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Elterngeld Das Elterngeld steht jungen Familien zu. Alle Fragen zum Elterngeld gehören hier in dieses Forum.

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  #1  
Alt 10.08.2011, 13:10
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Frage Eletrngeld-Ausbildung-ALG2

Hallo Leute ich habe paar Fragen...

Also ich habe vor 2 Jahren einen Sohn bekommen während der Ausbildung und habe die Elternzeit bis zum 18.07.2011 beantragt die würde mir von meinem Arbeitgeber aber bis zu 31.01.2012 aus betrieblichen Gründen verlängert jetzt würde bei mir eine Schwangerschaft festgestellt das Kind soll am 12,02.2012 zu Welt kommen,das bedeutet eine erneute Unterbrechung der Ausbildung was mein Arbeitgeber an sich sowieso nicht schlecht findet weil er Zurzeit keine Ausbilder hat und auch nicht so schnell einen einstellen muss, ich war die letzte Azubine die er ausbilden wollte. Der Ausbildungsvertag besteht weiter hin ...

Meine eigentliche Frage ist ich muss zu meinem Eltergeld Alg2 beantragen weil ich vorher den mindest Betrag bekommen habe würde es dieses mal sicherlich auch sein. Aber bekomme ich überhaupt Elterngeld? ich bin ja in dem Sinne nicht Arbeitslos und war bis Geburt meines erstes Kindes in der Ausbildung ich verstehe das ganze hin und her nicht mehr und ich habe von Betreungsgeld gelesen was ist wieder für ein Zeug? Hätten die es nicht einfach so lassen sollen wie es warß! die machen es nur komplizierter für uns und sich selbst...

Kann mir einer bitte bitte helfen
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  #2  
Alt 12.08.2011, 07:27
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Die (ruhende) Ausbildung ist kein Hinderungsgrund für den Bezug von Elterngeld. Der Anspruch darauf besteht sogar, wenn man die Berufsausbildung aktiv neben der Betreuung des neuen Erdenbürgers betreibt.
Eine Pflicht, AlgII zu beantragen, besteht natürlich nicht. Wenn es allerdings nötig ist, wird das Elterngeld allerdings auf das AlgII als Einkommen angerechnet, soweit kein Erwerbseinkommen bei der Elterngeldberechnung berücksichtigt wurde. Das klärt sich bei der Antragsbearbeitung durch die Elterngeldstelle und das Jobcenter.
Und falls mit "Betreuungsgeld" das in deinem Bundesland mögliche Landeserziehungsgeld gemeint ist, bleibt dies beim AlgII-Bezug unberücksichtigt. Dazu findest du auch hier im Forum schon Beiträge. Allgemeine Infos zum Landeserziehungsgeld gibt es z. B. auf der Seite deines Landesfamilienministeriums, ansonsten bei Tante Google...
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