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Elterngeld Das Elterngeld steht jungen Familien zu. Alle Fragen zum Elterngeld gehören hier in dieses Forum.

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  #11  
Alt 08.06.2010, 08:25
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Standard Wow

Wow, sogar mit Gesetzestext Danke!!!!
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  #12  
Alt 25.09.2010, 11:07
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Beiträge: 2
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Zitat:
Zitat von Gerald Beitrag anzeigen
Hinweise der BA zu § 11 SGB II : "Beziehen beide Elternteile zeitgleich Elterngeld, gilt der „Freibetrag" je Elterngeldanspruch."
Hallo Gerald, diesen Hinweis finde ich nicht. Wäre es möglich einen Link zur Quelle zu posten?
Ich habe gerade wegen genau dieser Sache Widerspruch beim JobCenter eingereicht, sie wollen mein Elterngeld voll anrechen.

Ich denke grundsätzlich, dass dies auch allein schon widersprüchlich zu §10 Abs. 1 des BEEG wäre.

Wäre sehr dankbar für den Link, könnte mir in dem uns drohenden "Gefecht" mit dem Amt helfen.

Gruß
Didi
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  #13  
Alt 25.09.2010, 11:23
Benutzerbild von Grubenpony
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Beiträge: 8.212
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Hier findest du alle Hinweise, einfach den entsprechenden §en anklicken.

Fachliche Hinweise SGB II - www.arbeitsagentur.de
__________________
Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
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  #14  
Alt 25.09.2010, 19:51
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Registriert seit: 25.09.2010
Beiträge: 2
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Wow, Super. Vielen Dank, das war der Tip den ich brauchte. Da steht es ja SHCWARZ auf WEISS...

weiss wer ob die JobCenter an diese Fachlichen Hinweise gebunden sind? Denke schon , wa....sind ja schliesslich von der BA

Gruß
Didi
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  #15  
Alt 27.09.2010, 05:49
Benutzerbild von Musiker
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.836
Standard

Zitat:
Zitat von DiDi_B Beitrag anzeigen
Wow, Super. Vielen Dank, das war der Tip den ich brauchte. Da steht es ja SHCWARZ auf WEISS...

weiss wer ob die JobCenter an diese Fachlichen Hinweise gebunden sind? Denke schon , wa....sind ja schliesslich von der BA

Gruß
Didi
Die ARGEN sind daran gebunden, denn sie sind ja eine gemeinsame Einrichtung der BA und Kommune. Drum steht vorn auch drauf:

"Die fachlichen Hinweise der Bundesagentur für Arbeit betreffen die Leistungen, für die gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB II die BA der gesetzliche Leistungsträger ist. Sie sind - auch nach Auffassung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales - verbindlich."
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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