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| Elterngeld Das Elterngeld steht jungen Familien zu. Alle Fragen zum Elterngeld gehören hier in dieses Forum. |
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#1
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| Hallo Zusammen, hab ne bescheidene Frage zum Elterngeld... Ich bin Papa und hab einen Monat (Mai) Elternzeit genommen. Habe das Elterngeld erhalten. Leider hat mein Arbeitgeber mir meine komplette Gleitzeit im Mai ausbezahlt. Nun habe ich die Befürchtung, dass mir die Auszahlung ans Elterngeld angerechnet wird, und ich wieder was zurückzahlen muß. Muß ich die Auszahlung angeben ? Eigentlich ist ja die erbrachte Leistung schon weit vorher erbracht worden... Wer kennt sich mit diesen Thema aus ? Danke schon mal ![]() Stefan |
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#2
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| tja, wohl dumm gelaufen - das in Monaten nach der Geburt erzielte (= lt. Abrechnung des Arbeitgebers bezogene) Einkommen aus Erwerbstätigkeit ist bei der Berechnung der Höhe des Elterngelds zu berücksichtigen. Steht so in § 2 Abs. 3 BEEG. Das Elterngeld ist mit 67 % des Differenzbetrages zwischen dem vor der Geburt erzielten Einkommen und dem Einkommen im Bezugszeitraum zu bemessen. Es besteht Auskunftspflicht (§ 8 BEEG), wobei schon eine zu spät erfolgte Angabe ein Bußgeldverfahren auslösen könnte. |
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#3
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| Wenn in der Elternzeit keine Teilzeittätigkeit ausgeübt wird, kommt es m. E. auch nicht zu einer Anrechnung von nachgezahltem Arbeitsentgelt. Allerdings gibts Elterngeld nur für mindestens 2 Monate. Wenn die Elternzeit nur einen Monat beträgt, kann nicht gezahlt werden. |
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| elternzeit, überstunden |
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