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| Elterngeld Das Elterngeld steht jungen Familien zu. Alle Fragen zum Elterngeld gehören hier in dieses Forum. |
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| fehler unterlaufen | | 0 | 0% |
| geht nicht | | 0 | 0% |
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#1
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| Hallo ich habe ALG II bezogen.Da ich ein Kind habe hat das Arbeitsamt mich so geführt als wäre ich in der Elternzeit.Ich musste Bewerbungen schreiben,zu den Terminen kommen wegen Arbeit und Ausbildungssuche.Habe einige Termine nicht wahr genommen,habe dann Sanktionen bekommen.Beim ALG II bescheid wurde mir mein eigernes Kindergeld angerechnet,obwohl ich keinen Anspruch laut Familienkasse habe.da ich ja in Elternzeit war,und laut auskunft einer Sachbearbeiterin nicht als arbeitssuchen gemeldet war.Wieso musste ich dann Bwerbungen schreiben,und habe Sanktionen bekommen.Irgendetwas stimmt nicht mfg elli ![]() |
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#2
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| Bis das Kind 3 Jahre ist, braucht sich ein Elternteil dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stellen. Deshalb ist hier die Frage: Was macht der andere Elternteil? Lebt ihr zusammen? Ist er auch alo?
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#3
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| Hallo,ich schreibe in Namen meiner Tochter.Nein sie haben nicht zusammengewohnt.Sie war Alleinerziehend.Und als sich letztes Jahr der Kindsvater das Leben genommen hat,fing meine Tochter an Tabletten zu nehmen,und hat deshalb einige Termine nicht wahrgenommen. mfg elli |
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#4
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| Dann ist es so: Bis das Kind 3 Jahre ist, muss sie sich nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. Es besteht in dieser zeit auch kein Anspruch auf Kindergeld. Somit kann auch keines beim Alg II angerechnet werden. Es besteht aber trotzdem die Pflicht, Einladungen des Amtes nachzukommen. Sonst gibt es Sanktionen.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#5
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| Hallo,danke für deine auskunft.Wenn die meiner Tochter im ALG II bescheid ihr eigernes Kindergeld angerechnet haben,obwohl Sie es ja nicht bekommen hat dann stimmt doch der Bescheid nicht.Dann haben die Sie doch falsch berechnet. Das Arbeitsamt hat bei meiner Tochter in den Unterlagen geschrieben,befindet sich im Elternzeit.Trotzdem musste sie Bewerbungen schreiben,hat auch vom Arbeitsamt Stellenangebote bekommen. mgf elli |
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#6
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| Wenn KG zu Unrecht angerechnet wurde, dann einen Überprüfungsantrag nacg § 44 SGB X stellen (bzw. Widerspruch, falls Frist noch nicht abgelaufen). Ebenso muss sie sich in der Zeit bis das Kind 3 Jahre ist, nicht bewerben (§ 10 SGB II).
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#7
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| Was soll denn das, du hast das doch alles schon hier gefragt: Kindergeld Und außerdem kannst du nicht in der "ich" Form als deine Tochter (erster Beitrag) schreiben. Sollte der Beitrag von deiner Tochter sein, dann lass dir gesagt sein, dass die Benutzung eines Accounts durch mehrere Personen NICHT gestattet ist! Sollte das weiterhin vorkommen, wird dein Account gesperrt! Turtle |
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