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| Elterngeld Das Elterngeld steht jungen Familien zu. Alle Fragen zum Elterngeld gehören hier in dieses Forum. |
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#1
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| Hallo! Es wird kompliziert, ich fang mal an: Ich bin in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Im Dezember 2008 bekam ich mein erstes Kind, ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Ab Dezember muss ich also wieder arbeiten. Im Oktober 2009 haben der Kindesvater und ich uns getrennt, ich bin also alleinerziehend und bekomme seitdem zusätzlich zum halben Elterngeldbetrag ALG 2. Seit Anfang des Jahres bin ich in einer neuen Beziehung, wir leben nicht zusammen. Nun hat sich Nachwuchs angekündigt, Termin ist im März. Ich weiß nicht, wie man nun das Elterngeld berechnet für das 2. Kind? Ich muss ja theoretisch ab Dezember 1 Monat arbeiten, dann beginnt glaube ich schon der Mutterschutz. Könnt ihr mir helfen? Bekomme ich den Mindestsatz von 300 € oder fließt dann auch das Gehalt ab Dezember noch mit ein? |
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#2
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| Maßgebend ist das Einkommen in den 12 Monaten vor dem Monat der Geburt des Kindes. Sofern Mutterschaftsgeld gezahlt wird, bleiben diese Monate (bei einem voraussichtlichen Geburtstermin im März 2011: Februar, evtl. auch Januar) ebenfalls außen vor. Grundlage für die Berechnung des Elterngeldes werden also voraussichtlich die Einkünfte der Monate 02/10-01/11 bzw. 01-12/10 sein. Sofern in diesem Zeitraum nur kurzzeitig eine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird, hat dies eher keine Auswirkungen auf die Höhe des Elterngeldes; dies hängt von der Höhe der erzielten Einkünfte ab. Vermutlich dürfte es aber bei 300 € bleiben, zzgl. Geschwisterbonus (nach jetziger Rechtslage). |
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