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| Elterngeld Das Elterngeld steht jungen Familien zu. Alle Fragen zum Elterngeld gehören hier in dieses Forum. |
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#1
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| hallo, bei uns liegt folgender fall vor: ich und meine mann, haben seid der geburt unseres kindes ergänzend anspruch auf alg 2.mein mann arbeitet in vollzeit und ich bin nun in elternzeit und beziehe elterngeld. da mein mann nun vorraussichtilich zum 01.05.09 arbeitslos wird, möchten wir natürlich noch das elterngeld für ihn beantragen. nun war ich bei der elterngeldstelle um zu fragen ob es ginge, das beide elternteile gleichzeitig die 300€ beziehen, ohne das auch die 300€ von meinem mann angerechnet werden können beim alg2. die sachbearbeiterin dort versicherte mir das das nicht ginge und sie die 300€ von meinem mann anrechnen werden.darauf hin mischte sich ihr kollege ein und wiedersprach ihr. die arge handelt das zwar so aber dieses wäre wohl rechtswidrig. bei der arge selber, sagt der eine so der andere wieder anderes. weiß eventuell jemand von euch wie es sich in so einem fall verhält? eigentlich hatten wir ja vor das mein mann den 13. und 14. lebensmonat elterngeld nimmt. aber die arbeitslosigkeit macht uns ja nun leider einen strich durch die rechnung. ich wäre wirklich sehr schade wenn die 300€ "verloren" gehen würden. ich bin wirklich für jeden tipp dankbar. vielleicht kennt ja sogar jemand den gesetzestext worauf man sich berufen kann. |
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#2
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| Aber das Elterngeld gibt es doch nur einmal pro Kind? oder habt ihr Zwillinge? |
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#3
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| Das Elterngeld wird an Vater und Mutter für maximal 14 Monate gezahlt; beide können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann dabei höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen, zwei weitere Monate gibt es, wenn in dieser Zeit Erwerbseinkommen wegfällt und sich der Partner an der Betreuung des Kindes beteiligt. Alleinerziehende, die das Elterngeld zum Ausgleich wegfallenden Erwerbseinkommens beziehen, können aufgrund des fehlenden Partners die vollen 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen. |
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#4
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| Das Elterngeld gibt es doch nur, wenn auch Elternzeit beim Arbeitgeber beantragt wurde. Und das muss mindestens 7 Wochen vorher geschehen. Und gleichzeitig kann man nicht Elternzeit/Elterngeld beziehen. Hier wurde schon mal was dazu geschrieben Anspruch auf ALG1? |
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#5
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| Lt. dem hier: Elterngeld.de - Das neue Elterngeld 2007 ersetzt das Erziehungsgeld. Antrag zum Elterngeld. kann Elterngeld gleichzeitig bezogen werden, dann aber eben nur für die halbe Zeit. Also, wenn es maximal 14 Monate gibt, gäbe es dann maximal 7 Monate. Da hier sicherlich schon einige Zeit Elterngeld fließt, ist es fraglich, was da noch geht. Das ist die Elterngeldstellenseite... Die andere Seite wäre die der ARGE. Die ARGE wird es nicht akzeptieren, dass beide Eltern zur Kindesbetreuung zuhause bleiben. Ein Elternteil kann arbeiten gehen, das andere kann das Kind betreuen. Deshalb wird die ARGE da wohl nicht zugucken und von beiden Elternteilen (es sei denn, die Fragestellerin selbst ist in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis) verlangen, dass sie nach Arbeit suchen... Turtle |
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#6
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| vielen dank für die antworten von euch. wahrscheinlich habe ich mich etwas falsch ausgedrückt. mit dem elterngeld kenne ich mich an sich gut aus. ich habe jedoch noch eine spezielle frage die mir leider auch die elterngeldstelle nicht richtig beantworten konnte. nochmal kurz der fall: ich bin gerade im erziehungsurlaub noch in einem festen arbeitsverhälltnis stehend. in meinem fall bekomme ich 560€ elterngeld. mein mann ist vollzeitbeschäftigt wird aber vorraussichtlich zum 01.mai gekündigt. da wir im november eine tochter bekommen haben,reichen unsere gehälter nicht mehr aus , und wir seit dem haben noch anspruch auf hartz 4. wir hatten vor das mein mann den 13 und 14 monat zu hause bleibt, aber da er nun ab mai ohne arbeit ist ist der fall ja nun nicht mehr gegeben. da wir "seinen" anspruch auf elterngeld nicht verfallen lassen wollen, möchten wir natürlich für ihn elterngeld dann beantragen. uns ist klar das er natürlich dann nur den mindestbetrag von 300€ bekommen würde weil er ja arbeitslos ist und nicht auf die letzten 12 monate berechnet wird. da wir aber davon ausgehen das mein mann recht schnell wieder arbeit finden wird wäre es ja sehr unwahrscheinlich das ein neuer arbeitgeben gleich den neuen mitarbeiter in elternzeit gehen lässt. versteht man was ich meine??? die eigendlich frage ist, darf das arbeitsamt dann die 300€ von meinem mann anrechnen wo ich ja auch gleichzeitig mein elterngeld beziehe? (meine 260€ die über dem mindestsatz stehen werden natürlich als mein einkommen angerechnet!) wie schon in meinem ersten beitrag geschrieben streiten sich darum selbst die sachbearbeiter der elterngeldstelle.der eine sagt ja ,der andere sagt das ist rechtswiedrig ist.weiss genau darüber vielleicht jemand was? ich wäre euch wirklich nochmal sehr dankbar für eure tipps und erklärungen. grüße maike |
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#7
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| Hallo, ist dabei was rausgekommen? Wird das Elterngeld paradoxerweise angerechnetn, wenn es bei Elternteile gleichzeitig beanspruchen? Gruß |
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#8
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| Nein. Jeder hat seinen 300 €-Freibetrag.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#9
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| Ich dachte man hätte einmalig PRO KIND den Freibetrag von 300€ und nicht pro Elternteil, wenn beide gleichzeitig beziehen? |
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#10
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| Hinweise der BA zu § 11 SGB II : "Beziehen beide Elternteile zeitgleich Elterngeld, gilt der „Freibetrag" je Elterngeldanspruch."
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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