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Elterngeld Das Elterngeld steht jungen Familien zu. Alle Fragen zum Elterngeld gehören hier in dieses Forum.

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  #1  
Alt 17.07.2010, 15:39
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Registriert seit: 17.07.2010
Beiträge: 1
Frage Eltergeld Aufteilung!

Hallo!
ich habe folgendes Problem.
Ich bekomme ca Ende september mein erstes Baby.
Bin seid letztem Jahr November arbeitslos mein Mann arbeitet in Vollzeit und verdient ca 1100€netto. Jetzt wissen wir nicht wie das ist wenn mein Mann mit mir zusammen in Elternzeit geht bzw er auch einige Monate in Anspruch nimmt. habe Angst das wir am Ende nicht mit dem Geld hinkommen was zur Zeit eh schon ziemlich schwierig ist. Und dann bin ich mir auch nicht ganz sicher ob er oder wir beide in der Ziet arbeiten dürfen habe was gelesen von 30Stunden sin in der Woche erlaubt! Wie wir das dann berechnet?

Lg
Chrissitine
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  #2  
Alt 22.07.2010, 13:43
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Registriert seit: 09.06.2010
Beiträge: 19
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Ich bin auch schwanger und bekomme mein 2. Kind ende November. Zur Zeit ist es bei uns so, dass mein Mann vollzeit arbeiten geht und ich aufstockend Hartz4 erhalte. Wenn das Kind dann kommt und ich dann den Sockelbetrag von 300€ bekomme, dieser jedoch wiederum als einkommen berechnet werden soll ab nächstes Jahr, haben wir im endeffekt genauso viel wie jetzt +184 € Kindergeld mehr, was sich ja nicht wirklich lohnt. Also machen wir es so, dass ich die ersten 8 Wochen nach der Geburt zu hause bleibe (muss ich ja sowieso) und dann geht mein Mann für 12 Monate in elternzeit und ich gehe halt vollzeit arbeiten (habe unbefristeteten Vertrag)....macht nen Monatsplus von ca 500-600€ und wir brauchen dem Amt nix mehr vorlegen, weil wir eh nicht mehr bedürftig sein werden.

Man kann während des Elterngeldes natürlich bis zu 30std arbeiten gehen, jedoch wird dieses Einkommen mit dem Elterngeld verrechnet, somit schneidest dir dann eh ins eigene Fleisch, wenn du arbeiten gehst.

Da du ja Arbeitslos bist, werdet ihr eh nicht mehr geld zur verfügung haben wie jetzt, ausser Kindergeld + paar euros fürs kind noch vom amt.

So habe ich es zumindest verstanden, wenn irgendwas falsch sein sollte, bitte korrigieren

Ansonsten berechnet sich das Elterngeld deines Mannes eben 65% (oder 67%) vom Nettolohn. Aber dann musst du dem arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, soweit ich weiss.
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