offline
Moderator
 
Registriert seit: 04.03.2009
Beiträge: 2.774
Standard

Dann solltest Du

a) Deine spezielle Frage auch stellen und

b) uns mitteilen, welchen Punkt im Bescheid Du nicht verstehst
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  #3  
Alt 30.03.2011, 09:31
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 30.03.2011
Beiträge: 2
Standard

Also, die Details:

Familie, Vater, Mutter, Sohn 6J, Sohn 4J, Tochter 3J und Tochter geb. am 25.02.2011
Ich habe zum 01.03.2011 einen neuen Antrag auf ALG2 gestellt und den Bescheid Mitte Februar erhalten.

Nach der Geburt unserer Tochter am 25.02.2011 habe ich die Geburtsurkunde eingereicht und einen neuen Bescheid erhalten, wo unsere Tochter auch aufgeführt ist.

Ich hatte natürlich auch einen Antrag auf Elterngeld gestellt, den Bescheid aber erst heute Früh erhalten.

Nun hat mich Ihr ein Mitarbeiter des Jobcenters letzte Woche angeschrieben und einen Erstattungsanspruch an die Elterngeldstelle erhoben (er hatte sich den Elterngeldbescheid da wohl schon besorgt).

Der Erstattungsanspruch beläuft sich auf 720,00 Euro - Erstattungszeitraum 01.03.2011-31.03.2011 wegen bereits gezahlter Leistungen des Jobcenters.

Der Elterngeldbescheid läuft aber nur auf 375,00 Euro pro Monat.

Leider verstehe ich nicht, wie der Betrag von 720,00 Euro zustande kommt...

Erste Auszahlung des Elterngeldes wäre am 11.04. zweimal 375 Euro, nun werden aber die 720 Euro ans Jobcenter abgetreten und wir erhalten nur 30 Euro.
Nächste Auszahlung ist dann Ende Mai.

MfG
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  #4  
Alt 30.03.2011, 15:24
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.02.2009
Beiträge: 883
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Die AlgII-Leistungen für April sind bei der späten Elterngeld-Bewilligung wohl ohne Anrechnung des Elterngeld-Einkommens (für April) geleistet worden. Dieser Monat ist dann zurecht in die Abwicklung per Erstattungsanspruch einbezogen worden.
Was die Höhe des anzurechnenden Elterngelds und des daraus folgenden Erstattungsanspruchs angeht, sollte das JC um eine entsprechende Erläuterung gebeten werden. Erscheint so ohne weiteres nicht nachvollziehbar. 30 € wäre ja die zu berücksichtigende Versicherungspauschale als Einkommensfreibetrag für einen Monat, für 2 Monate dann ja eigentlich 60 €...
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  #5  
Alt 30.03.2011, 18:51
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.987
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Wieviel ALG 2 habt ihr im März erhalten? Ich vermute ja fast, das Amt hat die ganze ALG 2 Höhe hingemeldet und die Elterngeldstelle erstattet für 2 Monate, obwohl das JC nur einen Monat möchte. Aber das kann man wirklich nur vor Ort klären.

Turtle
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