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| Elterngeld Das Elterngeld steht jungen Familien zu. Alle Fragen zum Elterngeld gehören hier in dieses Forum. |
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#1
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| Guten Tag, ich komme gerade nicht so recht weiter mit den Berechnungen des Jobcenters und leider kriege ich von anderer Stelle auch kaum hilfreiche Antworten. Ich habe im April Arbeitslosengeld 2 beantragt. Da bekam ich Elterngeld in Höhe von 643 € wovon mir nur 343 € angerechnet wurden. Kurz danach hab ich einen 400 € Job begonnen und alles wurde umgerechnet. Da sich einiges überschnitten hatte wurde im nächsten Bescheid weiterhin von 643 € ausgegangen, demzufolge immer mit 343 € ( 643 - 300 Freibetrag vermutlich)gerechnet. Tatsächlich habe ich zu dem Zeitpunkt noch 361 € Elterngeld bekommen, aufgrund des 400 € Jobs. Ich hab letzte Woche Widerspruch eingelegt und um Neuberechnung gebeten. Heute hatte ich Post, dass ich Geld zurück zahlen soll, das Elterngeld wurde rückwirkend ab April komplett als Einkommen angerechnet. Wer kann mir weiterhelfen?? |
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#2
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| Der Freibetrag für das bezogene Elterngeld ist nach § 10 Abs. 5 BEEG BEEG - Einzelnorm auf der Grundlage des beim Elterngeld berücksichtigten Erwerbseinkommens vor der Geburt zu bemessen. Nach der Geburt bezogenes Einkommen, das zur Minderung des Elterngeldanmspruchs führt, beinflusst daher den Freibetrag nicht. Vermutlich ein Missverständnis, also da noch mal nachhaken... |
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