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Elterngeld Das Elterngeld steht jungen Familien zu. Alle Fragen zum Elterngeld gehören hier in dieses Forum.

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  #1  
Alt 01.11.2010, 09:44
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Pfeil 150€ Elterngeld gesplitteter Sockelbetrag Einkommen?

Hallöchen,

hatte schon mal eine Frage gestellt die aber leider nicht wirklich beantwortet werden konnte

Nun eine andere:
Wenn man sich sein Elterngeld hat splitten lassen, also diese Verlängerungsoption gewählt hat, und ab dem 01.01.2011 immer noch fast ein Jahr mtl. 150€ Elterngeld bezieht und ALG2 - Empfänger ist, wird dieses ja frecherweise jetzt schon auf den Bescheiden angerechnet die raus gehen.
Aber irre ich mich oder darf man nicht eig 100€ mtl. dazuverdienen oder Einkommen etc. haben?
Kann man dann nicht das Elterngeld von 150€ als Einkommen angeben wovon dann 100€ anrechnungsfrei wären?

Und wie ist das mit dem Vermögen, wenn man z.B. eine Nachzahlung der Elterngeldstelle bekommt, gilt das zwingend als Zuflussprinzip? Eigentlich ist es doch eine zweckgebundene Zahlung, oder?

Hoffe mir kann einer Helfen
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  #2  
Alt 01.11.2010, 10:36
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Nein Du irrst Dich man darf 100€ dazuverdiene aus ERWERBSeinkommen und Elterngeld fällt da nicht drunter.

Lass Dir doch den Rest des Elterngeldes im Dez. auszahlen, bisher ist mir kein Fall bekannt wo die Nachzahlung angerechnet wurde.
Ausser es wurde über dem Sockelbetrag Elterngeld bezogen oder es gab noch den Geschwisterbonus dazu.
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  #3  
Alt 01.11.2010, 10:38
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du wirst lachen aber das war ja schon der plan, da wurde mir (allerdings glaube ich in einem anderen forum) gesagt, dass die nachzahlung bzw auszahlung definitiv angerechnet wird! WO erlangt man denn bloß klarheit?
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  #4  
Alt 01.11.2010, 10:40
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Bei mir wurde es letztes Jahr im Dez. nicht angerechnet und hier hab ich auch von 2 Fällen gelesen wo es nicht angerechnet wurde.
Am Besten fragst Du bei Deinem zuständigen SB direkt nach.
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  #5  
Alt 01.11.2010, 10:42
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sorry aber ich glaube kaum dass der SB mir da auskunft geben wird doch nicht wenn es zu MEINEN gunsten quasi ist.
können die denn da alle frei entscheiden? alleine wenn es jetzt in euren 3 fällen nicht angerechnet wurde in meinem aber schon angerechnet werden würden ist doch da ein gewaltiger fehler im system wenn dort nach tagesstimmung entschieden wird man bin echt am verzweifeln
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  #6  
Alt 01.11.2010, 10:58
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Zitat:
Zitat von schnattchen23 Beitrag anzeigen
sorry aber ich glaube kaum dass der SB mir da auskunft geben wird doch nicht wenn es zu MEINEN gunsten quasi ist.
Wenn du ihn drauf ansprichst, ist er verpflichtet dir die korrekte Auskunft zu geben.
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  #7  
Alt 01.11.2010, 11:03
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Problem ist nur: unsere SB sind telefonisch nicht für das einfache Fußvolk zu sprechen, nur die Hotline (und auf die Auskünfte gebe ich nicht allzu viel, zu oft Falschinfos)
Hinfahren um mit dem SB zu sprechen kann man nur mit Termin und an dem Termin steht dann nicht fest ob ich das Auto von einem Bekannten bekomme (was er mir einmal im Monat leiht für größere Einkäufe).
Es ist zum Kreischen ich durchforste das Internet wie eine Wilde aber finde nichts was (außer deine Antwort die mir ja ein bisschen Mut macht) was brauchbar wäre
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  #8  
Alt 02.11.2010, 01:05
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und welches Risiko hast du ?
DAs es jetzt gleich in einem angerechnet wird,
oder ab nächsten Jahr dann monatsweise.....
unterm Strich käme das gleiche raus - bis auf die Chance das es eben jetzt nicht angerechnet werden würde.
Denk dran die Uhr tickt.....du bist nicht der einzige der auf die Idee gekommen ist...... ... das Elterngeld sollte also schon noch in dem Jahr eingehen - wenn erst im Januar dann wird es sicherlich angerechnet werden.
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  #9  
Alt 02.11.2010, 06:58
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ja na du sprichst mir ja aus der seele weil die uhr eben tickt und ich lieber gestern als morgen handeln würde...
ich stehe jetzt zwischen baum und borke
Option A : meiner SB eine Email schreiben und einfach nachfragen (hab auf einem älteren Bescheid eine Addy gefunden)
Option B: einfach auszahlen lassen ohne Absprache und hoffen dass sie es nicht anrechnen, wie würde es denn wenn überhaupt aufgeteilt werden? also wie angerechnet UND vor allem wie ist es, wenn ich den Betrag der rückwirkend gezahlt wurde am Tag des Geldeingangs der Rückzahlung schon ausgeben würde? (z.B. für Kindersitz, Windelvorrat etc.pp?) Darf es mir dann auch noch angerechnet werden?
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  #10  
Alt 05.11.2010, 13:12
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Nur zur Info:
Unsere Sachbearbeiter der ARGE meinen jedoch, dass bei Rückerstattung der Summe (also Änderung der Laufzeit auf 1 Jahr und dementsprechender Rückzahlung) alles, was 300 EUR übersteigt angerechnet wird.

Ich habe jetzt auch schon oft gelesen im Netz, dass dies wohl nicht angerechnet wurde, aber meine SB interessiert das wenig.

Ich werde dann halt Ende November den Antrag stellen, dass meine Laufzeit geändert werden wird und im Dezember werden mir dann bei Erstattung nur 300 EUR bleiben. Über den Rest lege ich dann Widerspruch ein und lasse nen Richter entscheiden.

ich denke ja auch, dass die Mindestbeträge in einem gezahlt als priviligiertes Einkommen zählen. Jedoch wurde mir bei meiner ARGE damit argumentiert, dass monatlich halt nur 300 EUR anrechnungsfrei sind und hier eben das Zuflussprinzip gilt. :-(
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einkommen, elterngeld, vermögen

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