Tausch-Buecher.de

Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Familienförderung > Elterngeld

Elterngeld Das Elterngeld steht jungen Familien zu. Alle Fragen zum Elterngeld gehören hier in dieses Forum.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 14.06.2010, 20:28
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.06.2010
Beiträge: 1
Standard Anrechnung an Elterngeld

Hallo Zusammen,
hab ne bescheidene Frage zum Elterngeld...

Ich bin Papa und hab einen Monat (Mai) Elternzeit genommen.
Habe das Elterngeld erhalten. Leider hat mein Arbeitgeber mir
meine komplette Gleitzeit im Mai ausbezahlt.
Nun habe ich die Befürchtung, dass mir die Auszahlung ans
Elterngeld angerechnet wird, und ich wieder was zurückzahlen muß.
Muß ich die Auszahlung angeben ? Eigentlich ist ja die erbrachte Leistung
schon weit vorher erbracht worden...
Wer kennt sich mit diesen Thema aus ?

Danke schon mal
Stefan
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 15.06.2010, 15:28
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.02.2009
Beiträge: 800
Standard

tja, wohl dumm gelaufen - das in Monaten nach der Geburt erzielte (= lt. Abrechnung des Arbeitgebers bezogene) Einkommen aus Erwerbstätigkeit ist bei der Berechnung der Höhe des Elterngelds zu berücksichtigen. Steht so in § 2 Abs. 3 BEEG. Das Elterngeld ist mit 67 % des Differenzbetrages zwischen dem vor der Geburt erzielten Einkommen und dem Einkommen im Bezugszeitraum zu bemessen.
Es besteht Auskunftspflicht (§ 8 BEEG), wobei schon eine zu spät erfolgte Angabe ein Bußgeldverfahren auslösen könnte.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 19.06.2010, 20:34
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.02.2010
Beiträge: 10
Standard

Wenn in der Elternzeit keine Teilzeittätigkeit ausgeübt wird, kommt es m. E. auch nicht zu einer Anrechnung von nachgezahltem Arbeitsentgelt. Allerdings gibts Elterngeld nur für mindestens 2 Monate. Wenn die Elternzeit nur einen Monat beträgt, kann nicht gezahlt werden.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
elternzeit, überstunden

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) Anwendung des Zuflussprinzips auf das Elterngeld Otto im Internet Hartz IV 4 - ALG II 2 5 24.03.2010 14:26
Elterngeld angerechnet auf Elterngeld? Floeckchen Elterngeld 2 03.12.2009 10:48
Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) Elterngeld und viele zus. Fragen Sissi789 Elterngeld 4 11.09.2009 07:54
Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) Anspruch ALG 1, Anrechnung Elterngeld teekanne Arbeitslosengeld I - ALG 1 1 01.08.2009 16:41
Anspruch ALG 1, Anrechnung Elterngeld, Mietzuschuss?? teekanne Arbeitslosengeld I - ALG 1 1 31.07.2009 22:10


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 02:48 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0