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Elterngeld Das Elterngeld steht jungen Familien zu. Alle Fragen zum Elterngeld gehören hier in dieses Forum.

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  #1  
Alt 15.02.2011, 12:28
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Standard Berechnung Elterngeld nach ALG1

Hallo zusammen,
meine Frage ist auch in meinem Post im ALG1 Forum enthalten, aber ich hätte sie besser gleich hier stellen sollen und hole dies jetzt nach.
Meine Stelle wird aufgrund von Sparmaßnahmen demnächst gestrichen und wenn kein Wunder passiert, werde ich vor der Geburt unseres zweiten Kindes einige Monate ALG1 beantragen müssen. Die Berechnungsgrundlage für das Elterngeld in diesem Fall ist mir nicht ganz klar. Auf ELTERNGELD - Voraussetzung, Berechnung, Antrag fand ich folgende Beschreibung:

Die Höhe des Elterngeldes wird aus dem Erwerbseinkommen in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt errechnet. Arbeitslosengeld zählt bei der Berechnung des Elterngelds nicht mit, weil es eine Lohnersatzleistung ist. Wenn der Antragsteller zum Beispiel sieben Monate arbeitslos war, wird das Elterngeld nach dem Gesamtnettoeinkommen der restlichen 5 Monate berechnet.

Heißt das jetzt für den beschrieben Fall, dass wenn das Kind 7 Monate nach ALG1 Antragstellung geboren wird, sich das Elterngeld nur aus den 5 Monaten in dem noch ein Beschäftigungsverhältnis bestand, berechnet? Also quasi kein Unterschied zu einer Beschäftigung bis 2Monate vor der Geburt oder bis zum Tag der Geburt besteht? Oder hat man dann Anspruch auf 67% von fünf zwölftel des durchschnittlichen letzten Gehaltes weil die anderen Monate mit 0€ eingerechnet werden?

Verwirrte Grüße!
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  #2  
Alt 15.02.2011, 19:26
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Die Frage ist doch jetzt eigentlich nicht schwer oder? Ich meine ich weiß es selber nicht und hab es auch trotz Internetrecherche noch nicht rausgefunden aber hier gibts doch Experten! Wo seid ihr?
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  #3  
Alt 15.02.2011, 19:59
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Elterngeldrechner

Wenn nur 5 Monate Lohn zu berücksichtigen sind, gibt es logischerweise weniger Elterngeld, wie wenn volle 12 Monate berücksichtigt werden.

Turtle
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  #4  
Alt 15.02.2011, 20:11
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Logisch finde ich das auch aber alle Bespiele die ich dazu gefunden habe suggerieren die Variante eins (ignorieren der ALG1 Monate) Hier ist noch so eins:

Frau Zimmermann hat vor der Geburt ihres Kindes in einem befristeten Arbeitsverhältnis 2.000 Euro zur Verfügung gehabt. Der Vertrag läuft fristgerecht am 31.03.2007 aus. Ihr Kind wird am 10.04.2007 geboren. Sie erhält ein Arbeitslosengeld in Höhe von 1.400 Euro. Ihr Elterngeld-Anspruch beläuft sich auf 1.340 Euro. Das Arbeitslosengeld (1.400 Euro) wird auf das Elterngeld (1.340 Euro) angerechnet. Somit würde Frau Zimmermann eigentlich kein Elterngeld bekommen. Da das Arbeitslosengeld aber keine spezielle Mutterschaftsleistung, sondern eine allgemeine Lohnersatzleistung ist, bleiben 300 Euro des Elterngeldes anrechnungsfrei. Frau Zimmermann bekommt also 1.400 Euro Arbeitslosengeld und dazu noch 300 Euro Elterngeld.

1340 Euro sind exakt 67% von 2000 Euro. Sie hat also Anspruch auf den vollen Betrag obwohl Sie vor der Geburt arbeitslos wurde. Hast du vielleicht mal ne offizielle Quelle zur Berechnung die diesen Fall (teilweise ALG1 vor Geburt) erklärt?
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  #5  
Alt 15.02.2011, 20:21
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Die Dame in deinem Beispiel hat ja bis genau vor der Geburt (04/07) gearbeitet, nämlich bis 03/07, deshalb werden da auch die vollen 12 Monate berücksichtigt.

