Am Tag der Geburt gearbeitet Hallo zusammen,
ich habe ab Geburt für einen Monat Elternzeit (ohne Teilzeitarbeit) beantragt und werde den zweiten Monat nächstes Jahr nehmen und dabei die erlaubten 30 Wochenstunden arbeiten.
Die Sache war für mich klar: Für den 1. Monat erhalte ich den 1.800 EUR Höchstsatz, für den 2. Monat im nächsten Jahr den Mindestsatz in Höhe von 300 EUR.
Unser Kind kam an einem Dienstagnachmittag auf die Welt. Ich habe mittags auf der Arbeit den Anruf von meiner Frau erhalten, alles stehen und liegen lassen und bin in die Klink gefahren.
Jetzt habe ich meinen Elterngeldbescheid bekommen: Es wurde ein Durchschnittsgehalt über beide(!) Monate der Elternzeit berechnet. Auf meinen Einwand, ich sei doch im 1. Monat komplett daheim gewesen, sagte man mir, ich hätte im 1. Monat meiner Elternzeit nicht arbeiten dürfen. Der Tag der Geburt zählt aber zur Elternzeit dazu und - so die Dame vom Amt wörtlich - ich hätte an diesem Tag daheim bleiben müssen. Durch diese Durchschnittsbildung erhalte ich jetzt deutlich weniger Geld als geplant (und - wie ich finde - wie mir eigentlich zustehen sollte).
Mir wird also zum Vorwurf gemacht, dass ich am Tag der Geburt gearbeitet. Aber unser Kind kam abends auf die Welt - wie hätte ich also morgens schon wissen sollen, dass später das Kind kommt?
Das Amt stellt sich natürlich auf stur. Gesunder Menschenverstand zählt nicht, nur die Paragraphen des Gesetzes. Das Problem sei bekannt, eine Lösung aber nicht angedacht. Beim Gesetz seien wohl die Väter vergessen worden. Bei Frauen kann dieses Problem wegen der gesetzlichen Mutterschutzfristen sowieso nicht auftreten.
Weiß jemand, ob es für diesen Fall eine Lösungsmöglichkeit gibt? |