Tausch-Buecher.de

Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Familienförderung > Elterngeld

Elterngeld Das Elterngeld steht jungen Familien zu. Alle Fragen zum Elterngeld gehören hier in dieses Forum.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 10.07.2010, 19:49
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.07.2010
Beiträge: 1
Standard Berechnung EG wenn die neue EZ 3 Monate nach der alten beginnt?

Hallo!

Es wird kompliziert, ich fang mal an:
Ich bin in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis.

Im Dezember 2008 bekam ich mein erstes Kind, ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Ab Dezember muss ich also wieder arbeiten.

Im Oktober 2009 haben der Kindesvater und ich uns getrennt, ich bin also alleinerziehend und bekomme seitdem zusätzlich zum halben Elterngeldbetrag ALG 2. Seit Anfang des Jahres bin ich in einer neuen Beziehung, wir leben nicht zusammen. Nun hat sich Nachwuchs angekündigt, Termin ist im März. Ich weiß nicht, wie man nun das Elterngeld berechnet für das 2. Kind? Ich muss ja theoretisch ab Dezember 1 Monat arbeiten, dann beginnt glaube ich schon der Mutterschutz. Könnt ihr mir helfen? Bekomme ich den Mindestsatz von 300 € oder fließt dann auch das Gehalt ab Dezember noch mit ein?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 14.07.2010, 13:07
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.02.2010
Beiträge: 10
Standard

Maßgebend ist das Einkommen in den 12 Monaten vor dem Monat der Geburt des Kindes. Sofern Mutterschaftsgeld gezahlt wird, bleiben diese Monate (bei einem voraussichtlichen Geburtstermin im März 2011: Februar, evtl. auch Januar) ebenfalls außen vor. Grundlage für die Berechnung des Elterngeldes werden also voraussichtlich die Einkünfte der Monate 02/10-01/11 bzw. 01-12/10 sein.
Sofern in diesem Zeitraum nur kurzzeitig eine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird, hat dies eher keine Auswirkungen auf die Höhe des Elterngeldes; dies hängt von der Höhe der erzielten Einkünfte ab. Vermutlich dürfte es aber bei 300 € bleiben, zzgl. Geschwisterbonus (nach jetziger Rechtslage).
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Neue ALG 2 Berechnung, weniger wie vorher FSR Hartz IV 4 - ALG II 2 7 13.02.2010 01:44
3 monate kündigungsfrist suche neue wohnung Kolombus Kosten der Unterkunft 4 27.10.2009 18:46
BG mit Sohn, der nun Lehr beginnt Berechnung? AnAnja Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft 13 24.10.2009 18:17
Alleinerziehend / Alleinstehend Neue Berechnung Hilfe angel of hell Hartz IV 4 - ALG II 2 11 01.02.2009 09:27


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 03:51 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0