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  #1  
Alt 09.09.2011, 12:20
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Rotes Gesicht Anspruch auf Leistung in der Elternzeit?

Hallo ihr lieben.


Ich hab schon ge googled wie ne Irre..aber ich find einfach nciht die antwort auf meine Frage.
Vllt bin ich heute auch einfach zu Ideenlos was das googles angeht


Alsooo, meine Frage ist ganz kurz und knapp.. habe ich anspruch auf irgendwelche Leistung(en) in der Elternzeit??

Ich beziehe die 300 euro Elterngeld - mehr ist es leider nicht, denn ich habe nur drei Monate nach beendigung meiner Ausbildung gearbeitet ,dass auch nur auf 400 € basis , dann kam meine Tochter.

Und eben die 184 € Kindergeld.

Ich bin meiner Tochter zuliebe mit meinem Freund zusammen gezogen. Der arbeitet ganz normal aber, aber kann uns drei nur geraaaaaaaaaaadeee so versorgen..


Kann ich versuchen etwas zu beantragen??
Was wäre das?? Wohngeld z.b.?


Danke im Vorraus für eure Hilfe
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  #2  
Alt 09.09.2011, 12:41
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.212
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Gib eure Zahlen doch mal hier http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg2-rechner.html
ein. Je nachdem wieviel dein Freund verdient, geht vielleicht auch nur Wohngeld.
__________________
Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
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  #3  
Alt 09.09.2011, 16:02
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Registriert seit: 07.12.2008
Beiträge: 3
Frage okay..

danke für die schnelle Antwort.Kann ich einfach so einen Wohngeldantrag stellen??? Unabhäbgig vom Arbeitsamt??? Oder muss ich da vorher hin??? Ich hab gehört man kann sowas für sein Kind beantragen..mach ich das dann in ihrem Namen?

Also muss ich nicht vorher zum Arbeitsamt??
Die haben mich heute schon abgewimmelt..ich konnt leider nicht genau sagen was ich beantragen möchte und hatte dann das Gefühl sie haben meine Unwissenheit genutzt und mich nachhause geschickt :-/

Dabei weiss ich von einer anderen Jobcenterstelle (die im vorherigen Wohnort) dass ich Anspruch auf-ich glaube- Aufstockeneleistung oder Mehrbedarf gehabt hätte. Weil ich umgezogen bin wurd dies jedoch nciht weiter bearbeitet weil der neue Wohnort dafür zuständig sei.
Jetzt bin ich völlig verwirrt.
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