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Elterngeld Das Elterngeld steht jungen Familien zu. Alle Fragen zum Elterngeld gehören hier in dieses Forum.

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  #1  
Alt 03.01.2011, 15:34
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Beiträge: 3
Standard Das neue Elterngeld Gesetz - Haben da noch offene Fragen

Hallo an alle!

Also demnächst kommt unser erstes Kind zur Welt. Und da wir Elternzeit beantragen wollten (beim Arbeitgeber ist es schon eingereicht und geklärt) haben wir noch ein paar Fragen.

Es hat sich ja nun zum Jahreswechsel etwas geändert und am Telefon hat uns die Dame nicht wirklich weiter geholfen.

Also, ich schildere mal:

Ich (w, 23J, wegen SS unterbrochene Ausbildung, beziehe seit 2 Monaten H4)
Mein Verlobter (m, 30J, arbeitet seit 2001 im Einzelhandel)

Wir sind seit 2007 ein Paar und seit Februar 2008 leben wir gemeinsam in einer Wohnung.
Da ich H4 empfange ist er in meiner Bedarfsgemeinschaft.

Um mich etwas zu unterstützen hat mein Verlobter 2 Monate Elternzeit beantragt (ist beim Arbeitgeber auch schon bewilligt). Und zwar so: Er geht ab dem Tag der Geburt in Elternzeit. Im 1 Monat bleibt er ganz zu hause und im 2ten Monat arbeitet er dann auf 20Std./woche Basis. Danach alles wie gehabt.

Nun ist es ja so, das H4 Empfänger kein Elterngeld mehr bekommen sollen.
Aber wie ist das denn nun genau?

Ich bekomme also definitv kein Elterngeld da ich H4lerin bin.
Und mein Verlobter? Bekommt er Elterngeld?

Als wir im Herbst beim Jugendamt waren und uns dort schonmal erkundigt hatten, hieß es das er Elterngeld bekommen würde und bei mir wüsste er es selber nicht wie es dann aussieht.

Der Sachbearbeiter riet uns sogar noch dazu es so zu machen wie wir uns nun letztendlich entschieden haben.


Aber wie gesagt... wir wissen jetzt nicht ob er Elterngeld bekommt. Er ist zwar kein H4ler, lebt ja aber mit in meiner Bedarfsgemeinschaft...

Wie genau ist denn da die Regelung nun?

Und wie ist bei dem Antrag auf Elterngeld... ET ist der 12.01, sagen wir mal er kommt auch tatsächlich an diesem Tag. Dann beantragen wir das wenige Tage nach der Geburt (wir brauchen ja schliesslich die Geburtsurkunde), sagen wir mal wir schicken den Antrag am 20.01 los.

Wie lange dauert dann die Bearbeitung? Wir haben zwar ne Menge zusammen gespart für den Fall das es sich länger hinzieht, aber an sein Erspartes möchte man ja nunmal ungerne ran...


So, ich hoffe ich habe nichts vergessen, wenn doch fragt einfach!

Wäre nett wenn uns das mal jemand erläutern würde! Dankeschön!
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  #2  
Alt 03.01.2011, 15:38
Benutzerbild von Mandy
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Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.578
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Dazu gibt es doch nun schon genug Infos im Forum! Bitte mal die entsprechenden Threads raussuchen und durchlesen!
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #3  
Alt 03.01.2011, 16:16
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Registriert seit: 03.01.2011
Beiträge: 3
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Zitat:
Zitat von Mandy Beitrag anzeigen
Dazu gibt es doch nun schon genug Infos im Forum! Bitte mal die entsprechenden Threads raussuchen und durchlesen!

Sorry, aber ich konnte nichts finden was unseren speziellen Fall betrifft.

Wenn man mir hier nicht antworten möchte weil es schon antworten dazu gibt, dann bitte ich drum mir diese Beiträge zu zeigen. Denn dann habe ich sie wohl überlesen... Habe jetzt auch beim zweiten mal durch gucken nichts gefunden was auf uns zutrifft.
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  #4  
Alt 03.01.2011, 16:27
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.987
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Wir sollen für dich in die Suchfunktion "Elterngeld" eigeben und dir die Threads dazu aufzählen? Sogar heute gab es einen dazu!

Das ist ja wohl deine Aufgabe! Nach den Regeln des Forums hast DU die Suchfunktion zu nutzen. Und so "speziell" ist euer Fall nun wirklich nicht.

Turtle
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  #5  
Alt 03.01.2011, 16:32
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Registriert seit: 03.01.2011
Beiträge: 3
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Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
Wir sollen für dich in die Suchfunktion "Elterngeld" eigeben und dir die Threads dazu aufzählen? Sogar heute gab es einen dazu!

Das ist ja wohl deine Aufgabe! Nach den Regeln des Forums hast DU die Suchfunktion zu nutzen. Und so "speziell" ist euer Fall nun wirklich nicht.

Turtle

Das ist mir doch klar. Habt mich nicht verstanden glaub ich.

Ich hab doch vorher gesucht aber auf meine Frage leider keine Antwort gefunden. Sonst hätte ich ja nicht gefragt.

Ist ja auch egal jetzt. Ich merk schon das wird nichts.

Schade drum aber okay, dann versuch ichs nochmal in nem anderen Forum.

Ich danke trotzdem!
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  #6  
Alt 03.01.2011, 16:37
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.987
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Du bekommst die 300 Euro Elterngeld als Sockelbetrag, die werden, wenn du vorher nicht gearbeitet hast, voll angerechnet.

Dein Freund/Mann bekommt das Elterngeld nach seinem Lohn berechnet, da hat er dann einen Freibetrag von maximal 300 Euro, die nicht angerechnet werden.

Wenn ihr gleichzeitig "Elternzeit" machen wollt, geht das aber nicht so einfach mit ALG 2, ihr müsst das hier:

Elternzeit Alleinverdiener (BEEG)

beachten.

Turtle
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