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Elterngeld Das Elterngeld steht jungen Familien zu. Alle Fragen zum Elterngeld gehören hier in dieses Forum.

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  #1  
Alt 24.08.2010, 19:03
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Standard Elterngeld Anrechnung

hey leute,
habe da mal eine frage und zwar, haben wir heute unseren elterngeld bescheid bekommen, darin steht, dass das mutterschaftsgeld darauf angerechnet wird...
ist das so richtig ?
da uns das mutterschaftsgeld schon auf dem alg 1 angerechnet wurde !?
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  #2  
Alt 25.08.2010, 07:03
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Beiträge: 5.558
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Ja, das ist so richtig.

Aber das Mutterschaftsgeld kann gar nicht auf das Alg I angerechnet werden, weil du während der Mutterschutzfrist gar kein Alg I erhalten kannst wegen Nichtverfügbarkeit.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #3  
Alt 25.08.2010, 11:49
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Beiträge: 12
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okay, diese 240€ alg wurden uns aber weiterhin angerechnet, warum auch immer...
ist es dann nicht so das diese als alg 2 weiter gezahlt werden müssten ?
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  #4  
Alt 25.08.2010, 11:53
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Beiträge: 5.558
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Zitat:
Zitat von Olli123 Beitrag anzeigen
okay, diese 240€ alg wurden uns aber weiterhin angerechnet, warum auch immer...
ist es dann nicht so das diese als alg 2 weiter gezahlt werden müssten ?
Das stimmt. Da kein Alg I-Anspruch besteht, kann auch keins angerechnet werden.
__________________
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  #5  
Alt 23.10.2010, 14:45
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Beiträge: 5
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hallo Olli123

ist richtig...Elterngeld wird auf Mutterschaftsgeld angerechnet.
Mutterschaftsgeld wird nicht auf ALG I angerechnet.
das Mutterschftasgeld ist aber dafür da, das man ohne Geld nicht da steht.
Wird auch genauso wie ALG I gezahlt, was der Anspruch dort ist.

Ich weiß ja nicht ob du dann wieder richtig arbeitest oder weiter hin zu hause sein wirst, wenn die Elternzeit vorbei ist.
ein kleiner tipp von mir: geh drei monate vor Beendigung der Elternzeit zum Arbeitasamt und melde dich arbeitslos. Damit du voll Anspruch wieder hast.
Die Elternzeit wird dann genauso gerechnet, als wenn man arbeiten war.

Elternzeit zählt beim Arbeitsamt als Arbeitszeit.
Das weiß nicht jeder.
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  #6  
Alt 23.10.2010, 16:25
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 17.935
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Mutterschaftsgeld wird aufs Elterngeld angerechnet und nicht Elterngeld aufs Mutterschaftsgeld.

Und hättest du die Suchfunktion genutzt, dann hättest du gemerkt, dass die Freudin die Elternzeit macht und das Mutterschaftsgeld/Elterngeld bekommt und nicht er. Und bevor du ihn zum Amt schickst "sich rechtzeitig arbeitslos" zu melden, weil die Elternzeit seinen ALG 1 Anspruch verlängern würde, hättest du das bitte erstmal hinterfragen sollen. So ist nämlich dein Beitrag doch recht sinnlos.

Turtle
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