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| Elterngeld Das Elterngeld steht jungen Familien zu. Alle Fragen zum Elterngeld gehören hier in dieses Forum. |
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#1
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| Hallo zusammen, meine Frage ist auch in meinem Post im ALG1 Forum enthalten, aber ich hätte sie besser gleich hier stellen sollen und hole dies jetzt nach. Meine Stelle wird aufgrund von Sparmaßnahmen demnächst gestrichen und wenn kein Wunder passiert, werde ich vor der Geburt unseres zweiten Kindes einige Monate ALG1 beantragen müssen. Die Berechnungsgrundlage für das Elterngeld in diesem Fall ist mir nicht ganz klar. Auf ELTERNGELD - Voraussetzung, Berechnung, Antrag fand ich folgende Beschreibung: Die Höhe des Elterngeldes wird aus dem Erwerbseinkommen in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt errechnet. Arbeitslosengeld zählt bei der Berechnung des Elterngelds nicht mit, weil es eine Lohnersatzleistung ist. Wenn der Antragsteller zum Beispiel sieben Monate arbeitslos war, wird das Elterngeld nach dem Gesamtnettoeinkommen der restlichen 5 Monate berechnet. Heißt das jetzt für den beschrieben Fall, dass wenn das Kind 7 Monate nach ALG1 Antragstellung geboren wird, sich das Elterngeld nur aus den 5 Monaten in dem noch ein Beschäftigungsverhältnis bestand, berechnet? Also quasi kein Unterschied zu einer Beschäftigung bis 2Monate vor der Geburt oder bis zum Tag der Geburt besteht? Oder hat man dann Anspruch auf 67% von fünf zwölftel des durchschnittlichen letzten Gehaltes weil die anderen Monate mit 0€ eingerechnet werden? Verwirrte Grüße! |
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#2
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| Die Frage ist doch jetzt eigentlich nicht schwer oder? Ich meine ich weiß es selber nicht und hab es auch trotz Internetrecherche noch nicht rausgefunden aber hier gibts doch Experten! Wo seid ihr? |
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#3
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| Elterngeldrechner Wenn nur 5 Monate Lohn zu berücksichtigen sind, gibt es logischerweise weniger Elterngeld, wie wenn volle 12 Monate berücksichtigt werden. Turtle |
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#4
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| Logisch finde ich das auch aber alle Bespiele die ich dazu gefunden habe suggerieren die Variante eins (ignorieren der ALG1 Monate) Hier ist noch so eins: Frau Zimmermann hat vor der Geburt ihres Kindes in einem befristeten Arbeitsverhältnis 2.000 Euro zur Verfügung gehabt. Der Vertrag läuft fristgerecht am 31.03.2007 aus. Ihr Kind wird am 10.04.2007 geboren. Sie erhält ein Arbeitslosengeld in Höhe von 1.400 Euro. Ihr Elterngeld-Anspruch beläuft sich auf 1.340 Euro. Das Arbeitslosengeld (1.400 Euro) wird auf das Elterngeld (1.340 Euro) angerechnet. Somit würde Frau Zimmermann eigentlich kein Elterngeld bekommen. Da das Arbeitslosengeld aber keine spezielle Mutterschaftsleistung, sondern eine allgemeine Lohnersatzleistung ist, bleiben 300 Euro des Elterngeldes anrechnungsfrei. Frau Zimmermann bekommt also 1.400 Euro Arbeitslosengeld und dazu noch 300 Euro Elterngeld. 1340 Euro sind exakt 67% von 2000 Euro. Sie hat also Anspruch auf den vollen Betrag obwohl Sie vor der Geburt arbeitslos wurde. Hast du vielleicht mal ne offizielle Quelle zur Berechnung die diesen Fall (teilweise ALG1 vor Geburt) erklärt? |
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#5
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| Die Dame in deinem Beispiel hat ja bis genau vor der Geburt (04/07) gearbeitet, nämlich bis 03/07, deshalb werden da auch die vollen 12 Monate berücksichtigt. Wieso die Dame überhaupt Arbeitslosengeld bekommen soll, obwohl zum Ablauf des befristeten AV im Mutterschutz und damit nicht verfügbar war, entzieht sich mir. Für mich hört sich das zusammengebastelt an. Turtle |
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#6
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| Zitat:
Aber offensichtlich schlecht gewählt. Bedarf nach offizieller Quelle besteht aber noch. (Ich hätte es gerne schwarz auf weiß) Danke. |
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#7
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| Wieso nutzt du nicht einfach den verlinkten Elterngeldrechner? Dazu liest du dir § 2 Abs. 1 BEEG durch, dann müsste es doch zu verstehen sein. Da steht doch ganz eindeutig: die letzten 12 Monate vor Geburt des Kindes und davon das durchschnittliche Nettoeinkommen. Wenn man aber x Monate vorher nicht gearbeitet hat, hat man daraus auch kein Nettoeinkommen. Turtle |
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#8
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| Zitat:
Daher die Frage nach einer offiziellen Quelle die das Gegenteil beweist. Ist dir eine solche Quelle bekannt? Ich bedanke mich für dein Engagement! |
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#9
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| Im BEEG steht doch eindeutig, dass Einkommen aus ERWERB der letzten 12 Monate berücksichtigt wird. Und bei den Tatbeständen, deren Monate unbeachtlich sind, ist ALG nicht dabei, oder? Also werden die letzten 12 Monate vor Geburt betrachtet und da nur die Monate, in denen Lohn erzielt wurde, ob du das nun glauben magst oder nicht. Du wirst das schon selbst rausfinden, wenn du deinen Elterngeldbescheid in Händen hältst. Ich habe dich auf den Elterngeldrechner verwiesen, weil die anderen im Netz, die ich mir angeschaut habe, immer davon ausgehen, dass gar nicht oder bis zur Geburt gearbeitet wurde. Turtle |
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