Wieso die Dame überhaupt Arbeitslosengeld bekommen soll, obwohl zum Ablauf des befristeten AV im Mutterschutz und damit nicht verfügbar war, entzieht sich mir. Für mich hört sich das zusammengebastelt an.

Turtle
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  #6  
Alt 15.02.2011, 20:30
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Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
Wieso die Dame überhaupt Arbeitslosengeld bekommen soll, obwohl zum Ablauf des befristeten AV im Mutterschutz und damit nicht verfügbar war, entzieht sich mir. Für mich hört sich das zusammengebastelt an.

Turtle
Da hast du recht. Das Beispiel ist von hier Anrechnung allgemeiner Leistungen zum Einkommensersatz
Aber offensichtlich schlecht gewählt. Bedarf nach offizieller Quelle besteht aber noch. (Ich hätte es gerne schwarz auf weiß) Danke.
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  #7  
Alt 15.02.2011, 20:52
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Wieso nutzt du nicht einfach den verlinkten Elterngeldrechner? Dazu liest du dir § 2 Abs. 1 BEEG durch, dann müsste es doch zu verstehen sein. Da steht doch ganz eindeutig: die letzten 12 Monate vor Geburt des Kindes und davon das durchschnittliche Nettoeinkommen. Wenn man aber x Monate vorher nicht gearbeitet hat, hat man daraus auch kein Nettoeinkommen.


Turtle
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  #8  
Alt 16.02.2011, 09:14
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Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
Wieso nutzt du nicht einfach den verlinkten Elterngeldrechner? Dazu liest du dir § 2 Abs. 1 BEEG durch, dann müsste es doch zu verstehen sein. Da steht doch ganz eindeutig: die letzten 12 Monate vor Geburt des Kindes und davon das durchschnittliche Nettoeinkommen. Wenn man aber x Monate vorher nicht gearbeitet hat, hat man daraus auch kein Nettoeinkommen.


Turtle
Der Gesetzestext erwähnt leider konkret NICHTS über den Einfluss von Arbeitslosengeld auf die Berechnung des Elterngeldes. Allerdings werden Konstellationen erwähnt die dazu führen, dass einzelne Monate NICHT für die Berechnung herangezogen werden (Mutterschaftsgeld, Erkrankung aufgrund der Schwangerschaft etc.) Einige dieser Ausnahmen werden von dem von dir verlinkten Elterngeldrechner nicht berücksichtigt, der ist also auch nicht der Weisheit letzter Schluss (mal davon abgesehen dass er fett mit: "Achtung: Dieser Rechner ist veraltet und sollte nicht mehr benutzt werden." übertitelt ist). Die BEISPIELE die ich für die Berechnung im Fall ALG1 vor Elterngeld gefunden habe, suggerieren hier ebenfalls ein Weglassen der entsprechenden Monate: Wenn der Antragsteller zum Beispiel sieben Monate arbeitslos war, wird das Elterngeld nach dem Gesamtnettoeinkommen der restlichen 5 Monate berechnet.
Daher die Frage nach einer offiziellen Quelle die das Gegenteil beweist. Ist dir eine solche Quelle bekannt?

Ich bedanke mich für dein Engagement!

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  #9  
Alt 16.02.2011, 11:03
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Im BEEG steht doch eindeutig, dass Einkommen aus ERWERB der letzten 12 Monate berücksichtigt wird. Und bei den Tatbeständen, deren Monate unbeachtlich sind, ist ALG nicht dabei, oder? Also werden die letzten 12 Monate vor Geburt betrachtet und da nur die Monate, in denen Lohn erzielt wurde, ob du das nun glauben magst oder nicht. Du wirst das schon selbst rausfinden, wenn du deinen Elterngeldbescheid in Händen hältst.

Ich habe dich auf den Elterngeldrechner verwiesen, weil die anderen im Netz, die ich mir angeschaut habe, immer davon ausgehen, dass gar nicht oder bis zur Geburt gearbeitet wurde.

Turtle
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